Das Bistum und der Satanismus

Das Bis­tum Müns­ter hat trotz Kri­tik jah­re­lang eine sata­nis­ti­sche Ver­schwö­rungs­le­gen­de ver­brei­tet. Am Ende schloss eine Bera­tungs­stel­le, aber der Mythos bleibt. Mit der Auf­ar­bei­tung tut sich das Bis­tum wei­ter schwer.

TEXT: SEBASTIAN FOBBE
FOTO: NIKOLAUS URBAN
LEKTORAT: ANTONIA STROTMANN UND MARIA SCHUBARTH


Im Früh­jahr ver­öf­fent­lich­te das Nach­rich­ten­ma­ga­zin „der Spie­gel“ eine Geschich­te, die in Müns­ter spielt und eini­ge Kon­se­quen­zen nach sich zog. 

Es geht um eine jun­ge Frau, die sich an eine psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Pra­xis in Müns­ter gewandt hat, um eine schwie­ri­ge Tren­nung zu ver­ar­bei­ten. Doch ihr Anlie­gen war laut „Spie­gel“ in der The­ra­pie schnell kein The­ma mehr. Statt­des­sen stand bald etwas ande­res im Mit­tel­punkt: Satanismus. 

Die The­ra­peu­tin soll ihrer Pati­en­tin ein­ge­re­det haben, sie sei in die Fän­ge sata­nis­ti­scher Zir­kel gera­ten. Obwohl sich die Frau nicht an ritu­el­le Gewalt durch Satans­kul­te erin­nern konn­te, soll die The­ra­peu­tin von ihr ver­langt haben, „wie­der und wie­der Bil­der des ver­meint­li­chen Miss­brauchs in sich auf­stei­gen zu las­sen“, so steht es im „Spie­gel“.

Mehr noch: Durch den Miss­brauch soll es den Sata­nis­ten gelun­gen sein, die Iden­ti­tät der Pati­en­tin in vie­le „Innen­per­so­nen“ aufzuspalten. 

Die­se Annah­me soll die The­ra­peu­tin dazu gebracht haben, vor dem Fami­li­en­ge­richt zu erwir­ken, dass ihre Pati­en­tin das Sor­ge­recht für ihr unge­bo­re­nes Kind ver­liert, schreibt das Maga­zin. Sie habe laut „Spie­gel“ argu­men­tiert, das Kind sei bei einer Mas­sen­ver­ge­wal­ti­gung von Sata­nis­ten gezeugt wor­den. Und wie eine bestimm­te „Innen­per­son“ auf das Baby reagie­ren könn­te, das sei ein „unkal­ku­lier­ba­res Restrisiko“.

Auf den ers­ten Blick klingt die Geschich­te wie ein Ein­zel­fall, auf den zwei­ten ist sie ein Aus­läu­fer einer Erzäh­lung, die ihren Ursprung vor über 40 Jah­ren in den USA hat. Dort ver­brei­te­ten sich in den Acht­zi­ger Jah­ren zum ers­ten Mal Gerüch­te über sata­nis­ti­sche Grup­pen, die Kin­der ent­führ­ten und im Ver­bor­ge­nen miss­brauch­ten. Bekannt wur­den die­se Geschich­ten als „Sata­nic Panic“. In den Jah­ren dar­auf mach­ten sie welt­weit Kar­rie­re, in vie­len Köp­fen leben sie bis heu­te fort. 

Auch das Bis­tum Müns­ter spielt in der Geschich­te eine Rol­le. „Der Spie­gel“ wirft dem Bis­tum vor, es habe „trotz mas­si­ver Kri­tik aus ande­ren Bis­tü­mern und aus der evan­ge­li­schen Kir­che – Legen­den um den ritu­el­len Miss­brauch“ befeuert. 

Für mich war das der Aus­gangs­punkt mei­ner Recher­che. Ich woll­te wis­sen, ob das so stimm­te, und falls ja, wie es dazu gekom­men war. Wo lagen viel­leicht die Miss­ver­ständ­nis­se? Und über­haupt, wie war das alles zu erklären?

Ende März, kurz nach­dem die „Spiegel“-Geschichte erschie­nen war, fing ich an zu recher­chie­ren. In den Mona­ten dar­auf sprach ich mit Fach­leu­ten, einer Betrof­fe­nen, mit der Kir­che, der Poli­zei, mit Men­schen von Bera­tungs­stel­len und aus der Psychotherapie. 

Im Sep­tem­ber ver­öf­fent­lich­te der Sati­ri­ker Jan Böh­mer­mann in sei­nem „ZDF Maga­zin Roya­le“ eine Sen­dung zum The­ma, die in einen Rechts­streit mün­de­te. Das bestä­tig­te den Ein­druck, den ich bis hier­her gewon­nen hat­te: Wer sich kri­tisch mit die­sem The­ma beschäf­tigt, betritt gefähr­li­ches Gebiet.

Ein erster Schritt: Die Beratung endet

Am 13. März, drei Tage, nach­dem „der Spie­gel“ die Recher­che ver­öf­fent­licht hat­te, lös­te das Bis­tum eine eige­ne Bera­tungs­stel­le auf, die auf ritu­el­le Gewalt spe­zia­li­siert war. Das Bis­tum hat­te die Stel­le erst 2019 gegrün­det. Sie küm­mer­te sich nicht nur um Miss­brauchs­be­trof­fe­ne, son­dern gab auch Info­ma­te­ri­al her­aus und orga­ni­sier­te Fach­ta­gun­gen über ritu­el­le Gewalt. Eine ehe­ma­li­ge Mit­ar­bei­te­rin der Bera­tungs­stel­le heißt Jut­ta Ste­ge­mann. Sie ist die Frau aus der „Spiegel“-Geschichte – die The­ra­peu­tin, die der jun­gen Frau den Sata­nis­mus in ihrer Pra­xis ein­ge­re­det haben soll.

