Stichwahl: Zehn neue Fragen im Kommunalwahlcheck

Am Sonn­tag wählt Müns­ter einen neu­en Ober­bür­ger­meis­ter: Mar­kus Lewe (CDU) und Peter Todes­ki­no (Grü­ne) tre­ten am 27. Sep­tem­ber in einer Stich­wahl gegen­ein­an­der an. So for­dert es das NRW-Kom­mu­nal­wahl-Gesetz für den Fall, dass im ers­ten Wahl­gang kein:e Kandidat:in mehr als die Hälf­te der Stim­men bekom­men hat.

Wenn Sie noch nicht wis­sen, wen Sie am Sonn­tag wäh­len sol­len, hilft Ihnen viel­leicht der Kom­mu­nal­wahl­ch­eck des Insti­tuts für Poli­tik­wis­sen­schaft der Uni Müns­ter, der in der ers­ten Ver­si­on kurz vor den Kom­mu­nal­wah­len am 13. Sep­tem­ber ver­öf­fent­licht wur­de und den RUMS als Medi­en­part­ne­rin unter­stützt hat. Dar­in beant­wor­ten Sie nun ins­ge­samt 30 Fra­gen zu The­men der Stadt — und eine Soft­ware ermit­telt anschlie­ßend, mit wel­chem Kan­di­da­ten Ihre Über­stim­mun­gen am größ­ten sind.

Der Kom­mu­nal­wahl­ch­eck zur Stich­wahl am 27. Sep­tem­ber 2020.

Nor­bert Kers­t­ing, Poli­tik-Pro­fes­sor und Initia­tor des Kom­mu­nal­wahl­ch­ecks, hat der ers­ten Ver­si­on des Kom­mu­nal­wahl­ch­ecks anläss­lich der Stich­wahl zehn Fra­gen hin­zu­ge­fügt. „Wir haben die The­men so aus­ge­wählt, dass deut­lich wird, wo die Unter­schie­de am größ­ten sind“, sagt er. In Müns­ter geht es in der zwei­ten Ver­si­on des Checks nun zum Bei­spiel um die am Aasee geplan­te Fahr­rad­brü­cke (Fly­o­ver Aegi­dii­tor), die Posi­tio­nen zu Wind­rä­dern in der Stadt, die Mei­nung zum Aus­bau der Bun­des­stra­ße 51 oder die zur Erb­pacht, einer Alter­na­ti­ve zum Kauf städ­ti­scher Grund­stü­cke. Dass es zwi­schen den Kan­di­da­ten über­haupt nen­nens­wer­te Unter­schie­de gibt, ist gar nicht so selbst­ver­ständ­lich. „In Bie­le­feld oder Köln unter­schei­den sich die Kan­di­da­ten kaum“, sagt Kersting.

Der Kom­mu­nal­wahl­ch­eck arbei­tet übri­gens etwas anders als sein Ver­wand­ter, der Wahl-O-Mat. Letz­te­rer hat eine Schwä­che, wenn die vor­ab befrag­ten Kandidat:innen sich oft für neu­tra­le Posi­tio­nen ent­schei­den: Sie kön­nen so ihre Chan­cen auf eine Über­ein­stim­mung mit den Bürger:innen erhö­hen. Beim Kom­mu­nal­wahl­ch­eck ist das anders. „Neu­tra­le Posi­tio­nen fal­len bei uns kaum ins Gewicht“, sagt Kersting.

Der Sinn einer Stichwahl

Aber war­um ist eine Stich­wahl über­haupt sinn­voll? Das wird am bes­ten an einem Bei­spiel deut­lich. Ange­nom­men, es ste­hen sehr vie­le Kandidat:innen zur Wahl. Wenn hun­dert Men­schen antre­ten, könn­te das Ergeb­nis im Extrem­fall fol­gen­der­ma­ßen ausfallen:

  • 98 Kandidat:innen errei­chen jeweils 1 Pro­zent der Stimmen.
  • 1 Kandidat:in wird gar nicht gewählt.
  • 1 Kandidat:in bekommt 2 Prozent.

Ohne eine Stich­wahl wür­den in die­sem Bei­spiel­fall also zwei Pro­zent der Stim­men für einen Sieg genü­gen. Es könn­te aber sein, dass sich eine gro­ße Mehr­heit der Wähler:innen (im Bei­spiel: 98 Pro­zent) gar nicht für die Kan­di­da­tin oder den Kan­di­da­ten aus­ge­spro­chen hat. Die Stich­wahl stellt also sicher, dass eine Kandidat:in wirk­lich von einer abso­lu­ten Mehr­heit gewählt wurde.

Hät­ten SPD und Grü­ne in Nord­rhein-West­fa­len nicht geklagt, gäbe es bei die­ser Kom­mu­nal­wahl aller­dings gar kei­ne Stich­wahl. Die schwarz-gel­be Lan­des­re­gie­rung hat­te sie abge­schafft. Das NRW-Ver­fas­sungs­ge­richt ent­schied jedoch im Dezem­ber 2019 mit knap­per Mehr­heit: Die Stich­wahl bleibt.
Die Lan­des­re­gie­rung bekam außer­dem einen Rüf­fel. Sie habe die „zuneh­men­de Zer­split­te­rung der Par­tei­en­land­schaft“ zu nega­tiv gese­hen, urteil­te das Gericht.
Je mehr Par­tei­en es jedoch gibt, des­to grö­ßer wer­den die Vor­tei­le der Gro­ßen – und des­to wich­ti­ger wird eine Stichwahl. —