Der Fall Thomas Robbers | Warum musste er wirklich gehen?

Guten Tag,

der Psy­cho­lo­ge und Nobel­preis­trä­ger Dani­el Kah­ne­man hat ein mensch­li­ches Wahr­neh­mungs­phä­no­men erforscht, das er die WYSIA­TI-Regel nennt. WYSIATI steht für: What you see is all the­re is. Auf Deutsch: Es zählt nur das, was wir wis­sen. Unser Gehirn nimmt die Infor­ma­tio­nen, die zur Ver­fü­gung ste­hen, und kon­stru­iert dar­aus eine Geschich­te. Jede wei­te­re Infor­ma­ti­on kann die­se Geschich­te ver­än­dern. Nach die­sem Prin­zip funk­tio­nie­ren Kri­mis. Die Wit­we kann als sym­pa­thi­sche Groß­mutter erschei­nen, die sich lie­be­voll um ihre Enkel küm­mert. Aber sobald in ihrer Hand­ta­sche eine Pis­to­le zu sehen ist, wird sie ver­däch­tig. Dann stellt sich die Fra­ge: Hat sie viel­leicht doch etwas mit dem Mord zu tun? Und dann fal­len auch die Brü­che auf. Sie war ja doch sehr eng mit ihrem Schwa­ger. Viel­leicht war da mehr? Ein Ver­hält­nis? Könn­te doch sein. Aller­dings kann sich schon kurz dar­auf her­aus­stel­len, dass die Frau eine alte Waf­fe aus der Samm­lung ihres Man­nes zum Pfand­lei­her brin­gen woll­te, um ihrem Enkel ein neu­es Fahr­rad zu kau­fen. Schon erscheint wie­der alles ganz anders. In sei­nem Buch „Schnel­les Den­ken, lang­sa­mes Den­ken“ schreibt Kah­ne­man: „Es ist leich­ter, alles, was man weiß, in ein plau­si­bles Mus­ter ein­zu­pas­sen, wenn man wenig weiß.“

Eine Woche, nach­dem die Stadt Müns­ter Tho­mas Rob­bers als Geschäfts­füh­rer der städ­ti­schen Wirt­schafts­för­de­rung abbe­ru­fen hat, ist über die Umstän­de, die dazu führ­ten, offi­zi­ell noch immer nicht viel bekannt. Wir sehen nur Bruch­stü­cke. Meh­re­re Medi­en berich­te­ten etwa, Tho­mas Rob­bers soll dem Haupt­ver­däch­ti­gen im Miss­brauchs­fall, Adri­an V., mehr­fach kos­ten­los sein Feri­en­haus in Bel­gi­en zur Ver­fü­gung gestellt haben. Ich habe in der ver­gan­ge­nen Woche mit vie­len Men­schen über den Fall gespro­chen. Dabei hör­te ich oft Aus­sa­gen wie: Natür­lich muss man davon aus­ge­hen, dass Rob­bers unschul­dig ist. Aber irgend­wie ja schon komisch: War­um hat ein Mann in die­ser Posi­ti­on mit so jeman­dem pri­va­ten Kontakt?

Sicher, zwei so unter­schied­li­che Män­ner – was soll die bei­den ver­bin­den? Natür­lich fällt einem dazu eine Geschich­te ein. Aber anders klingt die Geschich­te, wenn man eine wei­te­re Infor­ma­ti­on hin­zu­fügt. Aus dem Umfeld von Tho­mas Rob­bers habe ich erfah­ren, dass der Kon­takt zu Adri­an V. nicht über ihn, Tho­mas Rob­bers, zustan­de kam, son­dern über sei­ne Frau. Sie und Adri­an V. waren danach Kol­le­gen bei einem ihrer frü­he­ren Arbeitgeber.

Recht dünne Informationslage

Unvoll­stän­di­ge Infor­ma­tio­nen erge­ben eine Geschich­te. Fast immer. Nur unter Umstän­den eine fal­sche. Müns­ters Ober­bür­ger­meis­ter Mar­kus Lewe wird das wis­sen. Er erzählt gern eine Anek­do­te aus sei­nem ers­ten Jahr im Amt, als er abends im Win­ter auf dem Heim­weg mit sei­nem Fahr­rad hin­ter einem Streu­wa­gen fuhr und nicht über­ho­len konn­te. Minu­ten­lang fuhr er hin­ter dem Streu­wa­gen her. Am nächs­ten Mor­gen bekam er eine E-Mail mit der Betreff­zei­le: „Spar­tipp an die Stadt Müns­ter.“ Der Absen­der woll­te wis­sen, ob es nicht güns­ti­ger wäre, dem Ober­bür­ger­meis­ter einen Dienst­wa­gen zur Ver­fü­gung zu stel­len – statt eines Streuwagens.