Anto­ni­us Hamers, der bischöf­li­che Beauf­trag­te für die Ehe-, Fami­li­en- und Lebens­be­ra­tung im Bis­tum, sag­te mir in einem Gespräch, mit der Bericht­erstat­tung habe die Schlie­ßung nichts zu tun gehabt. „Der Spie­gel“ habe bloß den Zeit­plan durch­ein­an­der­ge­bracht, die Ent­schei­dung habe schon län­ger festgestanden.

Hamers beton­te, er habe sich nach sei­nem Amts­an­tritt im Dezem­ber 2022 ein Bild von der Debat­te um ritu­el­le Gewalt machen wol­len. Dazu habe er mit Expert:innen der Poli­zei, aus der Poli­tik und Welt­an­schau­ungs­ar­beit gesprochen.

Sein Fazit ist in die­ser Pres­se­mit­tei­lung des Bis­tums nach­zu­le­sen: Sicher sei es, dass es orga­ni­sier­te sexu­el­le Gewalt gebe, aber es sei­en „weder Theo­rien über ritu­el­le Netz­wer­ke belegt noch konn­te ritu­el­ler Miss­brauch durch angeb­lich im Ver­bor­ge­nen orga­ni­sier­te Täter­or­ga­ni­sa­tio­nen nach­ge­wie­sen wer­den“. Vor die­sem Hin­ter­grund sei es „nicht mehr län­ger ver­tret­bar“, die Bera­tung am Bis­tum fortzuführen.

Ist das Bis­tum Müns­ter viel­leicht über Jah­re hin­weg auf eine Ver­schwö­rungs­le­gen­de hereingefallen?

Anto­ni­us Hamers sag­te mir, das Bis­tum leug­ne ritu­el­le Gewalt nicht, es wol­le sich bloß in der kon­tro­ver­sen Debat­te nicht mehr posi­tio­nie­ren. Es ist also etwas komplizierter. 

Rituelle Gewalt: Was ist das eigentlich?

Kom­pli­ziert macht die Debat­te unter ande­rem die Bezeich­nung: ritu­el­le Gewalt. Was ist das eigent­lich? Schon die­se Fra­ge lässt sich kaum beant­wor­ten, denn der Begriff ist nicht ein­deu­tig defi­niert. Das soge­nann­te „Info­por­tal ritu­el­le Gewalt“ lis­tet allein zwan­zig mög­li­che Erklä­run­gen auf. Eine davon stammt von der unab­hän­gi­gen Beauf­trag­ten für Fra­gen des sexu­el­len Kin­des­miss­brauchs bei der Bundesregierung.

Auf ihrer Web­site defi­niert die Beauf­trag­te ritu­el­len Miss­brauch als Form des orga­ni­sier­ten sexu­el­len Ver­bre­chens. Zen­tra­ler Unter­schied hier­bei: „Dient eine Ideo­lo­gie als Begrün­dung oder Recht­fer­ti­gung von Gewalt, bezeich­net man dies als ritu­el­le Gewalt.“ 

Die­se Ideo­lo­gie kön­ne reli­gi­ös, faschis­tisch oder ras­sis­tisch sein. Je nach­dem gehör­ten die Täter Sek­ten, Kul­ten oder poli­ti­schen Grup­pie­run­gen an. Sata­nis­mus the­ma­ti­siert die Beauf­trag­te der Bun­des­re­gie­rung zwar nicht expli­zit, ande­re Defi­ni­tio­nen, die sich auf dem „Info­por­tal ritu­el­le Gewalt“ fin­den, aller­dings schon.

Was auch zu der Erzäh­lung um ritu­el­le Gewalt gehört: Die Täter sei­en in der Lage, die Per­sön­lich­kei­ten der Opfer mit extre­men Gewalt­ri­tua­len gezielt auf­zu­spal­ten. Nach­zu­le­sen ist das in einer Bro­schü­re, die das Bun­des­fa­mi­li­en­mi­nis­te­ri­um finan­ziert hat. Dar­in heißt es, die ver­schie­de­nen Per­sön­lich­keits­an­tei­le sei­en „für bestimm­te Zwe­cke trai­niert“ und „durch die Täter_innen jeder­zeit steuerbar“.

Auch die Pati­en­tin, deren Schick­sal „der Spie­gel“ auf­ge­schrie­ben hat, war zeit­wei­se davon über­zeugt. Sie glaub­te, dass min­des­tens acht „Innen­per­so­nen“ in ihrem Kör­per leb­ten, die abwech­selnd die Kon­trol­le übernahmen.

Dissoziative Identitätsstörung: Ein komplexes Phänomen

Bekannt ist die­ses Krank­heits­bild als „dis­so­zia­ti­ve Iden­ti­täts­stö­rung“. Dabei han­delt es sich um eine aner­kann­te Trau­ma­fol­ge­stö­rung, die frü­her unter dem Namen „mul­ti­ple Per­sön­lich­keits­stö­rung“ bekannt war (nicht zu ver­wech­seln mit einer Schi­zo­phre­nie).

Die dis­so­zia­ti­ve Iden­ti­täts­stö­rung ent­steht meist, wenn die Betrof­fe­nen in frü­hes­ter Kind­heit mas­si­ve Gewalt erle­ben. Um die Schmer­zen zu ver­ar­bei­ten, kön­nen sich Wahr­neh­mung und Bewusst­sein vom Kör­per lösen – ein Über­le­bens­me­cha­nis­mus. Die Psy­cho­lo­gie bezeich­net die­sen Zustand als Dis­so­zia­ti­on.

