Geschlechterklischees im Jura-Studium | Noch ein Jugendimpftag | Skybar


Münster, 3. August 2021
Guten Tag,
was halten Sie von den folgenden vier Geschichtsanfängen?
„Die schusselige Sekretärin S vergisst, den Brief ihres Chefs und Unternehmers U abzuschicken.“
„Der 55-jährige Zahnarzt Groll streitet mit seiner ehemaligen Freundin, der 20-jährigen Laborassistentin Emsig, über die Herausgabe einiger Luxusgegenstände, die er ihr angeblich nur geliehen haben will.“
„Zur Aufhellung seines Lebensabends will Witwer Horst seine Dachgeschosswohnung umgestalten und an eine attraktive Studentin vermieten.“
„Student A schlägt Student B in einer Bar zu Boden. Die Freundin von B ist so beeindruckt von diesem ‚animalischen Akt‘, dass sie sich dem Angreifer an den Hals wirft.“
Finden Sie diese Sätze merkwürdig? Junge Menschen, die Jura studieren, lesen so etwas häufig. Solche Sätze stehen nämlich in den Beispielfällen, mit denen sie in Vorlesungen und Seminaren üben, Gesetze auszulegen und anzuwenden. Den letzten Übungsfall in meiner Liste habe ich einer Kolumne der Frankfurter Allgemeinen Zeitung entnommen, die anderen beiden aus dem Blog und Instagram-Account „Üble Nachlese“, wo noch mehr solcher Sachverhalte gesammelt wurden.
Ich hätte mich aber auch einfach in eine Jura-Vorlesung an der Uni Münster setzen können. Denn das nehme ich schon mal vorweg: Auch hier üben Studierende mit solchen kuriosen Beispielfällen.
Ist das ein Problem, außer dass die Texte ein wenig aus der Zeit gefallen wirken? Beeinflussen sie möglicherweise die Studierenden – und damit auch ihre spätere Arbeit als Anwälte und Richterinnen? Wie geht die Uni Münster mit dem Thema um?
Um diese Fragen zu beantworten, habe ich mit Jura-Studierenden, wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen und Professor:innen der Uni Münster und mit anderen Forscherinnen gesprochen.
Unkonzentriert in Vorlesungen oder Klausuren
Bei den weiblichen Studierenden ist der Tenor derselbe: Die Rollenbilder in den Beispielfällen vermitteln ihnen permanent das Gefühl, Frauen spielten eine untergeordnete Rolle – sowohl in der Rechtswissenschaft als auch in der Gesellschaft. Männer hingegen tauchten häufig in gesellschaftlich angesehenen Rollen auf. Nur vereinzelt hörte ich in meinen Gesprächen mit Studierenden, dass die Diskussion übertrieben sei und die Fälle einfach (teilweise) die Realität abbildeten – das sagten ausschließlich männliche Studierende.
Einige Studentinnen fühlen sich durch die Formulierungen in den Fällen nicht nur gestört, sondern in Vorlesungen und Prüfungen auch stark abgelenkt und unkonzentriert. Zusammen mit einigen männlichen Kommilitonen schickten sie deshalb einen offenen Brief an das Dekanat, die Professor:innenschaft und die Repetitor:innen, die Studierende während der Vorbereitung auf ihr Staatsexamen betreuen.
In dem Brief schreiben sie, die Sachverhalte seien in mehrfacher Hinsicht diskriminierend. Frauen werden dem weiblichen Stereotyp entsprechende, untergeordnete (Neben-)Rollen zugewiesen: Sie treten fast ausschließlich als Ehefrau, Freundin, Nachbarin oder Mutter der handelnden Männer auf, aber kaum selbst als aktive Protagonistinnen, und sie sind seltener berufstätig. Und wenn doch mal eine „Unternehmerin U“ in einer Fallbeschreibung auftaucht, scheint es kaum jemandem aufzufallen – bei der Fallbearbeitung wird meistens doch wieder von „dem U“ gesprochen. In vielen Sachverhalten werden Frauen außerdem als hysterisch, tollpatschig oder vergesslich beschrieben.