In die­sem Fall steht am Ende eine lus­ti­ge Poin­te. Aber auf die glei­che Wei­se kann ein schlim­mer Ver­dacht auf­kom­men. Im Fall von Tho­mas Rob­bers ist das pas­siert. Und die Fra­ge ist, ob Ober­bür­ger­meis­ter Mar­kus Lewe tat­säch­lich Müns­ters Anse­hen und das Ver­trau­en in die städ­ti­schen Insti­tu­tio­nen vor Scha­den bewahrt hat, wie er es den West­fä­li­schen Nach­rich­ten am ver­gan­ge­nen Mon­tag (€) gesagt hat – oder ob die Stadt mit einer zu schnel­len Ent­schei­dung die Repu­ta­ti­on eines Men­schen schwer beschä­digt und dabei hohe Kos­ten in Kauf genom­men hat.

Mit den vor­lie­gen­den Infor­ma­tio­nen lässt sich die­se Fra­ge nicht ein­deu­tig beant­wor­ten. Aber aus einem ver­trau­li­chen Schrei­ben, das wir ein­se­hen konn­ten, geht her­vor, dass die Frak­ti­ons­spit­zen ihre Ent­schei­dung, Tho­mas Rob­bers abzu­be­ru­fen, auf Grund­la­ge von recht dün­nen Infor­ma­tio­nen tref­fen muss­ten. Es ist zudem der Ein­druck ent­stan­den, dass es noch einen ande­ren Grund für die Tren­nung von Rob­bers geben könn­te, der nicht in der Infor­ma­ti­on für die Frak­ti­ons­spit­zen stand.

Die Chronologie

Ver­su­chen wir zu rekon­stru­ie­ren, was in den ver­gan­ge­nen Wochen pas­siert ist. Auf die Infor­ma­tio­nen von Tho­mas Rob­bers müs­sen wir dabei lei­der ver­zich­ten. Er lässt mit­tei­len, dass er sich zum gegen­wär­ti­gen Zeit­punkt nicht äußern möch­te. Die Stadt Müns­ter hat immer­hin einen Teil der über 30 Fra­gen inhalt­lich beant­wor­tet, die wir am Frei­tag gestellt haben.

Die Stadt ver­rät nach unse­rem Ein­druck nur das Aller­nö­tigs­te. Infor­ma­tio­nen, die sie uns nicht gibt, sind zum Bei­spiel eine Ant­wort auf die Fra­ge, an wel­chem Tag der Ober­bür­ger­meis­ter den Hin­weis erhielt, dass Tho­mas Rob­bers in einer Ver­bin­dung zu Adri­an V. stand. Auch dar­über, wann genau Mar­kus Lewe mit Tho­mas Rob­bers über die­se Ver­bin­dung gespro­chen hat, gibt der Ober­bür­ger­meis­ter kei­ne Aus­kunft. Doch das geht aus dem ver­trau­li­chen Schrei­ben an die Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den hervor.

Nach unse­ren Recher­chen war die Chro­no­lo­gie wie folgt:

Am 8. Juni, zwei Tage nach Bekannt­wer­den des Miss­brauchs­falls, mel­det sich Tho­mas Rob­bers bei der Staats­an­walt­schaft Müns­ter, um sei­ne Ver­bin­dung zu Adri­an V. offen­zu­le­gen. Die­ses Datum hat die Staats­an­walt­schaft bestä­tigt. Am Tag dar­auf, dem 9. Juni, ruft Mar­kus Lewe Tho­mas Rob­bers an, nach­dem er einen Tipp erhal­ten hat. Den Miss­brauchs­fall spricht Lewe nicht sofort an, son­dern erst gegen Ende des Tele­fo­nats. Kurz bevor die bei­den auf­le­gen, erwähnt Rob­bers sei­ne Bekannt­schaft zu Adri­an V. „bei­läu­fig“, wie es in dem Schrei­ben heißt, ein­ge­lei­tet mit dem Satz: „Was ich noch sagen wollte.“

In dem Gespräch geht es unter ande­rem um Rob­bers‘ Feri­en­woh­nung in Bel­gi­en. Dort soll Adri­an V. sich zusam­men mit dem zehn­jäh­ri­gen Haupt­op­fer aus Müns­ter auf­ge­hal­ten haben. Dort soll V. auch „eine IT-Anla­ge“ instal­liert haben. So heißt es etwas vage in dem Schriftstück.