Unter den dis­so­zia­ti­ven Stö­run­gen gilt die dis­so­zia­ti­ve Iden­ti­täts­stö­rung als Extrem­form. Erst seit 2022 steht die Dia­gno­se im inter­na­tio­nal gül­ti­gen Klas­si­fi­zie­rungs­sys­tem für Krank­hei­ten (ICD-11). Das macht sie einer­seits zu einer aner­kann­ten Dia­gno­se. Ande­rer­seits kann das täu­schen, denn ganz ein­deu­tig bestim­men las­sen sich Stö­rung und Ursa­che nicht.

So kön­nen sich fal­sche Deu­tun­gen erge­ben. Eine ver­brei­te­te Annah­me ist, dass es einen ein­deu­ti­gen Zusam­men­hang zwi­schen ritu­el­ler Gewalt und einer dis­so­zia­ti­ven Iden­ti­täts­stö­rung gibt (zum Bei­spiel hier). Gäbe es die­se direk­te Ver­bin­dung, wäre die Stö­rung immer ein Hin­weis dar­auf, dass ritu­el­ler Miss­brauch statt­ge­fun­den haben muss. So einen engen Zusam­men­hang gibt es sonst bei kei­ner ande­ren psy­chi­schen Erkrankung.

Es kann sein, dass die Frau aus dem „Spiegel“-Bericht durch die­sen Glau­ben in die Sata­nis­mus­spi­ra­le geriet. Tat­säch­lich kann die Stö­rung ver­schie­de­ne Ursa­chen haben, per­ma­nen­te Gewalt wäre eine mög­li­che. Neben einer Trau­ma­ti­sie­rung gibt es noch eine ande­re Erklä­rung für die Ent­ste­hung einer sol­chen Stö­rung. Die­se ande­re Erklä­rung wird spä­ter noch wich­tig werden. 

Laut Ant­je Krü­ger-Gott­schalk ist das Krank­heits­bild im Klas­si­fi­zie­rungs­sys­tem sehr weit gefasst. Die psy­cho­lo­gi­sche Psy­cho­the­ra­peu­tin und asso­zi­ier­te Mit­ar­bei­te­rin an der Uni Müns­ter behan­delt in ihrer Pra­xis in Gie­ven­beck Patient:innen, die Trau­ma­ta erlebt haben. Dar­un­ter auch Men­schen mit einer dis­so­zia­ti­ven Iden­ti­täts­stö­rung. Um die Sym­pto­me genau­er zu defi­nie­ren, brau­che es mehr For­schung, sagt sie.

Weil die dis­so­zia­ti­ve Iden­ti­täts­stö­rung aber äußerst sel­ten vor­kommt, ist das sehr schwie­rig. Je nach Stu­die vari­iert die Häu­fig­keit von weni­gen Ein­zel­fäl­len über 1 bis 2 Pro­zent in der All­ge­mein­be­völ­ke­rung bis hin zu 1 bis 9,6 Pro­zent in der sta­tio­nä­ren Behand­lung. Für kli­ni­sche Stu­di­en, die die Sym­pto­me der Stö­rung beschrei­ben, sind die Stich­pro­ben somit oft zu klein. Das ist der Stand der Wissenschaft. 

Die umstrittene Expertin

Eini­ge Psychotherapeut:innen gehen in ihren Beschrei­bun­gen weit über das hin­aus, was wis­sen­schaft­li­che Stu­di­en bele­gen. Eini­ges davon steht in dem Buch „Mul­ti­ple Per­sön­lich­kei­ten“, das die The­ra­peu­tin Michae­la Huber ver­fasst hat. Huber gilt bei man­chen „als trei­ben­de Kraft“ hin­ter der Erzäh­lung um ritu­el­le Gewalt in der Psy­cho­the­ra­pie. Für ihr Enga­ge­ment wur­de ihr 2008 das Bun­des­ver­dienst­kreuz ver­lie­hen. Nach eige­ner Aus­kunft hat Michae­la Huber „in Deutsch­land die moder­ne Trau­ma­the­ra­pie eta­bliert“ und ist als „Aus­bil­de­rin“ tätig. Auf der Platt­form Lin­ke­din gibt auch Jut­ta Ste­ge­mann an, min­des­tens eine Wei­ter­bil­dung bei Michae­la Huber besucht zu haben. Nach ihrem Stu­di­um hat Huber laut ihrem Lebens­lauf aller­dings nie an einer Hoch­schu­le geforscht.

Ihr Buch „Mul­ti­ple Per­sön­lich­kei­ten“ war 1995 die ers­te deutsch­spra­chi­ge Ver­öf­fent­li­chung über ritu­el­le Gewalt. Seit­dem wird Huber in unter­schied­li­chen Medi­en als Exper­tin für Sek­ten und dis­so­zia­ti­ve Stö­run­gen prä­sen­tiert. Etwa in einer mehr­tei­li­gen Doku­men­ta­ti­on von „Zeit online“ oder in die­sem Video über Sata­nis­mus, pro­du­ziert vom Bis­tum Münster.

