Leseprobe

Geiselnahme | IHK muss Dachverband verlassen | Spaziergang in die Zukunft

der Freitagmorgen begann in Münster mit viel Polizei in der Stadt. Am frühen Mittag veröffentlichten Polizei und Staatsanwaltschaft eine gemeinsame Mitteilung mit der Ursache. In der Justizvollzugsanstalt hat am Morgen ein 40-jähriger Insasse eine 29-jährige JVA-Angestellte als Geisel genommen und mit einer Rasierklinge bedroht. Spezialkräfte befreiten die Frau und erschossen den Täter.

von Eva Windhausen

Münster, 16. Oktober 2020

der Freitagmorgen begann in Münster mit viel Polizei in der Stadt. Am frühen Mittag veröffentlichten Polizei und Staatsanwaltschaft eine gemeinsame Mitteilung mit der Ursache. In der Justizvollzugsanstalt hat am Morgen ein 40-jähriger Insasse eine 29-jährige JVA-Angestellte als Geisel genommen und mit einer Rasierklinge bedroht. Spezialkräfte befreiten die Frau und erschossen den Täter. Die Frau wurde leicht verletzt.

Die Spezialeinheit hatte, so steht es in der Meldung, vorher drei Stunden lang versucht, mit dem Mann zu verhandeln, allerdings erfolglos. Er habe einen Hubschrauber gefordert, um aus der JVA zu fliehen. Er habe „einen psychisch unberechenbaren Eindruck gemacht“, die Geisel mit der Rasierklinge am Hals bedroht, dabei leicht verletzt und angekündigt, sie zu töten.

Der Mann wäre in drei Wochen, am 10. November, entlassen worden. Im Gefängnis saß er für vier Monate wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Wie die Westfälischen Nachrichten berichten, war der Mann alkoholkrank und vor seiner Verhaftung wohnungslos. Er habe 2019 auf dem Gelände der LWL-Klinik in Münster randaliert und einen Polizeibeamten getreten, der ihn von dem Grundstück verweisen wollte. Dafür sei er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, habe sich aber nicht an die Bewährungsauflagen gehalten.

Eine Ermittlungskommission der Polizei in Dortmund soll nun genau klären, was heute in der JVA passiert ist.


Die Kammer muss aus dem Verband

Für den Unternehmer Thomas Siepelmeyer aus Münster war diese Woche sehr besonders. Am Mittwoch endete nach 13 Jahren ein Rechtsstreit, den Siepelmeyer durch mehrere Instanzen geführt hatte, mit einem Sieg vor dem Bundesverwaltungsgericht. Von dem Urteil erfuhr Siepelmeyer am Donnerstag, an seinem Geburtstag. Das Ergebnis ist: Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Nord Westfalen mit Sitz in Münster muss aus dem Dachverband, dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), austreten. Warum? Ein Anruf bei Thomas Siepelmeyer.

Herr Siepelmeyer, können Sie uns erklären, warum Sie erreichen wollten, dass Ihre IHK den Dachverband verlässt?

Sicher. Das liegt daran, dass der DIHK sich seit vielen Jahren immer wieder zu Themen äußert, die er gar nicht kommentieren darf. Er hat zum Beispiel den Atomausstieg und den Wechsel zu Erneuerbaren Energien kritisiert.

Warum ist das problematisch?

Der DIHK darf sich nur mit den Anliegen der Wirtschaft beschäftigen. Und das ist ja das nächste Problem: Die Industrie- und Handelskammern und der Dachverband werden immer als Sprecher der Wirtschaft zitiert, aber die Wirtschaft gibt es ja gar nicht. Die Kaufleute in der Innenstadt von Münster haben zum Beispiel andere Interessen als ich mit meinem Windkraftunternehmen. Es geht nicht, dass wir durch die Aussagen des DIHK politisch alle in einen Topf geworfen werden.

Aber austreten können Sie nicht.

