Ruprecht Polenz‘ Kolumne | Wählen mit 16

Müns­ter, 16. August 2020

Einen schö­nen Sonn­tag wün­sche ich Ihnen.

In vier Wochen wird Mela­nie 16 Jah­re alt. Einen Tag spä­ter, am 13. Sep­tem­ber, darf sie mit allen Gleich­alt­ri­gen den Ober­bür­ger­meis­ter von Müns­ter mit­wäh­len und dar­über ent­schei­den, wie der Rat und die Bezirks­ver­tre­tun­gen für die nächs­ten fünf Jah­re poli­tisch zusam­men­ge­setzt sind. Doch nächs­tes Jahr, bei den Bun­des­tags­wah­len im Herbst, ist sie wie­der außen vor.

Denn um an Bun­des­tags­wah­len teil­neh­men zu kön­nen, muss man 18 Jah­re alt sein. Die­se Gren­ze wur­de nach lan­ger Dis­kus­si­on vor genau 50 Jah­ren fest­ge­legt. Ich war damals als Vor­sit­zen­der der Arbeits­ge­mein­schaft Deut­scher Stu­den­ten­schaf­ten (ADS) zu einer Anhö­rung des Deut­schen Bun­des­ta­ges ein­ge­la­den, bei der ich mich für eine Sen­kung des Voll­jäh­rig­keits­al­ters – und damit ver­bun­den des Wahl­rechts – von 21 auf 18 Jah­re aus­ge­spro­chen habe. Unser Haupt­ar­gu­ment: Wenn man wegen der Wehr­pflicht mit 18 Jah­ren alt genug ist für die Bun­des­wehr, ist man auch alt genug, den Bun­des­tag mitzuwählen.

Wahlrecht ab Geburt

Seit 1970 heißt es in Arti­kel 38 Absatz 2 des Grund­ge­set­zes: „Wahl­be­rech­tigt ist, wer das acht­zehn­te Lebens­jahr voll­endet hat…“ In Absatz 1 spricht Arti­kel 38 vom Wahl­grund­satz der „all­ge­mei­nen“ Wahl. Das bedeu­tet eigent­lich ein Wahl­recht ab Geburt für jede/n deut­sche Staatsbürger:in. Nun kön­nen Säug­lin­ge nicht wäh­len, und ihre Eltern dür­fen sie beim Wäh­len auch nicht ver­tre­ten. Die Wahl­ent­schei­dung muss höchst­per­sön­lich getrof­fen werden.

Weil Wäh­len offen­kun­dig eine gewis­se Rei­fe und Ein­sichts­fä­hig­keit vor­aus­setzt, hat Absatz 2 des­halb das Wahl­recht auf 18 Jah­re fest­ge­setzt. Rechts­sys­te­ma­tisch ist das eine Aus­nah­me. Die Argu­men­ta­ti­ons­last liegt also streng genom­men bei den­je­ni­gen, die an die­ser Alters­gren­ze fest­hal­ten wol­len, und nicht bei denen, die sie stär­ker in Rich­tung des Grund­sat­zes einer all­ge­mei­nen Wahl bewe­gen wollen.

SPD, Grü­ne, Links­par­tei und FDP for­dern jetzt, das Wahl­al­ter auf 16 Jah­re zu sen­ken. Aber dafür müss­te der Arti­kel 38 geän­dert wer­den. Die dafür erfor­der­li­che Zwei­drit­tel-Mehr­heit ist ohne die Stim­men der Uni­ons­par­tei­en nicht erreichbar.

CDU und CSU zögern vor allem des­halb, weil nach ihrer Ansicht Voll­jäh­rig­keit, Geschäfts­fä­hig­keit und Wahl­recht zusam­men­ge­hö­ren. Nur wer geis­tig reif dafür sei, alle Ver­trä­ge abschlie­ßen zu kön­nen, sei auch reif genug, den Bun­des­tag mit­zu­wäh­len. Ich hat­te frü­her auch so gedacht. Aber inzwi­schen habe ich mei­ne Mei­nung geändert.

