Die Geschichte der leeren Stühle | Isolation im Pflegeheim | Großer Kiepenkerl

Porträt von Ralf Heimann
Mit Ralf Heimann

Münster, 29.04.2020

Guten Tag *|FNAME|* *|LNAME|*,

die neuen Corona-Regeln zu Veranstaltungen und Versammlungen sind im Prinzip ganz einfach: Veranstaltungen und Versammlungen sind untersagt. So steht es in Paragraph 11 der Corona-Schutzverordnung. Aber dann kommt noch ein Nachsatz, und da geht es um die Ausnahmen.

Diese Ausnahmen und die Frage, was überhaupt Veranstaltungen und Versammlungen sind, haben in den vergangenen Tagen in Münster für viel Ärger und Verwirrung gesorgt.

Die Stadt Münster hatte einer Anti-Atomkraft-Initiative eine Mahnwache verboten, weil sie der Meinung war, die Veranstalter könnten nicht kontrollieren, wie viele Menschen teilnehmen würden. Außerdem seien sie nicht in der Lage, die Polizei- und Ordnungskräfte vor Infektionen zu schützen.

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