Huber schil­dert in ihrem Buch „Mul­ti­ple Per­sön­lich­kei­ten“ beson­ders dras­ti­sche For­men der ritu­el­len Gewalt. Mas­sen­ver­ge­wal­ti­gun­gen, Miss­brauch durch Hun­de, Fol­ter mit Elek­tro­schocks. Das hät­ten ihr Patient:innen berich­tet, schreibt sie. Huber hält es für mög­lich, dass Täter mit Gewalt­ri­tua­len eine dis­so­zia­ti­ve Iden­ti­täts­stö­rung bei den Opfern erzeu­gen kön­nen und dass bestimm­te „Innen­per­so­nen“ für wei­te­ren Miss­brauch pro­gram­miert wer­den kön­nen. Ande­re „Innen­per­so­nen“ sei­en laut Michae­la Huber dar­auf aus­ge­rich­tet, Psy­cho­the­ra­pien zu tor­pe­die­ren oder sich selbst oder ande­re zu töten. Die­se „pro­gram­mier­ten Innen­per­so­nen“ könn­ten Täter selbst durch sub­ti­le Rei­ze von außen aktivieren.

Der Wech­sel zwi­schen den „Innen­per­so­nen“ kön­ne sich auch kör­per­lich zei­gen, schreibt Huber. Immer wie­der wer­de „Unglaub­li­ches“ von mul­ti­plen Per­sön­lich­kei­ten berich­tet, heißt es auf Sei­te 106 der neu­es­ten Auf­la­ge ihres Buches. Je nach­dem, wel­che „Innen­per­son“ aktiv sei, hät­ten die Betrof­fe­nen ver­schie­de­ne Seh­stär­ken. Auch All­er­gien und Krank­hei­ten wie Dia­be­tes, Man­del­ent­zün­dun­gen oder Krebs könn­ten mit jedem Wech­sel auf­tau­chen oder wie­der ver­schwin­den. Die­se Lis­te lie­ße sich laut Huber belie­big fort­set­zen. Die­se Phä­no­me­ne sei­en „eine Fund­gru­be für Psy­cho­so­ma­ti­ker, die schon immer der Über­zeu­gung waren, die Psy­che habe einen erheb­lich grö­ße­ren Ein­fluss auf unse­ren Kör­per, als wir je zu träu­men wagten“.

Der Berufs­ver­band deut­scher Psycholog:innen kri­ti­siert die­se Dar­stel­lun­gen sehr deut­lich. Die rechts­psy­cho­lo­gi­sche Sek­ti­on des Ver­bands schreibt in einer Stel­lung­nah­me, es sei unbe­dingt not­wen­dig, dass Opfer von sexua­li­sier­ter Gewalt best­mög­li­che Hil­fe erfah­ren. Nur müs­se das auf wis­sen­schaft­li­chen Grund­la­gen geschehen. 

Laut der Stel­lung­nah­me gebe es „kei­ne belast­ba­ren Anhalts­punk­te“, dass ritu­el­le Gewalt „ein häu­fi­ges Phä­no­men sei“, „Innen­per­so­nen“ für bestimm­te Zwe­cke pro­gram­miert und dis­so­zia­ti­ve Iden­ti­täts­stö­run­gen absicht­lich erzeugt wer­den kön­nen. Die Kri­tik rich­tet sich aber nicht nur gegen ein­zel­ne Therapeut:innen. Den Ein­druck erweck­ten unter ande­rem auch die Ver­öf­fent­li­chun­gen der Miss­brauchs­be­auf­trag­ten der Bun­des­re­gie­rung, heißt es. Ähn­lich kri­tisch posi­tio­niert sich auch die deut­sche Gesell­schaft für Psy­cho­lo­gie in einem Schrei­ben ans Bundesfamilienministerium.

Beweise für Straftaten fehlen

Bis hier­hin haben wir also erfah­ren: Es gibt dis­so­zia­ti­ve Iden­ti­täts­stö­run­gen, und es gibt auch ritu­el­le Gewalt. Aber bei­de Begrif­fe las­sen viel Raum für Inter­pre­ta­tio­nen, und dort füh­len sich Ver­schwö­rungs­er­zäh­lun­gen bekannt­lich wohl. Ihr wah­rer Anteil macht es kaum mög­lich, alles abzu­strei­ten. Theo­re­tisch ist es denk­bar, dass es orga­ni­sier­te Grup­pen gibt, auch grö­ße­re, die in ritu­el­len Akten Men­schen miss­brau­chen. Es gibt nur einen Haken: Kon­kre­te Hin­wei­se fehlen. 

Für Kritiker:innen wie Andre­as Hahn, Welt­an­schau­ungs­be­auf­trag­ter der evan­ge­li­schen Kir­che von West­fa­len in Bie­le­feld, ist das einer der ent­schei­den­den Punk­te in der Debat­te. Er hat sich in ver­schie­de­nen Fach­bei­trä­gen kri­tisch mit ritu­el­ler Gewalt beschäftigt.

Hahn schreibt, es ste­he außer Fra­ge, dass es reli­gi­ös moti­vier­te sexu­el­le Gewalt gebe. Aber: „Die Exis­tenz eines rie­si­gen sata­nis­ti­schen Netz­werks, das unse­re Gesell­schaft an den ent­schei­den­den Stel­len unter­wan­dert, ist nicht zu bele­gen.“ Für Andre­as Hahn ist die­se Behaup­tung ein Kenn­zei­chen für eine Verschwörungserzählung.

Um nach Bele­gen für ritu­el­le Täter­netz­wer­ke zu suchen, habe ich die Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den ange­fragt. Das Fazit: Das Bun­des­kri­mi­nal­amt, das Lan­des­kri­mi­nal­amt Nord­rhein-West­fa­len und die Poli­zei Müns­ter kön­nen mir kei­ne Straf­ta­ten nen­nen, die auf ritu­el­le oder sata­nis­ti­sche Täter­krei­se hindeuten.