Unse­re Geset­ze trau­en Jün­ge­ren auch vor der Voll­jäh­rig­keit schon eini­ges zu. Es beginnt mit zwölf Jah­ren. Ab dann dür­fen Kin­der nicht mehr zu einem bestimm­ten reli­giö­sen Bekennt­nis gezwun­gen wer­den. Mit 14 Jah­ren dür­fen sie über ihre Reli­gi­on ganz allein bestim­men. Mit 16 dür­fen Jugend­li­che Wein und Bier trin­ken, sie dür­fen in eine poli­ti­sche Par­tei ein­tre­ten und den Jugend­jagd­schein machen. Mit 17 darf man in der Beglei­tung eines Erwach­se­nen Auto fah­ren. Die Ver­knüp­fung des Wahl­al­ters mit der Voll­jäh­rig­keit ist also kei­nes­wegs zwin­gend. Man kann anders entscheiden.

Dann müs­se aber ab 16 auch das Erwach­se­nen-Straf­recht gel­ten, lau­tet ein häu­fig vor­ge­brach­ter Ein­wand. Weit her­ge­holt, wie ich fin­de. Denn auch jetzt wer­den Her­an­wach­sen­de sogar bis 21 in aller Regel nach dem Jugend­straf­recht beurteilt.

Zukunftsbetroffenheit rechtfertigt Mitsprache

Mein wich­tigs­tes Argu­ment für Wahl­al­ter 16: Unse­re Gesell­schaft wird immer älter. Wir müs­sen jun­ge Men­schen mit­ent­schei­den las­sen, denn es geht vor allem um ihre Zukunft.

Es gibt ca. 61,5 Mil­lio­nen Wahl­be­rech­tig­te in Deutsch­land. Davon sind 21 Mil­lio­nen über 60, aber nur 9 Mil­lio­nen unter 30. Das ist eine Schief­la­ge, die sich durch die stei­gen­de Lebens­er­war­tung noch wei­ter ver­schär­fen wird. Wenn die 1,5 Mil­lio­nen Jugend­li­chen zwi­schen 16 und 18 mit­wäh­len dürf­ten, wür­de sich das Gewicht wenigs­tens etwas zu Guns­ten der Jün­ge­ren verschieben.

Natür­lich mache ich mir als 74-Jäh­ri­ger auch Sor­gen über die Erd­er­hit­zung. Aber ich den­ke dabei vor allem auch an unse­re Kin­der und Enkel. Im Unter­schied zu mir wür­den sie die Kata­stro­phen mit­er­le­ben, wenn wir es bis 2050 nicht schaff­ten, die Zie­le des Pari­ser Kli­ma­ab­kom­mens zu errei­chen. Ich fin­de, die­se Zukunfts­be­trof­fen­heit recht­fer­tigt Mitsprache.

Es ist ja auch nicht so, als wür­den wir die­sen Jugend­li­chen eine ver­ant­wor­tungs­vol­le Teil­nah­me an Wah­len grund­sätz­lich nicht zutrau­en. In elf der 16 Bun­des­län­der ist das akti­ve Wahl­al­ter bei Kom­mu­nal­wah­len auf 16 Jah­re fest­ge­legt. In Bre­men, Ham­burg, Schles­wig-Hol­stein und Bran­den­burg dür­fen 16-Jäh­ri­ge auch den Land­tag mit­wäh­len. Mir hat noch nie ein­ge­leuch­tet, war­um Kom­mu­nal- oder Land­tags­wah­len anders behan­delt wer­den soll­ten, als eine Bundestagswahl.