Nach dem Gespräch lässt Lewe Rob­bers „sechs detail­lier­te Fra­gen zu des­sen Umgang mit dem Haupt­be­schul­dig­ten“ von einem Boten über­brin­gen – zu beant­wor­ten bis Mitt­woch, 10. Juni, um 14 Uhr. Lewe möch­te wis­sen, war­um Rob­bers Adri­an V. die Woh­nung in Bel­gi­en zur Ver­fü­gung gestellt hat. Außer­dem soll er den Auf­sichts­rats­vor­sit­zen­den der Wirt­schafts­för­de­rung, Mathi­as Kers­t­ing, informieren.

Am Montag ging alles ganz schnell

Am Mitt­woch über­gibt Tho­mas Rob­bers sei­ne Ant­wort in Form eines Briefs. Laut dem ver­trau­li­chen Schrei­ben beant­wor­tet Rob­bers kei­ne der Fra­gen, die ihm gestellt wor­den waren. Aber er ergänzt münd­lich, so heißt es, dass Adri­an V. vier Mal in sei­ner Woh­nung in Bel­gi­en gewe­sen sei. Die Mut­ter von Adri­an V. habe sich eben­falls in dem Haus aufgehalten.

Was in den vier Tagen dar­auf pas­sier­te, geht nicht aus dem Papier her­vor. Die West­fä­li­schen Nach­rich­ten schrei­ben, die Situa­ti­on habe sich offen­bar zuge­spitzt. Ein Rats­mit­glied ver­mu­tet, dass das ein­fach bedeu­tet: Es wuss­ten immer mehr Men­schen davon, und es bestand die Gefahr, dass es irgend­wann bei der Bou­le­vard-Pres­se ankommt.

Am Mon­tag, dem 15. Juni, ging schließ­lich alles ganz schnell. Die Frak­ti­ons­chefs wur­den zu 17 Uhr ins Rat­haus bestellt. Dort leg­te man ihnen das ver­trau­li­che Schrei­ben vor, an des­sen Ende steht:

„Fol­gen­de Ein­schät­zung wird den Ver­ant­wort­li­chen immer deut­li­cher: Die unpro­fes­sio­nel­le Kom­mu­ni­ka­ti­on von Herrn Dr. Rob­bers gegen­über den Reprä­sen­tan­ten der kom­mu­na­len Eigen­tü­me­rin des von ihm geführ­ten Unter­neh­mens las­sen zudem sei­ne Qua­li­fi­ka­ti­on für die Fort­füh­rung der Dienst­ge­schäf­te als höchst zwei­fel­haft erschei­nen. Er hät­te unver­züg­lich von sich aus spä­tes­tens nach Bekannt­wer­den des Fal­les über sei­ne Ver­bin­dung zum Haupt­be­schul­dig­ten, die Eigen­tü­me­rin der Wirt­schafts­för­de­rung Müns­ter GmbH in Kennt­nis set­zen müssen.“

Im Wesent­li­chen auf der Grund­la­ge die­ser Infor­ma­tio­nen beru­fen die Frak­ti­ons­chefs Tho­mas Rob­bers ab. Doch eini­ges bleibt unklar. Den genau­en Inhalt der Fra­gen etwa, die Rob­bers beant­wor­ten soll­te, ken­nen die Frak­ti­ons­chefs nach unse­rer Recher­che nicht, als sie die Ent­schei­dung tref­fen. Aus Frak­ti­ons­krei­sen heißt es, Mar­kus Lewe habe auf die Ent­schei­dung gedrängt. Letzt­lich las­sen sie sich von ihm über­zeu­gen. Die Ent­schei­dung fällt ein­stim­mig. Man einigt sich auf eine gemein­sa­me Sprachregelung.

Ging es um die private Verbindung zu V.?

