Neue Corona-Regeln | Das große Impfen | RUMS 30 Tage lang kostenlos

Müns­ter, 15. Dezem­ber 2020

Guten Tag,

das Weih­nachts­ge­schäft in der Innen­stadt ist seit heu­te Abend vor­bei. Die Läden blei­ben bis zum 10. Janu­ar geschlos­sen. Das ist für die Geschäfts­leu­te eine Kata­stro­phe, aber es hat auch Fol­gen, über die man sich viel­leicht erst in eini­gen Tagen Gedan­ken machen wird. Gel­ten die ver­spro­che­nen Lie­fer­fris­ten auch unter die­sen Umstän­den wei­ter­hin? Oder wer­den vie­le Men­schen in die­sem Jahr statt eines Geschenks die Ent­schul­di­gung „Es ist lei­der noch nicht ange­kom­men“ mög­lichst hübsch ver­pa­cken müs­sen? Und was ist mit den Eltern, die Wunsch­zet­tel nicht ganz so gründ­lich lesen? So rich­tig trös­ten wird es die Kin­der wohl nicht, wenn es unter dem Baum dann heißt: „Ist doch nicht schlimm. Das tau­schen wir ein­fach um – in knapp drei Wochen.” 

Zunächst wird es aber um ganz ande­re Pro­ble­me gehen. Und das hat mit den neu­en Coro­na-Regeln zu tun, die ab mor­gen gel­ten. Hier ein Überblick:

  • Pri­va­te Tref­fen dür­fen wei­ter­hin statt­fin­den, aller­dings mit maxi­mal fünf Men­schen aus maxi­mal zwei Haus­hal­ten. Kin­der unter 14 Jah­ren zäh­len nicht. 
  • Über die Weih­nachts­ta­ge gel­ten Aus­nah­men. Es dür­fen vier Per­so­nen zu Besuch sein, die nicht zum eige­nen Haus­halt gehö­ren. Auch hier wer­den Kin­der bis 14 Jah­re nicht eingerechnet.
  • An Schu­len in Nord­rhein-West­fa­len gilt seit Mon­tag kei­ne Prä­senz­pflicht mehr. In den ers­ten bis sieb­ten Klas­sen gilt: Die Eltern ent­schei­den, ob die Kin­der am Unter­richt teil­neh­men. Aber der ach­ten Klas­se fin­det nur noch Distanz­un­ter­richt statt. 
  • Die Kitas in Nord­rhein-West­fa­len blei­ben geöff­net. Aller­dings bit­tet die Lan­des­re­gie­rung Eltern, das Ange­bot nur zu nut­zen, „wenn es abso­lut not­wen­dig ist“.
  • Der Ein­zel­han­del schließt bis zum 10. Janu­ar. Dar­um ging es oben schon. Geöff­net blei­ben nur Geschäf­te des täg­li­chen Bedarfs, also zum Bei­spiel Lebens­mit­tel­märk­te, Dro­ge­rien, Apo­the­ken, Tank­stel­len, Fahr­rad­werk­stät­ten, Bank- und Post­fi­lia­len, Baby­fach­märk­te und Abhol- wie Lie­fer­diens­te (alle Aus­nah­men im Beschluss unter Punkt 5). Für alle Bau­märk­te, die nach dem heu­te zu erwar­ten­den Ansturm noch ste­hen, bedeu­tet das: Sie dür­fen ab mor­gen nur noch Weih­nachts­bäu­me verkaufen.
  • Fri­seur­sa­lons sind ab mor­gen geschlos­sen, eben­so wie Kos­me­tik­sa­lons, Tat­too-Stu­di­os oder Massagepraxen. 
  • Medi­zi­nisch not­wen­di­ge Behand­lun­gen sol­len wei­ter mög­lich sein, also zum Bei­spiel Phy­sio-, Ergo- oder Logotherapien. 
  • In ande­ren Unter­neh­men gilt: Wer ins Büro muss, muss auch wei­ter­hin ins Büro. Es sei denn, das Unter­neh­men ist so nett, die Betriebs­fe­ri­en zu ver­län­gern oder die Arbeit von zu Hau­se zu erlau­ben. Hier gel­ten kei­ne Ver­bo­te. Die Fir­men wer­den ledig­lich „drin­gend gebe­ten, zu prü­fen“, ob sol­che Lösun­gen nicht mög­lich seien.
  • Alko­hol trin­ken in der Öffent­lich­keit ist erst mal nicht mehr erlaubt.
  • Zu Sil­ves­ter kann man sich eine Faust­re­gel mer­ken: Vor der Haus­tür ist so gut wie alles ver­bo­ten, was mit vie­len Men­schen und Böl­lern zu tun hat. Es gilt ein Ver­kaufs­ver­bot für Feu­er­werks­kör­per. Men­schen dür­fen nicht in grö­ße­ren Grup­pen zusam­men­ste­hen (Ver­samm­lungs- und Ansamm­lungs­ver­bot). Böl­lern ist über­all da ver­bo­ten, wo sich nor­ma­ler­wei­se vie­le Men­schen dazu tref­fen – auf grö­ße­ren öffent­li­chen Plät­zen, zum Bei­spiel am Hafen oder auf dem Dom­platz. Was mög­lich wäre: Die übrig geblie­be­nen Chi­na-Böl­ler aus dem ver­gan­ge­nen Jahr allei­ne oder zusam­men mit den weni­gen Gäs­ten im Gar­ten oder im Hin­ter­hof in die Luft jagen. Das gin­ge. Aber ob Sie dar­auf Lust haben, das müs­sen Sie selbst wissen.
  • Restau­rants und Lie­fer­diens­te dür­fen wei­ter­hin Essen lie­fern oder zum Mit­neh­men verkaufen.
  • Got­tes­diens­te und Tref­fen von Glau­bens­ge­mein­schaf­ten sind erlaubt, wenn Men­schen 1,5 Meter Abstand hal­ten, Mas­ken tra­gen und nicht sin­gen. Dann dür­fen so vie­le Men­schen teil­neh­men, wie Platz ist. Wenn zu erwar­ten sei, dass die Kapa­zi­tä­ten aus­ge­las­tet sein könn­ten, so steht es vage im Beschluss, sei­en aller­dings Anmel­dun­gen nötig.
  • In Alten- und Pfle­ge­hei­men wird das Per­so­nal mehr­mals in der Woche getes­tet. Das gilt auch für die Beschäf­tig­ten von mobi­len Pfle­ge­diens­ten. Die Bun­des­re­gie­rung zahlt Schnell­tests und siche­re FFP2-Masken.

