Die Kolumne von Ruprecht Polenz | Klimaschutz, aber bitte ohne Rechts und Links

Müns­ter, 13. Novem­ber 2022

Guten Tag,

einen schö­nen Sonn­tag wün­sche ich Ihnen. 

Haben Sie heu­te schon ein Gesprächs­the­ma? Wie wär’s mit den Aktio­nen von #Last­Ge­ne­ra­ti­on? Sie wis­sen schon, das sind die Klimaaktivist:innen, die Kar­tof­fel­brei auf Monet-Bil­der kip­pen oder sich auf Auto­bahn­zu­fahr­ten am Asphalt fest­kle­ben. Ich kann Ihnen ver­spre­chen, die Dis­kus­si­on mit Fami­lie oder Freund:innen wird lebhaft.

In der öffent­li­chen Dis­kus­si­on warnt die CSU vor einer „Kli­ma-RAF“. Ande­re hal­ten dage­gen: Wenn es um das Über­le­ben der Mensch­heit geht, sei so ziem­lich alles erlaubt. Sie ahnen schon: So über­trie­ben schwarz-weiß ist es wohl nicht. 

Es lohnt sich, einen genaue­ren Blick auf die Fra­ge zu wer­fen, ob und wel­che Zwe­cke die Mit­tel hei­li­gen kön­nen und wel­che Mit­tel das sein könn­ten – und wel­che eben nicht. Was also hat es mit zivi­lem Unge­hor­sam auf sich? 

Die Geschich­te der begrenz­ten Rechts­ver­let­zun­gen aus poli­ti­schen Grün­den reicht bis zu Mahat­ma Ghan­di und Mar­tin Luther King zurück. Der Phi­lo­soph und Sozio­lo­ge Jür­gen Haber­mas hat zivi­len Unge­hor­sam fol­gen­der­ma­ßen defi­niert:

„Zivi­ler Unge­hor­sam ist ein mora­lisch begrün­de­ter Pro­test, dem nicht nur pri­va­te Glau­bens­über­zeu­gun­gen oder Eigen­in­ter­es­sen zugrun­de lie­gen dür­fen; er ist ein öffent­li­cher Akt, der in der Regel ange­kün­digt ist und von der Poli­zei in sei­nem Ablauf kal­ku­liert wer­den kann; er schließt die vor­sätz­li­che Ver­let­zung ein­zel­ner Rechts­nor­men ein, ohne den Gehor­sam gegen­über der Rechts­ord­nung im Gan­zen zu affi­zie­ren; er ver­langt die Bereit­schaft, für die recht­li­chen Fol­gen der Norm­ver­let­zung ein­zu­ste­hen; die Regel­ver­let­zung, in der sich zivi­ler Unge­hor­sam äußert, hat aus­schließ­lich sym­bo­li­schen Cha­rak­ter – dar­aus ergibt sich schon die Begren­zung auf gewalt­freie Mit­tel des Protests.“

Niemand muss Strafanzeige stellen 

Zivi­ler Unge­hor­sam begrün­det also aus­drück­lich kei­ne Straf­frei­heit. Aber sei­ne Grund­sät­ze zie­hen eine kla­re Gren­ze zum Abglei­ten in Gewalt und Ter­ro­ris­mus. Zivi­ler Unge­hor­sam ist von der Rechts­ord­nung nicht „erlaubt“, aber er wird poli­tisch von vie­len nicht für unzu­läs­sig gehalten. 

Wenn es um die straf­recht­li­che Bewer­tung von Auto­bahn­blo­cka­den oder Anschlä­gen auf Kunst­wer­ke geht, sind die Gerich­te zustän­dig, sonst nie­mand. Die Gerich­te ent­schei­den, ob eine straf­ba­re Nöti­gung, ein gefähr­li­cher Ein­griff in den Stra­ßen­ver­kehr bezie­hungs­wei­se eine Sach­be­schä­di­gung vor­lie­gen. Wegen des beson­de­ren öffent­li­chen Inter­es­ses wird die Staats­an­walt­schaft auch bei Anschlä­gen auf Kunst­wer­ke von sich aus tätig. Nie­mand muss Straf­an­zei­ge stel­len oder die Jus­tiz auf­for­dern, tätig zu werden.