Kurz nach 19 Uhr, die Sit­zun­gen sind gera­de vor­bei, erscheint die Pres­se­mit­tei­lung der Stadt Müns­ter. Im letz­ten Satz steht der Hin­weis: „Die Grün­de für die Abbe­ru­fung sol­len zum jet­zi­gen Zeit­punkt und zum Schutz der Pri­vat­sphä­re Drit­ter nicht öffent­lich gemacht wer­den.“ Aber kei­ne fünf Stun­den, nach­dem man den Chef der Wirt­schafts­för­de­rung mit der Begrün­dung „unpro­fes­sio­nel­le Kom­mu­ni­ka­ti­on“ abbe­ru­fen hat, berich­ten die West­fä­li­schen Nach­rich­ten über die Hin­ter­grün­de, die eigent­lich geheim blei­ben sollten.

Die Quel­le der Zei­tung hat die Begrün­dung für die Abbe­ru­fung aller­dings nicht so in die Öffent­lich­keit getra­gen, wie sie im Schrei­ben an die Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den steht. Dort ist nicht die Rede davon, dass Rob­bers gehen muss­te, weil er „eine zu nahe pri­va­te Ver­bin­dung zum Haupt­be­schul­dig­ten hat­te“, wie die West­fä­li­schen Nach­rich­ten es berich­ten. Laut dem Schrei­ben geht es ledig­lich um „unpro­fes­sio­nel­le Kom­mu­ni­ka­ti­on“. Das müss­te bedeu­ten: Hät­te Tho­mas Rob­bers anders kom­mu­ni­ziert, wäre die pri­va­te Ver­bin­dung zu Adri­an V. kein Pro­blem gewesen.

Aber stimmt das wirklich?

Die West­fä­li­schen Nach­rich­ten schrei­ben in ihrer ers­ten Mel­dung zur Abbe­ru­fung (€) von Tho­mas Rob­bers am 15. Juni über Adri­an V.: „Auch des­sen eben­falls inhaf­tier­te Mut­ter soll sich, wie auch das zehn­jäh­ri­ge Haupt­op­fer des Miss­brauchs, in dem Feri­en­haus auf­ge­hal­ten haben. Für Lewe war danach offen­sicht­lich eines klar: Der pri­va­te Umgang eines städ­ti­schen Spitze­nbediensteten mit einem des viel­fa­chen sexu­el­len Kin­der­miss­brauchs Beschul­dig­ten, der bereits zuvor schon zwei­mal wegen des Besit­zes und Ver­triebs von Dar­stel­lun­gen sexu­el­ler Gewalt an Kin­dern ver­ur­teilt war, unter­gra­be das Anse­hen städ­ti­scher Insti­tu­tio­nen. Unab­hän­gig davon, ob Rob­bers von den Vor­gän­gen etwas wuss­te oder nicht.“

Das kann nun eine Inter­pre­ta­ti­on des Autors sein, die mög­li­cher­wei­se nichts mit dem zu tun hat, was ihm von sei­ner Quel­le gesagt wur­de. Dann wäre es eine Ver­mu­tung. Es kann aber auch sein, dass jemand aus dem Umfeld von Mar­kus Lewe es so dem Autor erzählt hat. Oder Lewe selbst hat es ihm gesagt. Dann wäre jeweils gegen die ver­ein­bar­te Sprach­re­ge­lung ver­sto­ßen wor­den. In den letz­ten bei­den Fäl­len wür­de sich die Fra­ge stel­len: Wenn die­ser Grund bei der Abbe­ru­fung von Tho­mas Rob­bers eine Rol­le gespielt haben soll­te, war­um steht davon dann nichts in dem Schrei­ben an die Fraktionsvorsitzenden?

Und falls der Grund kei­ne Rol­le spiel­te: War­um hat Lewe es dann noch nicht demen­tiert? Schließ­lich hat auch die FAZ geschrie­ben, der Rat der Stadt habe Rob­bers von sei­nen Auf­ga­ben ent­bun­den, “weil er Umgang mit dem Haupt­ver­däch­ti­gen hat­te”. In dem Arti­kel kürzt der Autor Rob­bers mit “R.” ab und stellt ihn damit auf die glei­che Ebe­ne wie den Haupt­ver­däch­ti­gen. Der Spie­gel schreibt, Rob­bers sei frei­ge­stellt wor­den, weil “er offen­bar pri­va­te Bezie­hun­gen zu dem Haupt­ver­däch­ti­gen im Miss­brauchs­fall pflegte”.