Gera­de die Ant­wort der Poli­zei Müns­ter über­rascht mich, denn 2010 ist ein eng­lisch­spra­chi­ger Arti­kel bei der „Deut­sche Wel­le“ erschie­nen, der das Schick­sal einer Frau aus Müns­ter schil­dert. Sie sei dem­nach in einen Satans­kult hin­ein­ge­bo­ren, in dem sie über Jah­re hin­weg ritu­el­len Miss­brauch erlebt haben soll. Dar­auf ange­spro­chen, ant­wor­tet die Poli­zei Müns­ter, sie habe kein Ermitt­lungs­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. Der Fall sei nicht ein­mal bekannt.

Immer­hin macht mich die Poli­zei Müns­ter auf ein Grund­satz­pro­blem auf­merk­sam: Da ritu­el­le Gewalt nicht ein­deu­tig defi­niert ist, kommt der Begriff im Straf­recht und in der poli­zei­li­chen Kri­mi­nal­sta­tis­tik nicht vor. Es ist daher nahe­zu aus­sichts­los, die Poli­zei­da­ten­ban­ken nach Straf­ta­ten im ritu­el­len Kon­text abzusuchen.

Sieben Betroffene in einem Jahr 

Astrid-Maria Krey­er­hoff von der Bera­tungs­stel­le Zart­bit­ter sieht ein ande­res Pro­blem. Sie sagt: Leug­ne man die Mög­lich­keit, dass es in Deutsch­land so etwas wie ritu­el­le Gewalt gibt, schlie­ße man die Augen vor einem gesell­schaft­li­chen Miss­stand. Das ist rich­tig. Ande­rer­seits: Wenn pro­fes­sio­nel­le Bera­tungs­stel­len das alles für mög­lich hal­ten, ist es dann viel­leicht doch wahr? 

Der Ver­ein Zart­bit­ter unter­stützt in Müns­ter Betrof­fe­ne von sexua­li­sier­ter Gewalt. Im ver­gan­ge­nen Jahr hät­ten sich sie­ben Men­schen gemel­det, die von ritu­el­ler Gewalt berich­tet haben, sagt Krey­er­hoff. Zur Ein­ord­nung: Jedes Jahr suchen ins­ge­samt rund 300 Men­schen die Bera­tung von Zart­bit­ter auf.

Was genau sich hin­ter dem Begriff ver­birgt, ist wie­der nicht ganz ein­deu­tig. Geht es tat­säch­lich um Grup­pen­ver­ge­wal­ti­gun­gen von Sata­nis­ten? Oder war es sexu­el­ler Miss­brauch im reli­giö­sen Kon­text, bei dem zum Bei­spiel ein Kreuz eine Rol­le spielte? 

Ob die Aus­sa­gen der Betrof­fe­nen voll­stän­dig stim­men, sei für Krey­er­hoff erst ein­mal uner­heb­lich. Es sei nicht die Auf­ga­be einer Bera­tungs­stel­le, den Wahr­heits­ge­halt zu prü­fen. Bei allen For­men der sexua­li­sier­ten Gewalt sei es schwer, sie zu beweisen. 

Astrid-Maria Krey­er­hoff sagt: „Wenn Men­schen zu mir in die Bera­tung kom­men, fra­ge ich zuerst, was ich für sie tun kann.“ Und sie sagt, sie neh­me die Schil­de­run­gen der Betrof­fe­nen ernst. Deren Beschrei­bun­gen sei­en oft sehr detail­reich. Und in den meis­ten Fäl­len sei­en die Betrof­fe­nen gut dia­gnos­ti­ziert. Psy­chi­sche Erkran­kun­gen wie eine Psy­cho­se oder Schi­zo­phre­nie könn­ten die Erin­ne­run­gen des­halb nicht verfälschen. 

Mit der Bera­tungs­stel­le für ritu­el­le Gewalt am Bis­tum habe Zart­bit­ter gute Erfah­run­gen gesam­melt. Die Betrof­fe­nen, die man dort­hin ver­wies, hät­ten sich meist gut auf­ge­ho­ben gefühlt – allein schon, weil man ihnen dort glaubte.

Die Therapeutin schweigt

Das scheint jedoch nicht für alle Hil­fe­su­chen­den zu gel­ten. Zwi­schen 2019 und 2022 haben rund ein­tau­send Bera­tungs­kon­tak­te bei der Bera­tungs­stel­le für ritu­el­le Gewalt statt­ge­fun­den. Pro Jahr hat die Stel­le unge­fähr drei­ßig Men­schen bera­ten. Und wie mir die Pres­se­stel­le des Bis­tums schreibt, haben sich immer wie­der Betrof­fe­ne über die Bera­tung beschwert. Wie vie­le es waren und wor­um es bei den Beschwer­den ging, sagt man mir nicht.

Was ich aber erfah­re: Die Betrof­fe­nen hat das Bis­tum an die Psy­cho­the­ra­peu­ten­kam­mer ver­wie­sen. Das Bis­tum hat die Beschwer­den jedoch nicht selbst wei­ter­ge­lei­tet. Und die Uni­kli­nik Ham­burg-Eppen­dorf hat die Bera­tung des Bis­tums in den Jah­ren 2020 und 2021 evaluiert. 

Auf den Begriff Bera­tung legt das Bis­tum in sei­nen Ant­wor­ten gro­ßen Wert: Die Stel­le habe kei­ne Psy­cho­the­ra­pien ange­bo­ten, son­dern ledig­lich Betrof­fe­ne von ritu­el­ler Gewalt bera­ten. Dabei dür­fen kei­ne Dia­gno­sen gestellt oder psy­chi­sche Stö­run­gen mit Krank­heits­wert behan­delt wer­den. Viel­mehr gehe es dar­um, die Klient:innen bei der Lösung bestimm­ter Pro­ble­me zu unter­stüt­zen. In der Rea­li­tät ist die­se Abgren­zung zur Psy­cho­the­ra­pie aber oft nicht ein­deu­tig.