In manchen Übungsfällen tauchen auch gar keine Frauen auf, und in den meisten Vorlesungsskripten, Arbeitsgruppen und Prüfungen werden weibliche Studierende konsequent in der männlichen Form angesprochen. Dabei seien die Hälfte der Jura-Studierenden an der Uni Münster Frauen, schreiben die Autor:innen in dem offenen Brief. „Wir wollen später einmal Richterinnen, Staatsanwältinnen, Rechtsanwältinnen, Professorinnen, Politikerinnen und Vorstandsvorsitzende werden, kurz gesagt: verantwortungsvolle und einflussreiche Berufe ausüben.“
Die Rollenklischees könnten später die Arbeit der Jurist:innen beeinflussen
Mit dieser Einschätzung sind die Jura-Studierenden der Uni Münster nicht allein. Die Juristin und Expertin für Gleichstellungsrecht Dana-Sophia Valentiner hat vor ein paar Jahren in Hamburg die Studie „Geschlechterrollenstereotype in juristischen Ausbildungsfällen“ veröffentlicht, in der sie zu denselben Ergebnissen kommt. Ebenso wie Wiebke Töpfer, rechtswissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin an der Uni Münster. Sie schreibt ihre Doktorarbeit über Geschlechterstereotype in der juristischen Ausbildung und die wissenschaftliche Karriere in der Rechtswissenschaft. Dafür hat sie die Lehrmaterialien, die in Münster verwendet werden, auf ihren Frauenanteil, die Darstellung von Frauen sowie geschlechtergerechte Sprache untersucht.
Geschlechterrollenstereotype sind „kognitive Strukturen, die sozial geteiltes Wissen über die charakteristischen Merkmale von Frauen und Männern enthalten“, schreibt Valentiner. Oft geht es dabei um Erwartungen an Verhalten, Fähigkeiten, Einstellungen und Interessen von Männern und Frauen.
In der Diskussion um die Ausbildungsfälle ist oft das Argument zu hören, durch solche Klischees könnten sich Studierende den Lernstoff besser merken. Töpfer und Valentiner sind vom genauen Gegenteil überzeugt: Die Studierenden können den Stoff schlechter lernen, behalten dafür aber vor allem die Klischees im Kopf. Und das kann sich laut Valentiner unbewusst in der späteren juristischen Laufbahn bemerkbar machen. Dann wäre nicht nur die Ausbildungszeit betroffen, sondern auch die spätere Praxis, also zum Beispiel die Rechtsprechung. In Ausbildungsfällen zum Strafrecht seien Täter meistens männlich und hätten oft ausländische Namen, sagt uns Valentiner im Interview. Die Möglichkeit, dass eine Juristin später als Richterin deshalb mit Vorurteilen an echte Fälle herangehe, weil sich solche Klischees durch viele Wiederholungen verfestigt hätten, bereite ihr Sorgen.
Unterstützen Sie uns! Leser:innen werben Leser:innen
RUMS soll wachsen!
Bei den nächsten Meilensteinen (2.000, 2.250, 2.500) werden wir als Dankeschön weitere Workshops veranstalten. Genaueres dazu lesen Sie hier. Sie können uns dafür auch gern Organisationen vorschlagen, die Ihnen am Herzen liegen. Schreiben Sie uns dazu einfach an diese Adresse. Wie sich unsere Aktion entwickelt, teilen wir Ihnen ab jetzt regelmäßig in unserem Brief mit. Sobald Corona es zulässt und wir die ersten Workshops umsetzen können, werden wir diese auch dokumentieren.
Das Ganze haben wir noch einfacher für Sie gemacht: Sie können unsere Briefe per E-Mail oder Whatsapp teilen – beim Klick auf den entsprechenden Button unten öffnet sich in der jeweiligen App ein Fenster, in dem Sie einen Textvorschlag von uns finden, den Sie natürlich frei verändern können. Ebenso können Sie unsere E-Mails natürlich auch bei Facebook oder Twitter teilen.
Diesen Brief teilen und RUMS weiterempfehlen:
Wie Sexismus in der Rechtsprechung aussehen kann, zeigt ein Fall aus Italien, der später sogar den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) beschäftigte. Eine Italienerin hatte eine Gruppenvergewaltigung angezeigt. Alle sieben Verdächtigen wurden freigesprochen. Der EGMR beanstandete zwar nicht das Urteil selbst, wohl aber die Urteilsbegründung: Das italienische Gericht beschrieb darin auch die Kleidung der Frau und ihre „lockeren sexuellen Kontakte“. Zur Erklärung: Es ging in dem Verfahren auch darum, die Glaubwürdigkeit der Frau zu klären, die die Vergewaltigung angezeigt hatte. Die Fragen, wie sich die Frau kleidet oder mit wem sie sich trifft und Sex hat, dienten laut EGMR aber nicht dazu, ihre Glaubwürdigkeit zu beurteilen. Das italienische Gericht habe sich von sexistischen Stereotypen beeinflussen lassen, so der EGMR, und dabei die Rechte der Klägerin verletzt.