Weiter kein Verdacht gegen Robbers

Voll­kom­men unwahr­schein­lich ist es nicht, dass die pri­va­te Ver­bin­dung von Rob­bers zu V. für die Stadt eine grö­ße­re Rol­le spiel­te, als aus dem Schrei­ben her­vor­geht, das man den Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den prä­sen­tier­te. Ein mög­li­ches Motiv wäre: Man woll­te auf Num­mer sicher gehen – und zu hun­dert Pro­zent den Fall aus­schlie­ßen, dass irgend­et­was an den städ­ti­schen Insti­tu­tio­nen oder dem Ober­bür­ger­meis­ter hän­gen­blei­ben könn­te, falls sich spä­ter her­aus­stel­len soll­te, dass Tho­mas Rob­bers doch etwas mit dem Miss­brauchs­fall zu tun hat.

Für Letz­te­res gibt es jedoch wei­ter­hin kei­ne Anhalts­punk­te. Die Staats­an­walt­schaft Müns­ter hat erst am Diens­tag in einer Pres­se­mit­tei­lung dar­über infor­miert, dass ihre Ermitt­ler die Feri­en­woh­nung von Tho­mas Rob­bers in Bel­gi­en unter­sucht haben. Die Infor­ma­tio­nen über das Gesche­hen dort klin­gen sehr viel vor­sich­ti­ger als in dem ver­trau­li­chen Schrei­ben an die Frak­ti­ons­chefs. „Wir kön­nen nicht aus­schlie­ßen, dass sich der 27-jäh­ri­ge Beschul­dig­te mit dem zehn­jäh­ri­gen Opfer in der Woh­nung in Bel­gi­en auf­ge­hal­ten hat“, sagt Ober­staats­an­walt Mar­tin Bot­zen­hardt in der Pres­se­mel­dung. Dass gegen Tho­mas Rob­bers wei­ter nichts vor­liegt, hat er uns ges­tern am Tele­fon bestätigt.

So blei­ben min­des­tens zwei Mög­lich­kei­ten. Die eine wäre: Tho­mas Rob­bers hat durch sei­ne Kom­mu­ni­ka­ti­on einen Ver­trau­ens­bruch ver­ur­sacht, der nach Ansicht der Stadt nicht mehr zu repa­rie­ren war. Dafür wür­de spre­chen, dass meh­re­re Rats­mit­glie­der, mit denen wir gere­det haben, sich in einem Punkt einig sind: Tho­mas Rob­bers hat mit sei­ner Kom­mu­ni­ka­ti­on einen Feh­ler gemacht. Er hät­te die Vor­wür­fe selbst aus der Welt schaf­fen kön­nen, wenn er sei­ne Ver­bin­dung zu Adri­an V. erklärt und die Fra­gen beant­wor­tet hät­te, so sagen es meh­re­re. War­um er das nicht getan hat, wis­sen wir nicht. Dem WDR hat Tho­mas Rob­bers gesagt, von den Tat­vor­wür­fen habe er nichts gewusst. Wört­lich sag­te er: „Wir konn­ten nichts erken­nen, sonst hät­ten wir das nicht ange­bo­ten.“ Mit „das“ meint er den Auf­ent­halt in der Feri­en­woh­nung. Viel­leicht ist das aus sei­ner Sicht alles, was es zu sagen gibt. In die­sem Fall hät­te er es selbst in der Hand gehabt. Und dann müss­te er mit der Abbe­ru­fung leben.

Möglicher Grund: das Risiko

Die zwei­te Mög­lich­keit wäre: Tho­mas Rob­bers muss­te gehen, weil er zu einem zu gro­ßen Risi­ko wur­de. Er gilt zwar als unschul­dig, aber es hät­te ja jeder­zeit etwas bekannt wer­den kön­nen. Dann wäre die Fra­ge gekom­men: War­um habt ihr denn nichts unter­nom­men, wenn ihr doch etwas wuss­tet? In die­sem Fall hät­te Rob­bers auch mit einer bes­se­ren Kom­mu­ni­ka­ti­on nichts an sei­ner Abbe­ru­fung ändern kön­nen. Und wenn das so wäre, hät­te der Ober­bür­ger­meis­ter sich von Rob­bers getrennt, um die Stadt und sich selbst in Sicher­heit zu brin­gen. Die beschä­dig­te Repu­ta­ti­on von Rob­bers und die hohen Kos­ten für die Stadt wären dann ein Kollateralschaden.