Wor­um es bei Wah­len geht, ist genau­so schwer oder leicht zu ver­ste­hen, egal um wel­che poli­ti­sche Ebe­ne es geht. Für unser all­täg­li­ches Leben sind gut aus­ge­stat­te­te Schul­ge­bäu­de (Sache der Stadt), moder­ne Lehr­plä­ne und gute Lehrer:innen (Sache des Lan­des) nicht weni­ger wich­tig als ein gerech­tes Steu­er­sys­tem (Sache des Bun­des). Pro­gram­me poli­ti­scher Par­tei­en lesen sich ähn­lich tro­cken, unab­hän­gig davon, ob ein Stadt­rat gewählt wird, oder der Bun­des­tag. Und bei allen Wah­len soll­te man sich ein Bild von den Kandidat:innen machen.

Jugend­li­che sei­en leich­ter ver­führ­bar; sie neig­ten eher zu poli­tisch extre­men Ansich­ten, so ein wei­te­res Gegen­ar­gu­ment. Aber wenn man sich Pegi­da oder die so genann­ten Hygie­ne-Demos ansieht, hat man eher den Ein­druck, dass dort vor allem die über 50-jäh­ri­gen Män­ner beson­ders stark ver­tre­ten sind.

Die Wahlen als Thema in den Schulen

Eine Stu­die von zwei Poli­tik­wis­sen­schaft­lern der Frei­en Uni­ver­si­tät Ber­lin hat Erkennt­nis­se aus aktu­el­len Land­tags­wah­len vor­ge­legt. Sie deu­ten dar­auf hin, dass Zwei­fel an der poli­ti­schen Rei­fe 16-Jäh­ri­ger kein guter Grund sind, ihnen das Wahl­recht zu verwehren.

Auch das Kom­mu­nal­wahl­recht mit 16 war anfangs umstrit­ten. Die gemach­ten Erfah­run­gen spre­chen aber nicht dage­gen. Denn von anschlie­ßen­den Beschwer­den ist nichts bekannt. Das gilt auch für Öster­reich, wo 16-Jäh­ri­ge schon seit lan­gem den Bun­des­tag mit­wäh­len dür­fen. Und wenn es nach den Jün­ge­ren gegan­gen wäre, gäbe es kei­nen Brexit und Groß­bri­tan­ni­en wäre wei­ter in der EU.

Viel spricht dafür, dass 16-Jäh­ri­ge beson­ders gut auf ihre ers­te Bun­des­tags­wahl vor­be­rei­tet wer­den kön­nen. Die Wah­len wer­den jedes Mal ein gro­ßes The­ma in den Schu­len sein. Man kann die Wahl­pro­gram­me der Par­tei­en im Unter­richt ana­ly­sie­ren und Podi­ums­dis­kus­sio­nen mit den Kandidat:innen orga­ni­sie­ren. Bun­des­tags­wah­len wären ein zusätz­li­cher Hebel, um Schüler:innen für poli­ti­sche Dis­kus­sio­nen zu inter­es­sie­ren und die Demo­kra­tie zu stärken.

Dass wir Pro­ble­me im Bil­dungs­we­sen haben, liegt auch dar­an, dass wir die Inter­es­sen jun­ger Men­schen zu wenig berück­sich­ti­gen. Dürf­ten sie wäh­len, dann wür­de die kaput­te Schul­toi­let­te, der Lehrer:innenmangel oder die Aus­bil­dungs­för­de­rung eine grö­ße­re Rol­le spielen.

Bei jeder Ände­rung des Wahl­rechts fra­gen sich die poli­ti­schen Par­tei­en ver­ständ­li­cher­wei­se, was das für ihr Ergeb­nis bedeu­ten könn­te. Ich den­ke, das hängt vor allem von ihnen ab. Auch 16-Jäh­ri­ge wer­den danach schau­en, wel­che Par­tei ihre Inter­es­sen am bes­ten ver­tritt, so wie das alle ande­ren Alters­grup­pen auch machen. Es liegt also an den Par­tei­en selbst, ob sie bei den jun­gen Wähler:innen Erfolg haben.

Ihnen noch einen schö­nen Sonn­tag und eine gute Woche. Blei­ben Sie gesund.

Ihr

Ruprecht Polenz