Ein ähnliches Beispiel: In diesem Strafprozess wollte eine Richterin wissen, ob eine ermordete Frau „ein Partygirl“ gewesen sei – es ging um die Frage, ob der Freund der Frau sie möglicherweise aus Eifersucht umgebracht hatte, in solchen Fällen spricht man von einem Femizid.
Natürlich sind sexistische Klischees weit verbreitet und entstehen nicht erst durch Übungsfälle im Jura-Studium. Aber solche Sachverhalte können Klischees eben verfestigen.
Wie lässt sich das lösen?
Die Problematik ist übrigens nicht neu, sondern wird schon seit den 1970er-Jahren diskutiert. Eine Lösung gab es bisher nicht, offenbar war das Interesse nicht groß genug.
Aber vielleicht passiert ja jetzt in Münster etwas?
In ihrem offenen Brief schlagen die Studierenden einige Möglichkeiten vor, die auch Dana-Sophia Valentiner in ihrer Studie empfiehlt: mit Rollenbildern spielen oder Stereotype ins Gegenteil verdrehen – und dadurch zeigen, wie absurd sie sind. Die Studierenden fordern die Lehrenden an der Uni Münster dazu auf, ihre Materialien zusammen mit weiblichen studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften sowie Gleichstellungsbeauftragten kritisch durchzusehen und Sachverhalte zu überarbeiten. Und sie wünschen sich Seminare, in denen Professor:innen für das Thema Geschlechtergerechtigkeit sensibilisiert werden.
Valentiner sagt uns im Interview, dass einige Universitäten in Deutschland bereits Leitfäden für AG-Leiter:innen oder Klausurersteller:innen anbieten oder in ihren Evaluationsbögen Fragen aufnehmen, die gender- und diversitätssensible Lehre betreffen. Ich habe bei meiner Recherche zum Beispiel Leitfäden zur gender- und diversitätssensiblen Fallgestaltung von den Rechtswissenschaftlichen Fakultäten der Uni Hamburg, Uni Frankfurt, Uni Bochum und Uni Berlin gefunden.
„Viel steht und fällt mit engagierten Leuten, die auch Einfluss nehmen können“, sagt Valentiner. Hamburg habe etwa ein gut besetztes Gleichstellungsreferat, und dort arbeiteten Menschen, die wirklich etwas durchsetzen wollen. „Wenn es kein Herzensthema ist, will man sich nicht in Konflikte begeben. Ich kann jede verstehen, die zweimal darüber nachdenkt, ob sie das Thema anspricht.“ Trotzdem sei sie zuversichtlich, denn das aktuell noch sehr kleine Forschungsfeld habe wissenschaftlichen Nachwuchs in Aussicht. Wichtig sei dann außerdem, dass das Antidiskriminierungsrecht oder die feministische Rechtswissenschaft auch in den Lehrplan aufgenommen werden und keine randständigen Veranstaltungen bleiben.
Möglicherweise tut sich etwas bei den Jurist:innen in Münster
Es gibt also schon viele konstruktive Vorschläge. Werden die an der juristischen Fakultät in Münster denn umgesetzt?
Auf der Webseite der Gleichstellungsbeauftragten finden sich der Gleichstellungsplan und Hinweise zu Förderprogrammen, Kinderbetreuung und anderer Unterstützung, aber nichts zur geschlechtergerechten Lehre.
So etwas gibt es aber immerhin auf der Seite des allgemeinen Gleichstellungsbüros der Uni, das Angebote und Programme für alle Fakultäten anbietet. Hier finde ich einen Leitfaden zur gendersensiblen Hochschullehre, in dem auch die Studie von Dana-Sophia Valentiner verlinkt ist. Die AG für Lehre & Didaktik hat den Leitfaden geschrieben und auch auf ihrer eigenen Seite verlinkt.
Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft schreiben dort, der Leitfaden richte sich „an alle Lehrenden, die sich näher mit der Grundidee geschlechtersensibler Hochschullehre beschäftigen möchten“. Möchten die Professor:innen der rechtswissenschaftlichen Fakultät das denn? Den offenen Brief der Student:innen haben immerhin viele in ihren Freund:innen- und Kolleg:innenkreisen geteilt, um auf das Problem aufmerksam zu machen. Zwei Jura-Professoren, Stefan Arnold und Mark Deiters, haben außerdem zu Diskussionsrunden eingeladen. Es kamen allerdings hauptsächlich Studierende, kaum Professor:innen.
