Neue Corona-Regeln | Das große Impfen | RUMS 30 Tage lang kostenlos

Porträt von Ralf Heimann
Mit Ralf Heimann

Münster, 15. Dezember 2020

das Weihnachtsgeschäft in der Innenstadt ist seit heute Abend vorbei. Die Läden bleiben bis zum 10. Januar geschlossen. Das ist für die Geschäftsleute eine Katastrophe, aber es hat auch Folgen, über die man sich vielleicht erst in einigen Tagen Gedanken machen wird. Gelten die versprochenen Lieferfristen auch unter diesen Umständen weiterhin? Oder werden viele Menschen in diesem Jahr statt eines Geschenks die Entschuldigung „Es ist leider noch nicht angekommen“ möglichst hübsch verpacken müssen? Und was ist mit den Eltern, die Wunschzettel nicht ganz so gründlich lesen? So richtig trösten wird es die Kinder wohl nicht, wenn es unter dem Baum dann heißt: „Ist doch nicht schlimm. Das tauschen wir einfach um – in knapp drei Wochen.”

Zunächst wird es aber um ganz andere Probleme gehen. Und das hat mit den neuen Corona-Regeln zu tun, die ab morgen gelten. Hier ein Überblick:

  • Private Treffen dürfen weiterhin stattfinden, allerdings mit maximal fünf Menschen aus maximal zwei Haushalten. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht.
  • Über die Weihnachtstage gelten Ausnahmen. Es dürfen vier Personen zu Besuch sein, die nicht zum eigenen Haushalt gehören. Auch hier werden Kinder bis 14 Jahre nicht eingerechnet.
  • An Schulen in Nordrhein-Westfalen gilt seit Montag keine Präsenzpflicht mehr. In den ersten bis siebten Klassen gilt: Die Eltern entscheiden, ob die Kinder am Unterricht teilnehmen. Aber der achten Klasse findet nur noch Distanzunterricht statt.
  • Die Kitas in Nordrhein-Westfalen bleiben geöffnet. Allerdings bittet die Landesregierung Eltern, das Angebot nur zu nutzen, „wenn es absolut notwendig ist“.
  • Der Einzelhandel schließt bis zum 10. Januar. Darum ging es oben schon. Geöffnet bleiben nur Geschäfte des täglichen Bedarfs, also zum Beispiel Lebensmittelmärkte, Drogerien, Apotheken, Tankstellen, Fahrradwerkstätten, Bank- und Postfilialen, Babyfachmärkte und Abhol- wie Lieferdienste (alle Ausnahmen im Beschluss unter Punkt 5). Für alle Baumärkte, die nach dem heute zu erwartenden Ansturm noch stehen, bedeutet das: Sie dürfen ab morgen nur noch Weihnachtsbäume verkaufen.
  • Friseursalons sind ab morgen geschlossen, ebenso wie Kosmetiksalons, Tattoo-Studios oder Massagepraxen.
  • Medizinisch notwendige Behandlungen sollen weiter möglich sein, also zum Beispiel Physio-, Ergo- oder Logotherapien.
  • In anderen Unternehmen gilt: Wer ins Büro muss, muss auch weiterhin ins Büro. Es sei denn, das Unternehmen ist so nett, die Betriebsferien zu verlängern oder die Arbeit von zu Hause zu erlauben. Hier gelten keine Verbote. Die Firmen werden lediglich „dringend gebeten, zu prüfen“, ob solche Lösungen nicht möglich seien.
  • Alkohol trinken in der Öffentlichkeit ist erst mal nicht mehr erlaubt.
  • Zu Silvester kann man sich eine Faustregel merken: Vor der Haustür ist so gut wie alles verboten, was mit vielen Menschen und Böllern zu tun hat. Es gilt ein Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper. Menschen dürfen nicht in größeren Gruppen zusammenstehen (Versammlungs- und Ansammlungsverbot). Böllern ist überall da verboten, wo sich normalerweise viele Menschen dazu treffen – auf größeren öffentlichen Plätzen, zum Beispiel am Hafen oder auf dem Domplatz. Was möglich wäre: Die übrig gebliebenen China-Böller aus dem vergangenen Jahr alleine oder zusammen mit den wenigen Gästen im Garten oder im Hinterhof in die Luft jagen. Das ginge. Aber ob Sie darauf Lust haben, das müssen Sie selbst wissen.
  • Restaurants und Lieferdienste dürfen weiterhin Essen liefern oder zum Mitnehmen verkaufen.
  • Gottesdienste und Treffen von Glaubensgemeinschaften sind erlaubt, wenn Menschen 1,5 Meter Abstand halten, Masken tragen und nicht singen. Dann dürfen so viele Menschen teilnehmen, wie Platz ist. Wenn zu erwarten sei, dass die Kapazitäten ausgelastet sein könnten, so steht es vage im Beschluss, seien allerdings Anmeldungen nötig.
  • In Alten- und Pflegeheimen wird das Personal mehrmals in der Woche getestet. Das gilt auch für die Beschäftigten von mobilen Pflegediensten. Die Bundesregierung zahlt Schnelltests und sichere FFP2-Masken.