In einem Rechts­staat soll­te es eigent­lich über­flüs­sig sein, auf die­se Selbst­ver­ständ­lich­keit hin­wei­sen zu müs­sen. Aber aus­ge­rech­net die bei­den Verfassungsminister:innen Nan­cy Fae­ser (SPD) und Mar­co Busch­mann (FDP) haben sich nach der Auto­bahn­blo­cka­de und dem Tod einer Fahr­rad­fah­re­rin in Ber­lin so geäu­ßert, als müs­se die Poli­tik der Jus­tiz jetzt Dampf machen.

„Die Straf­tä­ter müs­sen schnell und kon­se­quent ver­folgt wer­den“, sagt Innen­mi­nis­te­rin Fae­ser, ganz so, als ob bereits von Straftäter:innen gespro­chen wer­den dürf­te und der Grund­satz außer Kraft gesetzt sei, wonach man als unschul­dig gilt, solan­ge man nicht ver­ur­teilt ist.

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Ihr Kabi­netts­kol­le­ge und Jus­tiz­mi­nis­ter Busch­mann gab dem Gericht vor­ab schon mal ein paar Hin­wei­se zu Rechts­fin­dung und Straf­maß: „Wer Kran­ken­wa­gen blo­ckiert, kann sich unter Umstän­den der fahr­läs­si­gen Kör­per­ver­let­zung schul­dig machen.“ Er habe „Ver­trau­en“ in die Gerich­te, die gege­be­nen­falls auch Frei­heits­stra­fen ver­hän­gen würden.

Es wird nicht ein­fach für die Gerich­te sein, sich die­sem öffent­li­chen poli­ti­schen Druck zu ent­zie­hen, wenn es zu Straf­ver­fah­ren kommt. Außer der Ver­su­chung, sich durch mar­ki­ge Sprü­che zu pro­fi­lie­ren, gab es kei­nen Grund für die­se Äußerungen.

Die CDU/CSU Bun­des­tags­frak­ti­on ging noch dar­über hin­aus, mal­te die Gefahr von „grü­nem Ter­ro­ris­mus“ an die Wand und for­der­te deut­li­che Ver­schär­fun­gen der Geset­ze.

Ist es Nötigung?

So soll der Tat­be­stand der schwe­ren Nöti­gung um Täter:innen erwei­tert wer­den, die eine öffent­li­che Stra­ße blo­ckie­ren und bil­li­gend in Kauf neh­men, dass Poli­zei und Ret­tungs­diens­te behin­dert wer­den. Die­se soll­ten künf­tig mit Frei­heits­stra­fen zwi­schen drei Mona­ten und fünf Jah­ren bestraft werden.

Die Schä­di­gung von Kul­tur­gü­tern von bedeu­ten­dem finan­zi­el­len oder kunst­his­to­ri­schen Wert soll mit einer Frei­heits­stra­fe von min­des­tens drei Mona­ten geahn­det werden.

Ange­sichts der Mehr­heits­ver­hält­nis­se im Bun­des­tag ist nicht damit zu rech­nen, dass die­se Ver­schär­fun­gen Geset­zes­kraft bekom­men. Wer sich für die gel­ten­de Rechts­la­ge näher inter­es­siert, soll­te sich das Urteil des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts zu Stra­ßen­blo­cka­den anse­hen (soge­nann­te „Zweite-Reihe“-Rechtsprechung).

Der ers­te Fahr­zeug­füh­rer wer­de durch die Sitz­blo­cka­de gezielt in ein Dilem­ma ver­setzt, dass die­ser recht­lich nicht anders auf­lö­sen kön­ne als durch Ste­hen­blei­ben und damit durch Behin­de­rung der nach­fol­gen­den Fahrzeugführer:innen. Die­se kör­per­li­che Zwangs­wir­kung kön­ne den Tat­be­stand der Nöti­gung erfül­len, so das Bundesverfassungsgericht. 

Nach dem Tod der Fahr­rad­fah­re­rin in Ber­lin wird auch dis­ku­tiert, ob die­se Stra­ßen­blo­cka­den unter Umstän­den eine fahr­läs­si­ge Tötung oder sogar Tot­schlag sein könn­ten. Schließ­lich hät­ten die Blo­ckie­ren­den wis­sen müs­sen, dass Ret­tungs­wa­gen zu spät kom­men könn­ten, wenn sie in dem mut­wil­lig her­bei­ge­führ­ten Stau ste­cken blei­ben. Wer das bil­li­gend in Kauf neh­me, hand­le vorsätzlich.