Genau, als Gewerbetreibender bin ich Zwangsmitglied. Deshalb war mein Ziel: Der DIHK soll die unzulässigen Äußerungen unterlassen, und wenn er das nicht tut, soll meine IHK aus dem Dachverband austreten.

Und das war Ihnen so wichtig, dass Sie 13 Jahre lang durchgehalten haben?

Ja. Ich hatte schon immer was gegen Autoritäten, man sollte sich lieber selbst vertrauen. Und ich verstehe mich als Teil der gesellschaftsverändernden Kräfte. Wenn sich da jemand aufschwingt zum Vertreter der Wirtschaft, dann kann ich das so nicht stehen lassen.

Ihr Anliegen wurde diese Woche schon zum zweiten Mal vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt. Wie kam das?

Ich habe 2007 meine erste Klage eingereicht. Die wurde allerdings 2009 vom Verwaltungsgericht und 2014 vom Oberverwaltungsgericht Münster abgelehnt. Das OVG hat außerdem entschieden, dass ich gegen das Urteil keine Revision einlegen kann. Dagegen habe ich beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingereicht. Es hat die Revision zugelassen und 2016 das wegweisende Urteil gesprochen: Mein Unternehmen hat das Recht, den Austritt meiner IHK aus dem DIHK zu verlangen.

Damit waren Sie aber noch nicht am Ziel.

Nein, der Fall wurde dann noch einmal an das OVG Münster zurückverwiesen: Es sollte klären, ob der DIHK inzwischen genug dafür tut, um künftige Rechtsverstöße zu verhindern.

Und, tut er das?

Aus meiner Sicht nicht, der DIHK hat immer wieder seine Kompetenzen überschritten. Das hat 2019 auch das OVG Münster so gesehen. Aber der DIHK hatte inzwischen eine Beschwerdestelle und eine Klagemöglichkeit eingerichtet. Deshalb sagte das OVG: In Zukunft wird es wahrscheinlich keine Verstöße mehr geben, meine IHK muss nicht austreten. Eine Revision wollte es wieder nicht zulassen, ich habe wieder Beschwerde eingelegt. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich dann noch einmal mit dem Fall beschäftigt, weil die Sache ja immer noch nicht richtig geklärt war.

Haben Sie damit gerechnet, dass Sie dieses Mal Erfolg haben?

Die Verhandlung am Mittwoch hat sechs Stunden gedauert, und mein Anwalt und ich saßen einer Gruppe von Anwälten aus zwei Großkanzleien gegenüber. Danach habe ich erwartet, dass meine Sache wieder ans OVG Münster verwiesen wird und es noch ein paar Jahre weitergeht. Von dem Urteil habe ich erst am Donnerstagmorgen erfahren.

Was wird jetzt passieren?

Die IHK Nord Westfalen muss mit sofortiger Wirkung aus dem DIHK austreten. Ich nehme an, dass jetzt auch andere Unternehmer verlangen werden, dass ihre regionale Industrie- und Handelskammer den Dachverband verlässt. Es gibt ja sehr viele, die mit dem DIHK Probleme haben.

Und wie fühlen Sie sich jetzt?

Ich bin sehr stolz darauf, dass ich das durchgezogen habe.

Das tritt nach meiner Kenntnis… ist das sofort, unverzüglich

Tatsächlich. Die IHK Nord Westfalen ist durch das Gerichtsurteil automatisch aus dem Dachverband ausgetreten. Das bestätigte gestern ihr Hauptgeschäftsführer Fritz Jaeckel bei einer telefonischen Pressekonferenz. Laut Satzung gebe es aber eine Kündigungsfrist: Der Austritt werde erst nach Ablauf des folgenden Geschäftsjahres wirksam, also zum 31. Dezember 2021.

Und dann?