Für mei­ne Recher­che habe ich mehr­mals mit einer Frau gespro­chen, die das Ange­bot der Bera­tungs­stel­le am Bis­tum genutzt hat und dazu mit Jut­ta Ste­ge­mann in Kon­takt stand. Was sie mir am Tele­fon berich­tet, deckt sich weit­ge­hend mit den Vor­wür­fen im „Spiegel“-Bericht: Es geht um feh­len­de pro­fes­sio­nel­le Distanz, emo­tio­na­le Abhän­gig­keit und sug­ges­ti­ve Befra­gungs­me­tho­den. Auch ande­re Quel­len schil­dern mir ähn­li­che Erfah­run­gen von Klient:innen der Beratungsstelle.

Um über die­se Vor­wür­fe zu spre­chen, habe ich Jut­ta Ste­ge­mann ange­fragt. In ihrer Ant­wort ver­weist sie auf die Pres­se­stel­le des Bis­tums, die für Medi­en­an­fra­gen zustän­dig sei, denn noch immer sei sie beim Bis­tum ange­stellt. Auf die Fra­ge, ob Ste­ge­mann noch fürs Bis­tum tätig ist, hat­te die Pres­se­stel­le bis­lang geant­wor­tet, sie kön­ne und dür­fe sich zu Per­so­nal­an­ge­le­gen­hei­ten nicht äußern. Eine zwei­te Anfra­ge über die Pres­se­stel­le lehnt Ste­ge­mann ab. Auch die Psy­cho­the­ra­peu­ten­kam­mer NRW möch­te sich nicht zu dem Fall äußern.

Das Phänomen der falschen Erinnerungen

Wie die Beschwer­den im Detail aus­se­hen, wis­sen wir also nicht. Fragt man bei Fach­leu­ten wie Bian­ca Liebrand von der Sek­ten­in­fo NRW in Essen nach, erhält man Aus­kunft dar­über, wel­che Behand­lungs­me­tho­den in der Kri­tik ste­hen. Liebrand hat­te allein im ver­gan­ge­nen Jahr Kon­takt zu 49 Men­schen, die von Sata­nis­mus berich­tet haben. Dar­un­ter auch ehe­ma­li­ge Klient:innen der Bera­tungs­stel­le in Münster.

Die Betrof­fe­nen hät­ten Liebrand bei­spiels­wei­se erzählt, sie soll­ten sich in den The­ra­pien vor­stel­len, sexu­ell miss­braucht oder in eine Kis­te gesperrt zu wer­den. Eini­ge Therapeut:innen wür­den den Ekel vor Milch als Zei­chen deu­ten, dass die Patient:innen in ihrer Kind­heit Sper­ma trin­ken muss­ten. Auch sei den Betrof­fe­nen gera­ten wor­den, an bestimm­ten Fei­er­ta­gen im sata­nis­ti­schen Kalen­der nicht das Haus zu ver­las­sen. Sonst bestehe die Gefahr, von den Tätern abtrans­por­tiert zu werden.

Sol­che Aus­sa­gen ver­ängs­tig­ten und ver­un­si­cher­ten die Betrof­fe­nen, kri­ti­siert Bian­ca Liebrand. Denn was auch noch zur Erzäh­lung gehört: Im Nach­hin­ein könn­ten sich Betrof­fe­ne an den angeb­li­chen Miss­brauch nicht mehr erin­nern. Das schwä­che das Ver­trau­en in die eige­ne Wahr­neh­mung und desta­bi­li­sie­re sie, sagt sie.

All die­se Deu­tun­gen, sug­ges­ti­ve Befra­gun­gen und auf­ge­bau­te Erwar­tun­gen kön­nen dazu füh­ren, dass sich Patient:innen Miss­brauch ein­bil­den, der nie statt­ge­fun­den hat. Die­se Schein­erin­ne­run­gen kön­nen insta­bi­le Patient:innen schließ­lich anneh­men. „Fal­sche Erin­ne­run­gen füh­len sich aller­dings an wie ech­te Erin­ne­run­gen“, sagt Bian­ca Liebrand. Bekannt ist das unter dem Begriff „Fal­se Memo­ry Syn­dro­me“.

Auf die­ses Phä­no­men weist auch die Psy­cho­the­ra­peu­tin Ant­je Krü­ger-Gott­schalk hin. Vie­le trau­ma­ti­sier­te Patient:innen hät­ten frag­men­tier­te Erin­ne­run­gen, sagt sie. Der Grund: Bei der Trau­ma­ti­sie­rung ist das Angst­zen­trum im Gehirn akti­ver als der Gedächt­nis­spei­cher. Die­se Erin­ne­rungs­fet­zen sind zudem meist mit star­ken Emo­tio­nen ver­bun­den, die die Betrof­fe­nen bei Flash­backs als belas­tend emp­fin­den. Laut Krü­ger-Gott­schalk geht es in der The­ra­pie dar­um, die­sen Lei­dens­druck zu lindern.

Äußern Patient:innen jedoch, dass Erin­ne­run­gen an Gewalt zum ers­ten Mal in einer The­ra­pie auf­kom­men, wird Ant­je Krü­ger-Gott­schalk zurück­hal­tend. Dann stel­le sich die Fra­ge, wie viel Sug­ges­ti­on hin­ter den Erin­ne­run­gen steckt, sagt sie.