Um von den Kos­ten einen Ein­druck zu geben: Vor sie­ben Jah­ren hat­te Tho­mas Rob­bers ein Jah­res­ge­halt von 230.000 Euro, plus Zula­gen. Das ist die letz­te Ver­öf­fent­li­chung, die uns vor­liegt. Gesun­ken sein dürf­ten sei­ne Bezü­ge seit­dem nicht. Sein Ver­trag wur­de vor zwei Jah­ren ver­län­gert und läuft bis 2024. Da Rob­bers nur als Geschäfts­füh­rer abbe­ru­fen, aber noch immer ange­stellt ist, wird er wei­ter­hin bezahlt – bis man sich ent­we­der einigt oder mög­li­cher­wei­se vor Gericht sieht. Man kann wohl jetzt schon sagen: Die Tren­nung von ihm wird nicht bil­lig werden.

Die zwei­te Mög­lich­keit erscheint auch des­halb nicht voll­kom­men aus­ge­schlos­sen, weil Mar­kus Lewe der Zei­tung wört­lich gesagt hat: “Müns­ters Anse­hen und das Ver­trau­en in die städ­ti­schen Insti­tu­tio­nen stan­den auf dem Spiel und sind durch die­se Dring­lich­keits­ent­schei­dung des Rates vor Scha­den bewahrt worden.”

Ste­hen wirk­lich das Anse­hen und das Ver­trau­en der Stadt auf dem Spiel, weil der Chef der Wirt­schafts­för­de­rung unpro­fes­sio­nell kommuniziert?

Mar­kus Lewe könn­te das klar­stel­len, wenn er sich zu den Grün­den für die Abbe­ru­fung von Tho­mas Rob­bers äußern wür­de. Bis­lang hat er das nicht getan. Er könn­te demen­tie­ren, dass Rob­bers sei­nen Pos­ten wegen einer zu nahen pri­va­ten Ver­bin­dung zu Adri­an V. ver­lo­ren hat. Viel mehr müss­te er nicht sagen, um Tho­mas Rob­bers – gegen den, um es noch ein­mal zu wie­der­ho­len, bis­lang über­haupt nichts vor­liegt – von dem Ein­druck zu befrei­en, dass man bei der Stadt denkt: Viel­leicht hängt er ja doch irgend­wie in der Sache drin.

So manche haben Bauchschmerzen

In der Rats­sit­zung heu­te Abend in der Hal­le Müns­ter­land steht der Fall Tho­mas Rob­bers auf der Tages­ord­nung, aller­dings in dem Teil der Sit­zung, der nicht öffent­lich ist. Die Par­tei­en müs­sen die Dring­lich­keits­ent­schei­dung geneh­mi­gen, die ihre Frak­ti­ons­vor­sit­zen­den getrof­fen haben. Schon am Mon­tag in den Frak­ti­ons­sit­zun­gen wur­de dar­über dis­ku­tiert. Kei­nes der Rats­mit­glie­der, mit denen ich gespro­chen habe, rech­net damit, dass die Ent­schei­dung gekippt wer­den könn­te. Aber alle hof­fen auf eine Dis­kus­si­on über die offe­nen Fra­gen. Bauch­schmer­zen mit der Ent­schei­dung haben so man­che, aber sich öffent­lich zu äußern, sei in dem Fall sehr schwer. Vie­le hät­ten die Angst, hier jeman­dem den Rücken zu stär­ken, von dem sich spä­ter her­aus­stel­len könn­te: Er steht in Ver­bin­dung zu einem Miss­brauchs­fall. Wenn es um Kin­des­miss­brauch geht, scheint die Unschulds­ver­mu­tung rela­tiv zu sein.

In der Grü­nen-Frak­ti­on ging es am Mon­tag um die Sor­ge, dass die AfD das The­ma aus­schlach­ten und behaup­ten könn­te, man stel­le sich „hin­ter einen mög­li­chen Täter“, falls man den Beschluss nicht geneh­mi­ge. Ein Rats­mit­glied erzähl­te am Tele­fon, dass es im Moment nachts schlecht schla­fe wegen der Ent­schei­dung. Auf der einen Sei­te wol­le man kei­nen unschul­di­gen Men­schen stig­ma­ti­sie­ren, schon gar nicht des­sen Fami­lie. Auf der ande­ren Sei­te hät­ten vie­le selbst Fami­lie, und da sei ja der gan­ze Hass auf den Social-Media-Kanä­len. „Das ist alles völ­lig außer Kon­trol­le“, sag­te die Stim­me am Tele­fon. Es klang, als gin­ge es nicht nur um das Internet.

Am Frei­tag schreibt Ihnen mei­ne Kol­le­gin Kat­rin Jäger. Haben Sie bis dahin eine schö­ne Woche.

Herz­li­che Grü­ße
Ralf Heimann