Fritz Jaeckel sagt: „Die IHK Nord Westfalen kann ihre Arbeit regional fortsetzen, wir verlieren aber zum 1. Januar 2022 unsere Interessenvertretung in Berlin und Brüssel.“ Allerdings sei seine IHK auch Mitglied im nordrhein-westfälischen Zusammenschluss IHK NRW, so habe die Region indirekt „weiter eine Stimme in Berlin“. Der DIHK hat unter anderem die Aufgabe, die Interessen seiner Mitglieder gegenüber der Politik auf Bundes- und europäischer Ebene zu vertreten.

Der Austritt der IHK Nord Westfalen sei „für den Dachverband nicht komfortabel“, so Jaeckel. Immerhin sei seine Kammer eine der größten in Deutschland und habe in den vergangenen Jahren im Schnitt 900.000 Euro Mitgliedsbeitrag pro Jahr an den DIHK gezahlt. Wie hoch der Anteil seiner IHK am DIHK-Vermögen sei und was mit diesem Anteil geschehe, müsse noch geprüft werden. In der aktuellen Satzung des Dachverbands steht allerdings: „Eine ausscheidende IHK verliert jeden, auch anteiligen Anspruch auf das zur Zeit ihres Ausscheidens vorhandene Vermögen des DIHK.“

Musterbrief für weitere Austritte

Für den Dachverband, dem alle 79 regionalen Industrie- und Handelskammern in Deutschland angehören, könnte das Urteil sehr weitreichende Konsequenzen haben. Möglicherweise werden sich die Unternehmer:innenverbände in Zukunft sogar komplett anders organisieren müssen als bisher.

Der DIHK will mit seinen Mitgliedern über das weitere Vorgehen beraten, sobald das Bundesverwaltungsgericht seine Urteilsbegründung veröffentlicht hat. Man wolle künftige Verstöße „zuverlässig verhindern“ und „alles dafür tun, um einen Wiedereintritt der IHK Nord Westfalen zu ermöglichen“, so wird DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben in einer Pressemitteilung zitiert.

In der Mitteilung steht außerdem in Fettschrift: „Keine andere IHK ist zur Kündigung verpflichtet.“ Das ist richtig, keine andere Kammer ist verpflichtet. Und keine Kammer will den DIHK wohl von sich aus verlassen. Allerdings ist Thomas Siepelmeyer nicht alleine mit seiner Unzufriedenheit. Er ist Mitglied im „Bundesverband für freie Kammern“ (BffK). In dem Verein organisieren sich Unternehmer:innen und Betriebe, die die IHK-Zwangsmitgliedschaft für Gewerbetreibende ablehnen und fordern, dass „die Kammertätigkeit auf genau bestimmte Aufgaben begrenzt wird“.

Der BffK hat Siepelmeyers Rechtsstreit intensiv begleitet und ihn im vergangenen Sommer zum Mitglied des Monats gekürt. Auf seiner Website hat der Verein direkt einen Musterbrief verlinkt, mit dem seine Mitglieder nun auch die übrigen 78 IHKs dazu auffordern sollen, den Dachverband zu verlassen. Wenn das viele Unternehmen machen und die Kammern der Aufforderung nachkommen (was die IHKs nach dem höchstrichterlichen Urteil wohl tun müssten), könnte der Dachverband in seiner jetzigen Form zumindest stark ins Wanken geraten oder sich ganz neu aufstellen müssen.

Die IHK argumentiert mit der Pressefreiheit

Einstweilen haben die heimische IHK und der Dachverband einen interessanten Weg gewählt, das Urteil öffentlich einzuordnen. Mein Kollege Frank Specht, der für das Handelsblatt über den Austritt berichtet, fragte Fritz Jaeckel in der Pressekonferenz, ob das Urteil auf einen „Maulkorb“ für den DIHK hinauslaufe. Jaeckel erinnerte daraufhin an die „redaktionelle Freiheit“. Schließlich wollten Journalist:innen ja „nicht gleich eine Schere im Kopf haben“, sondern jede Frage stellen können. Das Urteil werde zur Folge haben, dass die Kammern und der Dachverband Fragen nur inoffiziell beantworten könnten, weil sie sich nicht mehr allgemeinpolitisch äußern dürften. Es sei aber natürlich auch eine Frage der Geschicklichkeit, wie man Fragen beantworte.