Für Stefan Arnold vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Rechtsphilosophie und Internationales Privatrecht ist das Thema gendersensible Lehre nicht neu. Er sagt uns im Interview, dass er schon lange in seinen Fallkonstellationen mit Stereotypen spielt, indem er sie umdreht. Er habe dafür viel Zuspruch bekommen, vereinzelt aber auch negative Rückmeldungen von männlichen Studierenden bekommen, weil immer von einer Richterin die Rede sei und nie von einem Richter – inzwischen nenne er deshalb wieder häufiger auch männliche Richter.
Mark Deiters vom Institut für Kriminalwissenschaften erzählt uns, dass er sich anfangs über den offenen Brief und den Vorwurf der sexistischen Diskriminierung gewundert hat. Für ihn sei das nie ein Thema gewesen, erst die Studierenden hätten ihn auf das Problem aufmerksam gemacht. Auch beim Dekan der rechtswissenschaftlichen Fakultät, Matthias Casper, haben die Verfasser:innen des Briefes offenbar etwas erreicht. Casper sagt uns, er habe sich intensiv mit dem Thema beschäftigt und sich mit der Gleichstellungskommission beraten. Nun soll ein Maßnahmenkatalog erarbeitet werden. Es scheint also, als gäbe es Perspektiven. Aber wahrscheinlich braucht es noch etwas Geduld.
Einladung zur Redaktionskonferenz
Am Freitag schreiben wir Ihnen natürlich wieder, nur ein bisschen früher als sonst. Um 19 Uhr beginnt nämlich schon unsere Redaktionskonferenz, zu der wir dieses Mal auch Sie gerne einladen möchten. Normalerweise setzt sich einmal pro Woche unser Redaktionsteam zusammen, um über die Ideen und Recherchen für die nächsten RUMS-Briefe zu diskutieren. Aber in dieser Woche möchten wir auch einmal mit Ihnen darüber sprechen, welche Themen Sie interessieren und was Sie wichtig finden. Deshalb haben wir die Konferenz auf Freitagabend verlegt und öffnen die Runde für Sie, unsere Leser:innen. Und für alle anderen, die es interessiert – geben Sie unsere Einladung also gerne weiter! Alle Infos zur Veranstaltung finden Sie hier, die Teilnahme ist kostenlos.
In aller Kürze
+++ Es sind zwar noch knapp acht Wochen bis zur Bundestagswahl, aber vielleicht wissen Sie jetzt schon, bei wem und welcher Partei Sie Ihre Kreuze setzen möchten. Dann könnten Sie bei der Stadt schon Unterlagen für die Briefwahl beantragen. Verschickt werden die Wahlzettel allerdings erst ab dem 23. August. Am selben Tag versendet die Stadt außerdem die Wahlbenachrichtigungskarten. Darauf steht, in welchem Wahllokal Sie am 26. September wählen können, falls Sie noch ein bisschen Bedenkzeit brauchen oder überhaupt lieber ins Wahllokal gehen, als Ihre Stimme per Brief abzugeben. Ein Kompromiss wäre: Sie überlegen noch ein bisschen und gehen ab dem 25. August mit Ihrer Benachrichtigungskarte ins Hauptwahlbüro im Salzhof (dort, wo früher der Kreativmarkt war). Dort können Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich abholen oder auch direkt wählen.
Corona-Update
Die Wocheninzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner:innen in sieben Tagen) pendelt in Münster weiterhin um die 20, heute meldet die Stadt einen Wert von 17,8. Seit gestern gab es 23 Neuinfektionen, insgesamt gelten 113 Menschen aus Münster als infiziert. In den Krankenhäusern in der Stadt werden sechs Covid-Patient:innen behandelt, zwei mehr als am Freitag.
Wir hatten es letzte Woche angekündigt: Am Samstag war Jugendimpftag im Impfzentrum. Und wie die Stadt mitteilt, waren diese und einige andere Impfaktionen am Wochenende sehr erfolgreich. Fast 270 Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren kamen ins Impfzentrum, insgesamt wurden am Samstag knapp 1.000 Menschen geimpft. Am nächsten Samstag gibt es wieder einen Impftag für Jugendliche, alle Infos dazu finden Sie hier. Morgen und übermorgen bietet die Stadt Hochschul-Impfaktionen an (Zeiten und Orte hier), außerdem können Sie weiterhin ohne Termin ins Impfzentrum gehen. Und hier noch die Zahlen zu den Impfungen: Mehr als 236.100 Menschen aus Münster wurden bis heute mindestens erstgeimpft, 205.400 von ihnen sind schon vollständig immunisiert.
