Die Kolumne von Ruprecht Polenz | Das Mandat und die TransparenzPolenzDie Kolumne von Ruprecht Polenz | Das Mandat und die Transparenz

Porträt von Ruprecht Polenz
Mit Ruprecht Polenz

Münster, 21. März 2021

Einen schönen Sonntag wünsche ich Ihnen.

„Beim Abgeordneten sollten die Wünsche seiner Wähler großes Gewicht haben, ihre Ansicht hohe Geltung, ihre Angelegenheit unermüdliche Aufmerksamkeit. Es ist seine Pflicht, ihnen seine Ruhe, sein Vergnügen und sein Wohlbehagen zu opfern, vor allem aber ihre Interessen den seinigen vorzuziehen. Aber seine unparteiische Ansicht, sein reifes Urteil, sein erleuchtetes Gewissen darf er weder ihnen noch irgendeinem Menschen noch irgendeiner Gruppe opfern. Euer Abgeordneter schuldet euch nicht nur seinen Fleiß, sondern auch sein Urteil, und wenn er dieses eurer Ansicht opfert, dann betrügt er euch, statt euch zu dienen.“

An diese Worte, die Edmund Burke 1774 an seine Wähler in Bristol gerichtet hat, habe ich in den letzten Tagen oft gedacht. Ich hatte sie mir 1994 als Leitlinie für meine Arbeit als Bundestagsabgeordneter ausgesucht. Burke ist ein Säulenheiliger des politischen Konservatismus und einer der Vordenker der repräsentativen, parlamentarischen Demokratie. Was würde er zu den Korruptionsskandalen von Unionsabgeordneten sagen, die uns in diesen Tagen erschüttern?

Burke beschreibt das Bild eines Abgeordneten, wie ihn auch das Grundgesetz vor Augen hat. Abgeordnete „sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“, heißt es im ersten Absatz des Grundgesetz-Artikels 38.

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