Strategie oder nicht: Wie die Welt berichtet, wollte der DIHK gestern (mit Verweis auf das Urteil) die neu beschlossenen Regeln zur Pandemiebekämpfung und die Folgen eines möglichen zweiten Lockdowns nicht kommentieren.


In aller Kürze

+++ Wegen eines Warnstreiks werden am Montag und Dienstag viele Busse nicht fahren. Die innerstädtischen Bahnlinien sollen nicht betroffen sein, auch der Stadtwerke-Kleinbus-Fahrservice LOOP Münster werde voraussichtlich normal unterwegs sein, so die Stadtwerke. An den Streiktagen können Sie jeweils kurz vor der geplanten Abfahrtszeit hier und hier nachschauen, welche Busse fahren.


Corona-Update

Gestern und heute gab es traurige Nachrichten aus der Nachbarschaft: Im Kreis Borken sind zwei Menschen gestorben, die mit dem Coronavirus infiziert waren, und auch im Kreis Steinfurt gab es einen weiteren Todesfall. Der Kreis Warendorf hat innerhalb der letzten Woche 49,7 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner:innen registriert und ist damit so gut wie Risikogebiet.

Münster bleibt noch knapp unter der ersten Warnmarke: In den vergangenen sieben Tagen wurden 32 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner:innen gemeldet. Seit gestern hat die Stadt zehn Neuinfektionen registriert, 17 Patient:innen sind genesen. Damit gelten aktuell 119 Münsteraner:innen als infiziert.

Ministerpräsident Laschet hat heute mitgeteilt, welche Regeln zum Schutz vor dem Coronavirus jetzt in Nordrhein-Westfalen gelten. Hier die wichtigsten:

  • Im öffentlichen Raum dürfen sich zehn Menschen treffen, in Risikogebieten fünf.
  • In Risikogebieten gilt eine Sperrstunde: 23 Uhr. Dann müssen Bars und Restaurants schließen.
  • An Hochzeits- und anderen besonderen Festen dürfen in Regionen mit 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner:innen in einer Woche höchstens 25 Menschen teilnehmen, in Risikogebieten mit mehr als 50 Neuinfektionen sind zehn Personen erlaubt.

Auch in den Niederlanden steigt die Zahl der Corona-Infektionen weiter stark an und die Intensivbetten werden bereits knapp. Wie schon im Frühjahr werden deshalb nordrhein-westfälische Krankenhäuser Covid-19-Intensivpatient:innen aus dem Nachbarland aufnehmen. Das Universitätsklinikum Münster koordiniert die Hilfsaktion und teilte heute mit, dass an diesem Wochenende die ersten Patient:innen nach Nordrhein-Westfalen verlegt werden sollen. Einige von ihnen werde das UKM selbst aufnehmen.


Unbezahlte Werbung

Kennen Sie Manti? Nein? Kannte ich auch nicht, bis ich neulich im Hans & Franz an der Wolbecker Straße 71 essen war. An dem Restaurant bin ich ungefähr fünf Mal nur vorbeigegangen, weil mich der Name etwas irritierte: Ich erwartete einen westfälisch-gediegenen Rouladendreher oder ähnliches. Dabei bietet das Restaurant (im Lokal des ehemaligen Ecksteins übrigens) ein wunderbares, na, sagen wir, eurasisches Menü. Mit Manti eben, einer Spezialität aus der türkischen Provinz Kayseri (das habe ich natürlich nachgelesen) oder auch wahlweise aus Kasachstan oder Bosnien. Die Teigtaschen – ein bisschen erinnern sie an Tortellini – sind wahlweise mit Rindfleisch oder mit Kartoffeln gefüllt und werden mit einer Paprika-Joghurt- oder Walnusssoße serviert. Dazu gibt es, ich lege mich fest, das leckerste selbstgebackene Fladenbrot der Stadt. Außerdem von 12 bis 23 Uhr (freitags und samstags bis 1 Uhr) auf der Karte: Pide in 1.000 Variationsmöglichkeiten, Falafel, Salate und ein paar Vorspeisen mit leckeren selbstgemachten Dips. Dafür keine Rouladen.