Das ist ein Pro­blem: Wenn Therapeut:innen nach ver­meint­lich ver­dräng­ten Erin­ne­run­gen gra­ben, nut­zen sie dazu in der Regel sug­ges­ti­ve Metho­den. Die­se Fehl­the­ra­pie kann schlimms­ten­falls dazu füh­ren, dass die Hil­fe­su­chen­den eine dis­so­zia­ti­ve Iden­ti­täts­stö­rung entwickeln. 

Das ist die zwei­te mög­li­che Ursa­che für eine dis­so­zia­ti­ve Iden­ti­täts­stö­rung, die ich oben schon ange­ris­sen habe. Auch die Sug­ges­ti­on in der The­ra­pie kann so eine Stö­rung verursachen. 

Auf Anfragen antwortet der Anwalt

Die Autorin Michae­la Huber bezwei­felt, dass Men­schen sich nur auf­grund von fal­schen Erin­ne­run­gen an ritu­el­le Gewalt­ta­ten erin­nern. Sie schreibt in ihrem Buch: „Die­se Kul­te, Kin­der­schän­der und orga­ni­sier­tes Ver­bre­chen haben eine mäch­ti­ge natio­na­le und inter­na­tio­na­le Lob­by, die eine ‚Gegen­auf­klä­rung‘ betreibt (…) und Initia­ti­ven zur Bekämp­fung ihrer ver­bre­che­ri­schen Akti­vi­tä­ten blo­ckiert und ver­hin­dert.“ Hin­ter die­ser Lob­by steck­ten laut Michae­la Huber Orga­ni­sa­tio­nen, die bei­spiels­wei­se das „Fal­se Memo­ry Syn­dro­me“ als mög­li­che Sug­ges­ti­on in The­ra­pien in Betracht ziehen.

In mei­ner Recher­che habe ich Michae­la Huber Fra­gen geschickt, auch um ihr die Gele­gen­heit zu geben, ihre Sicht­wei­se dar­zu­le­gen. Als Ant­wort kam ein Schrei­ben aus der Kanz­lei des Medi­en­an­walts Ralf Höcker, über des­sen Ver­su­che, Ein­fluss auf Medi­en­be­rich­te zu neh­men, vor vier Jah­ren das Medi­en­ma­ga­zin Über­me­di­en berich­te­te. Der Arti­kel trägt die Über­schrift: „Wie Ralf Höcker ver­sucht, Jour­na­lis­ten ein­zu­schüch­tern“. In dem Schrei­ben an mich ste­hen vier knap­pe Ant­wor­ten, die ich zitie­ren darf, und eine Rei­he von Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen, die ich nicht zitie­ren darf. Die Kanz­lei weist mich in dem Schrei­ben „vor­sorg­lich“ dar­auf hin, dass sie bereits beauf­tragt wur­de, gegen eine etwa­ige rechts­ver­let­zen­de Bericht­erstat­tung vorzugehen.

Eines der frei­ge­ge­be­nen Zita­te von Michae­la Huber lau­tet: „In der vom Bis­tum Müns­ter im Jahr 2022 vor­ge­leg­ten Miss­brauchs­stu­die sind sechs Fäl­le ritu­el­len Miss­brauchs bei­spiel­haft doku­men­tiert.“ Tat­säch­lich fin­det sich in der fast 600 Sei­ten star­ken Stu­die ein Kapi­tel über „ritu­el­le Ele­men­te“ im Miss­brauch (RUMS-Brief). Laut Stu­die sei­en dem Bis­tum Müns­ter aber nicht sechs, son­dern drei Fäl­le gemel­det wor­den, bei denen der Ver­dacht auf ritu­el­le Gewalt vorliegt.

Einen Hin­weis in der Stu­die erwähnt Michae­la Huber nicht. Dort heißt es: „Bei allen drei Betrof­fe­nen haben sich die Erin­ne­run­gen aller­dings erst Jahr­zehn­te nach den mut­maß­li­chen Taten wie­der ein­ge­stellt.“ Das könn­te ein Hin­weis dar­auf sein, dass die Erin­ne­run­gen erst in einer The­ra­pie ent­stan­den sind. 

Schaut man sich die Fäl­le genau an, erscheint das als nicht unwahr­schein­lich: Zwei Per­so­nen konn­ten sich erst in einer The­ra­pie an den ritu­el­len Miss­brauch erin­nern. Eine der bei­den Betrof­fe­nen gibt an, sie habe erst in den Sit­zun­gen ver­stan­den, „dass sie ‚von frü­hes­ter Kind­heit an in einen sata­ni­schen Kult ein­ge­bun­den‘ gewe­sen sei“. Im drit­ten Fall konn­te sich die betref­fen­de Per­son erst wie­der „im zeit­li­chen Umkreis eines wei­te­ren trau­ma­ti­schen Erleb­nis­ses“ an ritu­el­le Gewalt­ta­ten erinnern.

Zudem sei­en laut Miss­brauchs­stu­die Pfar­rer und Lai­en im Dienst des Bis­tums bezich­tigt wor­den, Satans­kul­ten anzu­ge­hö­ren, die ritu­el­le Gewalt ver­üben. Die­se Anschul­di­gun­gen hät­ten zum Teil Therapeut:innen geäu­ßert, die für die Stu­die befragt wur­den. In kei­nem Fall habe sich der Ver­dacht im Zuge der Recher­chen erhärtet.