Mit die­ser Pro­ble­ma­tik hat sich der frü­he­re Rich­ter am Bun­des­ge­richts­hof, Tho­mas Fischer, aus­ein­an­der­ge­setzt.

Der Nach­weis die­ses beding­ten Vor­sat­zes sei alles ande­re als ein­fach. Fischer weist auch dar­auf hin, dass die Fra­gen und Pro­ble­me des beding­ten Schä­di­gungs­vor­sat­zes nicht mei­nungs- oder ziel­grup­pen­spe­zi­fisch sei­en. Glei­che recht­li­che Kon­se­quen­zen müss­ten „für Kli­ma­ak­ti­vis­ten wie für Zwei­te-Rei­he Par­ker, Ver­ur­sa­cher feh­len­der Ret­tungs­gas­sen oder Kar­ne­va­lis­ten“ gezo­gen werden.

Kein Schaden, keine Sachbeschädigung

Noch grö­ße­re Auf­merk­sam­keit als die Stra­ßen­blo­cka­den hat die Kar­tof­fel­brei-Atta­cke auf ein Bild von Monet im Muse­um Bar­be­ri­ni in Ber­lin gefun­den. Ers­te Schlag­zei­len hat­ten nahe­ge­legt, dass das Bild selbst beschä­digt wor­den sei. Die Aktivist:innen von #Last­Ge­ne­ra­ti­on hat­ten sich beeilt, dar­auf hin­zu­wei­sen, dass das Bild ja hin­ter Glas gewe­sen sei. Nie­mals hät­ten sie den Monet beschä­di­gen wol­len. Das Glas abwi­schen und fer­tig – kein Scha­den, kei­ne Sach­be­schä­di­gung, hieß es.

Der Ver­band der Restau­ra­to­ren (VDR) hat in einer Stel­lung­nah­me dar­auf hin­ge­wie­sen, dass Schä­den an den Bil­der­rah­men „und teils auch an den Wer­ken“ ent­stan­den seien. 

Man müs­se wis­sen, „dass Ver­gla­sun­gen nicht zwangs­läu­fig kom­plett dicht sind, Flüs­sig­kei­ten in die Rit­zen ein­drin­gen und mit dem Bild­trä­ger und den Mal­schich­ten in Berüh­rung kom­men kön­nen.“ Auch die Rah­men sei­en wert­voll. „Vor allem wenn sie aus der Zeit des Kunst­werks selbst stam­men, sind sie wich­ti­ger Bestand­teil des Werks.“ 

Fest ste­he: „Die Restau­rie­run­gen bin­den kost­ba­re Res­sour­cen der Restaurator:innen sowie der Muse­en, die sinn­vol­ler ein­zu­set­zen wären, bei­spiels­wei­se für den Kli­ma­schutz.“ Für die Aus­stel­lungs­häu­ser ent­ste­he ein lang­fris­ti­ger Scha­den, ganz unab­hän­gig davon, ob ein Kunst­werk tat­säch­lich Scha­den genom­men habe. Ver­mehr­te Sicher­heits­auf­wen­dun­gen wür­den nötig. Leihgeber:innen könn­ten ihre Wer­ke zurückfordern. 

„Die Atta­cken auf Kunst­wer­ke sind grund­sätz­lich der fal­sche Weg“, sagen die Restaurator:innen. „Die Schön­heit unse­rer Welt ist nicht zu bewah­ren, indem schö­ne Kunst­wer­ke ange­grif­fen wer­den. Das geht auf Kos­ten unse­res Kul­tur­gu­tes, das eben­so schüt­zens­wert ist, wie unse­re Umwelt.“

Die Grup­pe #Last­Ge­ne­ra­ti­on will dar­auf auf­merk­sam machen, dass der Staat immer noch viel zu wenig gegen den Kli­ma­wan­del unter­neh­me. „Wir sind die letz­te Gene­ra­ti­on, die den Kol­laps unse­rer Gesell­schaft noch auf­hal­ten kann.“

Die Fra­ge ist, ob ihre Metho­den einen sinn­vol­len Bei­trag dazu leis­ten, die­ses Ziel zu errei­chen. Mei­nungs­um­fra­gen zei­gen eher das Gegenteil. 

