Der Lockdown alias Ruhezeit | Schulen und Schnelltests | Honigmanufaktur

Porträt von Constanze Busch
Mit Constanze Busch

Münster, 23. März 2021

in den vergangenen Tagen hat man sehr oft den Satz gehört: Die Menschen brauchen endlich eine Perspektive. Inzwischen haben wir eine, nur leider keine gute. Heute Morgen um 2:37 Uhr hat die Bundeskanzlerin vorgestellt, was sie in den elf Stunden zuvor zusammen mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten verhandelt hat. Und wenn man das Ergebnis in einem Satz zusammenfassen wollte, könnte man sagen: Bund und Länder hoffen anscheinend über die Ostertage auf ein Wunder.

Die Regierungsspitzen wollen die dritte Welle brechen, indem sie einen harten Lockdown andeuten. Von Gründonnerstag (1. April) bis zum Ostermontag (5. April) soll alles stillstehen. Das soll dann aber nicht „Lockdown“ heißen, sondern „erweiterte Ruhezeit“. Wörtlich heißt es in dem Beschluss: „Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause.“

In dieser Zeit sollen sich Menschen aus maximal zwei Haushalten sehen dürfen. Mehr als fünf Personen sollten es insgesamt nicht werden, Kinder unter 14 Jahren nicht mitgezählt. Treffen in der Öffentlichkeit sind während dieser Zeit verboten. Es sei denn, es handelt sich um religiöse Feiern. Bund und Länder bitten die Religionsgemeinschaften zwar freundlichst, in dieser Zeit auf Großveranstaltungen zu verzichten. Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz hat inzwischen aber schon mitgeteilt, dass die katholische Kirche dem Wunsch wohl nicht nachkommen wird.

Eine Ausnahme vom harten Lockdown alias Ruhezeit gilt in den fünf Tagen über Ostern für Supermärkte. Sie sollen am Samstag öffnen. Das ist sicherlich gut gemeint, wird aber vermutlich dazu führen, dass sich das gesamte Ostergedränge auf diesen einen Tag konzentriert. In diese Richtung geht jedenfalls eine Prognose des deutschen Handelsverbands.

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