Bewegung bei der Kirche? | Bauen auf Lücken | isarti

Porträt von Constanze Busch
Mit Constanze Busch

Münster, 28. Januar 2022

wir haben am Dienstag über die Aktion Out in Church geschrieben. Schwule, lesbische und transsexuelle Menschen fordern, in der katholischen Kirche anerkannt zu werden und arbeiten zu können. Am Mittwoch hat das Bistum Münster eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der Bischof Felix Genn sich zu der Aktion äußert. Er habe großen Respekt vor den Menschen, die sich daran beteiligt haben. Und: Wer für das Bistum Münster arbeite und sich offen zu seiner Homosexualität bekenne, müsse keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen fürchten. Letzteres zitieren die Westfälischen Nachrichten, die die Pressemitteilung hier quasi wortgleich übernommen haben, in fetten Buchstaben in einer Zwischenüberschrift.

Das Statement ist ein positives Signal. Aber zwischen den Zeilen der Pressemitteilung steht auch, was noch nicht geht.

„Außerdem ist es seit einigen Jahren im Bistum Münster bereits so, dass auch der persönliche Familienstand keine Relevanz für die Anstellung oder Weiterbeschäftigung bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung hat“, heißt es in der Mitteilung. Das bedeutet: Menschen, die in einer gleichgeschlechtlichen Ehe leben, dürfen für das Bistum arbeiten – aber nur in bestimmten Berufen. Ich habe beim Bistum nachgefragt, wer hier gemeint ist. Pressesprecher Stephan Kronenburg schreibt dazu: „Das betrifft sehr unterschiedliche Berufsgruppen: Verwaltungsangestellte, Juristen, Pädagogen, Journalisten, IT-Fachleute, Bauingenieure, etc. Auch Erzieherinnen, die in einer geschlechtlichen Ehe leben, können in den mehr als 660 katholischen Kitas arbeiten, die sich in unserem Bistum in Trägerschaft der katholischen Pfarreien befinden.“

Und was ist mit Religionslehrer:innen, die mit gleichgeschlechtlichen Partner:innen verheiratet sind? Da müsse der Bischof die Entscheidung treffen, ob er die Unterrichtserlaubnis aufrechterhält, schreibt Stephan Kronenburg. Seiner Kenntnis nach sei es so, „dass auch hier vom Bischof im Sinne einer Weiterbeschäftigung entschieden wird“.

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