Drinnen und Draußen

+++ Schon mal vormerken: Nächste Woche können Sie einen Spaziergang in die Zukunft machen. Dann laden nämlich Studierende der Uni Münster, die Stadtforscherin Iris Dzudzek und der Künstler Jan Deck ins „Labor für performatives Forschen“ ein. Klingt kompliziert, ist aber ganz einfach: Wenn Sie sich dafür interessieren, wie die Stadt der Zukunft aussehen könnte, gehen Sie zum Beispiel bei einem Audiowalk (also Spaziergang) mit oder spielen ein experimentelles Planspiel. Die Veranstaltungen finden von Dienstag bis Donnerstag statt. Zu dem Spiel müssen Sie sich anmelden, zu den anderen Terminen können Sie einfach so hingehen.

+++ Sie finden sowas spannend, möchten aber lieber drinnen bleiben? Dann hören Sie sich die aktuelle Folge des Podcasts „U:DREI“ an, der von kreativen Menschen am Theater Münster produziert wird. Darin geht es um die Zukunft der Arbeit, und um das Stück „Deutsche Feiern“, das vor kurzem Premiere gefeiert hat. Das können Sie am Samstagabend auch auf der Bühne anschauen (dafür müssen Sie dann aber doch rausgehen).

+++ Fahrräder, die an Ampelpfosten oder Hauswänden lehnen oder Blindenleitstreifen auf dem Boden zuparken, sind für blinde Menschen ein Problem: Sie können sich an diesen Stellen kaum noch mit Hilfe ihres Langstocks orientieren. Darauf möchten die Mitglieder des Blinden- und Sehbehindertenvereins Münster und Umgebung am Samstag mit der Aktion „Guck mal!?“ an der Ludgeristraße hinweisen. Helfen könnte ein ganzheitliches Verkehrskonzept, schreibt der Verein: Mehr Fahrradständer erleichtern Menschen mit Sehbehinderung indirekt die Orientierung.

Was sonst noch los ist, finden Sie im Veranstaltungskalender der nadann für Freitag, Samstag und Sonntag.

Haben Sie ein schönes Wochenende. Am Sonntag schreibt Ihnen Ruprecht Polenz.

Herzliche Grüße

Constanze Busch

Mitarbeit: Ann-Marlen Hoolt

PS

Haben Sie sich schon mal gefragt, warum Vögel beim Fliegen im Schwarm nicht zusammenstoßen? Ich ja, und jetzt weiß ich endlich die Antwort: Weil Fliegen ein bisschen ist wie Fahrradfahren. Jedenfalls so wie Fahrradfahren an der Ampel zwischen Aegidiistraße und Aasee-Mensa zur Mittagszeit: Alle gucken, dass sie die Radfahrer:innen (oder Vögel) rechts, links und vorne nicht umfahren (oder umfliegen), und so bewegen sich alle zusammen als Pulk voran. Dass das bei den Vögeln deutlich zügiger klappt und eleganter aussieht als bei uns, liegt daran, dass sie schneller gucken können. Wenn Sie das genauer wissen möchten, lesen Sie es in diesem schönen FAZ-Beitrag nach. Der Text und der dazugehörige Podcast sind eigentlich für Kinder gedacht, aber für die großen Rätsel des Lebens ist man ja nie zu alt.

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