Das sind die neu­en Regeln, die ab mor­gen gel­ten. Im RUMS-Brief heu­te geht außer­dem um das Impf­zen­trum in der Hal­le Müns­ter­land, das nun tat­säch­lich vor Weih­nach­ten fer­tig gewor­den ist. Es fehlt noch der Impf­stoff. Die Zulas­sung könn­te schon nächs­ten Mon­tag kom­men. Wir schau­en, wie das gro­ße Imp­fen in Müns­ter dann ablau­fen wird. 

Und das NRW-Schul­mi­nis­te­ri­um hat der Stadt­el­tern­schaft eine E-Mail geschrie­ben, in der steht, dass die Stadt Eltern nicht ver­pflich­ten darf, für ihre Kin­der Tablets zu kau­fen. Möch­ten Sie mehr erfah­ren? Dann tes­ten Sie unser Pro­be-Abo und lesen Sie den RUMS-Brief 30 Tage lang kostenlos. 

Herz­li­che Grüße

Ralf Heimann


PS

Vor dem Müns­ter-Tat­ort am Sonn­tag­abend hat­te ich eini­ge Kri­ti­ken gele­sen. In der Frank­fur­ter All­ge­mei­nen Zei­tung stand schon gleich unter der Über­schrift, in die­ser Fol­ge „kas­pern Thiel und Boer­ne sich durchs Mit­tel­al­ter“. Im Text nann­te der Rezen­sent den Film ein „müdes Bau­ern­thea­ter“. Der Spie­gel urteil­te: „Höl­zer­ne Dia­lo­ge in eiser­nen Rüs­tun­gen.“ Dort gab es immer­hin vier von zehn Punk­ten. Bei Twit­ter eher minus vier. T-Online fass­te die Dis­kus­si­on dort zusam­men mit der Über­schrift: „Unge­wöhn­lich schlech­te Kri­tik für Münster-‚Tatort‘.“ Da ahn­te man schon, was spä­ter pas­sie­ren wür­de. Und so kam es. Der Kri­mi brach alle Rekor­de. Jeden­falls alle der letz­ten drei Jah­re. Fast 14 Mil­lio­nen Men­schen schal­te­ten ein und ver­mut­lich auch nicht gleich wie­der ab. Ein noch grö­ße­res Publi­kum hat­te der Tat­ort zuletzt im April 2017. Da waren es knapp 15 Mil­lio­nen, und auch das war ein Fall aus Müns­ter – die Fol­ge „Fang­schuss“. Der Film­dienst schrieb laut Wiki­pe­dia damals: „Blut­lee­rer (Fernsehserien-)Krimi, der die unspek­ta­ku­lä­re Hand­lung mit dem übli­chen zwi­schen­mensch­li­chen Geplän­kel des Müns­te­ra­ner ‚Tatort‘-Duos nur leid­lich streckt.“ Viel­leicht lässt sich dar­aus auch für die nächs­ten Fol­gen etwas ablei­ten. Man könn­te die Fern­seh­kri­tik zum Bei­spiel schon gleich an der Pro­duk­ti­on betei­li­gen, die Sze­nen direkt nach dem Dreh zei­gen. Und wenn am Ende alle schrei­end her­aus­lau­fen, ist der All­zeit-Tat­ort-Quo­ten-Rekord wahr­schein­lich nicht mehr so weit ent­fernt. Den schaff­te im Jahr 1978 Wer­ner Schu­ma­cher als Kom­mis­sar Lutz in der Fol­ge „Rot – rot – tot“. Um da mit­zu­hal­ten, müss­te man der Kri­tik aller­dings wohl noch eini­ges mehr zumu­ten als am Sonn­tag. Die Zuschau­er­zahl lag damals bei fast 27 Millionen.