Das sind die neuen Regeln, die ab morgen gelten. Im RUMS-Brief heute geht außerdem um das Impfzentrum in der Halle Münsterland, das nun tatsächlich vor Weihnachten fertig geworden ist. Es fehlt noch der Impfstoff. Die Zulassung könnte schon nächsten Montag kommen. Wir schauen, wie das große Impfen in Münster dann ablaufen wird.

Und das NRW-Schulministerium hat der Stadtelternschaft eine E-Mail geschrieben, in der steht, dass die Stadt Eltern nicht verpflichten darf, für ihre Kinder Tablets zu kaufen. Möchten Sie mehr erfahren? Dann testen Sie unser Probe-Abo und lesen Sie den RUMS-Brief 30 Tage lang kostenlos.

Herzliche Grüße

Ralf Heimann


PS

Vor dem Münster-Tatort am Sonntagabend hatte ich einige Kritiken gelesen. In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung stand schon gleich unter der Überschrift, in dieser Folge „kaspern Thiel und Boerne sich durchs Mittelalter“. Im Text nannte der Rezensent den Film ein „müdes Bauerntheater“. Der Spiegel urteilte: „Hölzerne Dialoge in eisernen Rüstungen.“ Dort gab es immerhin vier von zehn Punkten. Bei Twitter eher minus vier. T-Online fasste die Diskussion dort zusammen mit der Überschrift: „Ungewöhnlich schlechte Kritik für Münster-‚Tatort‘.“ Da ahnte man schon, was später passieren würde. Und so kam es. Der Krimi brach alle Rekorde. Jedenfalls alle der letzten drei Jahre. Fast 14 Millionen Menschen schalteten ein und vermutlich auch nicht gleich wieder ab. Ein noch größeres Publikum hatte der Tatort zuletzt im April 2017. Da waren es knapp 15 Millionen, und auch das war ein Fall aus Münster – die Folge „Fangschuss“. Der Filmdienst schrieb laut Wikipedia damals: „Blutleerer (Fernsehserien-)Krimi, der die unspektakuläre Handlung mit dem üblichen zwischenmenschlichen Geplänkel des Münsteraner ‚Tatort‘-Duos nur leidlich streckt.“ Vielleicht lässt sich daraus auch für die nächsten Folgen etwas ableiten. Man könnte die Fernsehkritik zum Beispiel schon gleich an der Produktion beteiligen, die Szenen direkt nach dem Dreh zeigen. Und wenn am Ende alle schreiend herauslaufen, ist der Allzeit-Tatort-Quoten-Rekord wahrscheinlich nicht mehr so weit entfernt. Den schaffte im Jahr 1978 Werner Schumacher als Kommissar Lutz in der Folge „Rot – rot – tot“. Um da mitzuhalten, müsste man der Kritik allerdings wohl noch einiges mehr zumuten als am Sonntag. Die Zuschauerzahl lag damals bei fast 27 Millionen.

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