Unbezahlte Werbung
Zugegeben, wir waren selbst noch nicht da, aber die neue Bar hat ja auch gerade erst eröffnet. In Bahnhofsnähe, in der Engelstraße, lockt ganz oben im neu eröffneten Atlantic Hotel die Skybar mit Drinks, kleinen Snacks und – natürlich – mit dem Ausblick über Münster. Auf der Cocktailkarte stehen neben bekannten Getränken auch außergewöhnliche Kaffee-Kreationen wie Espresso-Martini und Kaffee-Negroni.
Weiter unten im Haus, in der Deli Lounge, gibt es übrigens auch Kaffee ohne Alkohol. Die Kaffeesorten für die Lounge wurden sorgfältig (und medienwirksam) von Münsteraner Prominenz mit ausgewählt, hier können Sie sich das anschauen. Wir wünschen viel Spaß, gute Getränke und eine schöne Aussicht!
Drinnen und Draußen
+++ Diese Woche haben Sie noch mal die Gelegenheit, das Sommernachtskino vor dem Schloss zu besuchen. Am Mittwoch gibt es bei CineLive – Sommertour 2021 einen Mix aus Musik, Poetry Slam und Kurzfilmen zu sehen und zu hören. Und am Donnerstag steht preisgekröntes Kino auf dem Programm: Das sozialkritische Drama Nomadland wurde mit drei Oscars (Bester Film, Beste Regie, Beste Hauptdarstellerin), zwei Golden Globes und bei den Filmfestspielen in Venedig mit dem Goldenen Löwen ausgezeichnet. Der Film erzählt feinfühlig und vorurteilsfrei die (teilweise realen) Geschichten moderner amerikanischer Nomaden. Eine Vorstellung unter freiem Himmel passt dazu perfekt. Für beide Veranstaltungen können Sie online noch Karten bekommen.
+++ Verfolgen Sie die Olympischen Spiele? Neu dabei ist unter anderem das Sportklettern. Morgen ab 10 Uhr können Sie sich die Qualifikationsrunde der Frauen anschauen, einen Eindruck bekommen Sie auch schon in diesem Video mit der slowenischen Favoritin Janja Garnbret, bei der die komplexesten Boulderrouten oft wie ein Spaziergang an der Wand aussehen.
Wenn Sie jetzt auch Lust haben, sich zu bewegen, gucken Sie doch mal ins Sommerprogramm des Hochschulsports. Für die nächsten zwei Monate können Sie sich von Akrobatik bis Zumba noch viele Restplätze sichern. Und zwar auch dann, wenn Sie mit der Uni gar nichts zu tun haben: Neben Preisen für Studierende und Beschäftigte der WWU gibt es immer auch Tarife für Gäste. Sportklettern ist zwar nicht dabei, aber Sie können neben den Klassikern auch einige eher exotische Sportarten ausprobieren. Zum Beispiel die chinesische Kampfkunst Baguazhang, die Sie kräftiger und gelenkiger machen soll. Vielleicht möchten Sie aber auch beim Quidditch auf einem Besenstiel übers Feld fegen oder zu brasilianischen Klängen oder mittelalterlicher Musik tanzen.
Am Freitag schreibt Ihnen Constanze Busch. Ich wünsche Ihnen eine schöne Woche.
Herzliche Grüße,
Antonia Strotmann
Mitarbeit: Constanze Busch, Eva Strehlke
PS
Es war schon viel davon die Rede, gestern sind die Verkehrsversuche an der Hörsterstraße und am Bült, auf der Strecke zwischen Ludgeriplatz und Landeshaus und am Neubrückentor gestartet. Falls Sie dort noch nicht vorbeigekommen sind, können Sie sich hier ein paar Bilder anschauen. Wir werden uns am Freitag ausführlich mit dem Thema beschäftigen. Wenn Sie möchten, schreiben Sie uns, was Sie von den Versuchen halten. Und schreiben Sie doch dazu, ob wir Ihre Nachricht als Leser:innen-Brief veröffentlichen dürfen. Zwei Briefe haben wir schon bekommen, wir veröffentlichen alle zusammen dann am Freitag.
HINWEIS: RUMS steht für kritischen, aber auch konstruktiven und wertschätzenden Journalismus. Genauso wünschen wir uns auch die Diskussion unter unseren Beiträgen und Briefen. Streiten Sie sich, schreiben Sie Ihre Meinung — aber bleiben Sie bitte sachlich und höflich. Wir vertrauen darauf, dass Sie sich daran halten. Daher prüfen wir Ihre Kommentare nicht, bevor sie hier veröffentlicht werden. Wir behalten uns jedoch vor, alle Äußerungen zu entfernen, die beispielsweise beleidigend, diffamierend, sexistisch oder rassistisch sind.
Neu bei RUMS? Hier können Sie sich registrieren.