„Hat sich Ihre Ein­stel­lung gegen­über der Kli­ma­schutz­be­we­gung durch die jüngs­ten Aktio­nen zivi­len Unge­hor­sams (zum Bei­spiel das Beschmie­ren von Gemäl­den) eher ver­bes­sert oder ver­schlech­tert?“ Die Aus­wer­tung der Civey-Umfra­ge von 5.003 Befrag­ten ergab, dass sich für 63 Pro­zent der Deut­schen die eige­ne Ein­stel­lung gegen­über der Kli­ma­schutz­be­we­gung „ein­deu­tig ver­schlech­tert hat. Für 12 Pro­zent hat sie sich „eher ver­schlech­tert“. Nur für ins­ge­samt sechs Pro­zent hat sich die Mei­nung eher oder ein­deu­tig ver­bes­sert, für 18 Pro­zent ist sie gleichgeblieben. 

Es muss um Lösungen gehen

Der Umbau unse­rer Indus­trie­ge­sell­schaft zu Nach­hal­tig­keit und CO2-Neu­tra­li­tät „wird nicht funk­tio­nie­ren als Par­ty, zu der nur Lin­ke ein­ge­la­den sind“, sagt Sven Hil­len­kamp von Sci­en­tists for Future auf Twitter.Es wer­de nicht so funk­tio­nie­ren, „dass die gesell­schaft­li­che Lin­ke sich am Ende in allen Punk­ten gegen Libe­ra­le und Kon­ser­va­ti­ve durch­ge­setzt haben wird.“ 

Die Kli­ma­be­we­gung müs­se sich von der „Auf­klä­rungs­il­lu­si­on“ ver­ab­schie­den. Es brau­che nicht nur immer mehr Infor­ma­tio­nen zur Kli­ma­ka­ta­stro­phe, „immer mehr Aktio­nen, immer mehr ‚Auf­rüt­teln‘“.

Um mehr Men­schen davon zu über­zeu­gen, dass der Über­gang mög­lich ist, „müs­sen Pro­test­be­we­gung, NGOs und Medi­en­be­richt­erstat­tung jetzt – nicht aus­schließ­lich, aber weit­ge­hend – umschal­ten von pro­blem­be­zo­ge­ner zu lösungs­be­zo­ge­ner Kommunikation.“ 

Der Staat kön­ne kei­ne star­ke Rol­le im Über­gang spie­len, „wenn vie­le Men­schen Angst vor einer ‚poli­tisch kor­rek­ten Ver­hal­tens- und Öko­dik­ta­tur‘ haben und fürch­ten, alles sei nur ein Vor­wand, um anti­ka­pi­ta­lis­ti­sche, aske­ti­sche oder woke Uto­pien zu verwirklichen.“

Kli­ma­schutz darf nicht in Rechts-Links-Sche­ma­ta abdrif­ten, wenn er erfolg­reich sein soll. Alle wer­den gebraucht.

Wirt­schafts­mi­nis­ter Robert Habeck (Grü­ne) hat das erkannt und des­halb Stra­ßen­blo­cka­den und die Atta­cken gegen Kunst­wer­ke durch die #Last­Ge­ne­ra­ti­on deut­lich kri­ti­siert. Mit sol­chen Aktio­nen bre­che man den benö­tig­ten Kon­sens für den Kli­ma­schutz auf. „Das scha­det der Sache“, sag­te er.

Ich fin­de, Habeck hat Recht, und wün­sche Ihnen eine gute Woche.

Herz­li­che Grüße

Ihr Ruprecht Polenz

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Über den Autor

Vie­le Jah­re lang war Ruprecht Polenz Mit­glied des Rats der Stadt Müns­ter, zuletzt als CDU-Frak­ti­ons­vor­sit­zen­der. Im Jahr 1994 ging er als Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­ter nach Ber­lin. Er war unter ande­rem CDU-Gene­ral­se­kre­tär, zwi­schen 2005 und 2013 Vor­sit­zen­der des Aus­wär­ti­gen Aus­schus­ses des Bun­des­tags. Von 2000 bis 2016 war Ruprecht Polenz Mit­glied des ZDF-Fern­seh­rats, ab 2002 hat­te er den Vor­sitz. Der gebür­ti­ge Bautz­e­ner lebt seit sei­nem Jura-Stu­di­um in Müns­ter. 2020 erhielt Polenz die Aus­zeich­nung „Gol­de­ner Blogger“.

Die Kolumne

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