Dass die Betrof­fe­nen Miss­brauch und schwers­te Gewalt erlebt haben, dar­an hegt die Stu­die kei­ner­lei Zwei­fel. Die Autor:innen wei­sen aber dar­auf hin, man kön­ne nicht prü­fen, ob die Aus­sa­gen der Betrof­fe­nen der Wahr­heit ent­spre­chen: „Durch sug­ges­ti­ve Befra­gungs­tech­ni­ken“ von Therapeut:innen, Kir­chen­an­ge­hö­ri­gen und ande­rem foren­sisch unge­schul­ten Per­so­nal bestehe die Gefahr, dass die Erin­ne­run­gen an den ritu­el­len Miss­brauch ver­fälscht sein könn­te. Ob und in wel­chem Aus­maß ritu­el­le Gewalt im Bis­tum Müns­ter eine Rol­le gespielt hat, las­se sich nach Ein­schät­zung der Studienautor:innen nicht sagen.

Medien dürfen nicht zur Tagung

Kurz nach­dem das Bis­tum die Bera­tungs­stel­le für ritu­el­le Gewalt geschlos­sen hat, war Michae­la Huber zu Gast in Müns­ter. Sie hat­te im Mai eine Ver­an­stal­tung im Franz-Hit­ze-Haus, einem Bil­dungs­zen­trum des Bis­tums, besucht. Dort fand die Jah­res­ta­gung der „Deut­schen Gesell­schaft für Trau­ma und Dis­so­zia­ti­on“ statt. An der Tagung soll­te auch Jut­ta Ste­ge­mann teil­neh­men, die ehe­ma­li­ge Mit­ar­bei­te­rin der Bera­tungs­stel­le für ritu­el­le Gewalt. Ein Fly­er kün­dig­te im Vor­feld einen Vor­trag an, den Ste­ge­mann hal­ten sollte.

Ich woll­te mir selbst ein Bild machen und habe die Trau­ma-Gesell­schaft gefragt, ob ich an der Tagung teil­neh­men kann. Der Vor­sit­zen­de Harald Schi­cke­danz ant­wor­tet mir per E-Mail, die Gesell­schaft freue sich nor­ma­ler­wei­se über „seri­ös-media­les Inter­es­se“. Die „Spiegel“-Veröffentlichung habe aber „eine erheb­li­che Ver­trau­ens­stö­rung zur Pres­se“ ver­ur­sacht. In die­sem Jahr dürf­ten daher kei­ne Journalist:innen zur Tagung kom­men. Mei­ne Anfra­ge: abge­lehnt. Die Gesell­schaft wer­de sich einen Pres­se­ko­dex geben und künf­tig jour­na­lis­ti­sche Anfra­gen prüfen.

Nach der „Spiegel“-Recherche habe das Bis­tum die Koope­ra­ti­on mit der Trau­ma-Gesell­schaft gekün­digt. Laut Schi­cke­danz habe schon 2020 fest­ge­stan­den, dass die Jah­res­ta­gung im Franz-Hit­ze-Haus statt­fin­den soll­te. Die­se sei coro­nabe­dingt mehr­mals ver­scho­ben wor­den. „Aller­dings hat der Lei­ter des Hit­ze-Hau­ses eine gewis­se Unab­hän­gig­keit und nach einem aus­führ­li­chen Tele­fo­nat mit mir konn­te er doch einen Unter­schied zwi­schen Bou­le­vard­jour­na­lis­mus und wis­sen­schaft­li­cher Fach­ge­sell­schaft erken­nen“, schreibt Harald Schickedanz.

Jut­ta Ste­ge­mann habe ihren Vor­trag abge­sagt, teilt Harald Schi­cke­danz mit. Sie habe auf­grund der „Ruf­mord­kam­pa­gne“ des „Spie­gels“ „aus­rei­chend belas­tet in der Öffent­lich­keit“ in Erschei­nung tre­ten müssen. 

Auch hier wird deut­lich, auf wel­che Wei­se die Aus­ein­an­der­set­zung geführt wird. Statt auf etwa­ige Feh­ler auf­merk­sam zu machen, qua­li­fi­ziert Schi­cke­danz den „Spiegel“-Bericht als „Bou­le­vard­jour­na­lis­mus“ ab, nennt ihn eine „Ruf­mord­kam­pa­gne“ und stellt damit auch sei­ne Glaub­wür­dig­keit in Frage. 

Dabei lie­ße es sich pres­se­recht­lich ein­fach klä­ren, wenn die Bericht­erstat­tung falsch wäre. Dann müss­te der „Spie­gel“ sei­ne Dar­stel­lung min­des­tens kor­ri­gie­ren. Doch bis­lang ist das nicht pas­siert. Der Arti­kel steht wei­ter im Netz, unver­än­dert und ohne eine ein­zi­ge Korrektur. 

Bleibt die Fra­ge, war­um die Bis­tums­lei­tung die Ver­an­stal­tung im Franz-Hit­ze-Haus zuge­las­sen hat. Anto­ni­us Hamers von der Ehe-, Fami­li­en- und Lebens­be­ra­tung ant­wor­tet, man habe kei­nen Grund gese­hen, sie abzu­sa­gen. Wegen der lan­gen Vor­lauf­zeit zur Jah­res­ta­gung der Trau­ma-Gesell­schaft habe man nicht ver­trags­un­treu wer­den wol­len. Außer­dem las­se die Tat­sa­che, dass die Gesell­schaft ihre Jah­res­ta­gung in einem Bil­dungs­haus des Bis­tums abhält, nicht den Schluss ablei­ten, dass sich das Bis­tum mit der Gesell­schaft iden­ti­fi­zie­re, schreibt die Pressestelle.

Bistum löscht Tagungsberichte

Aus ers­ter Hand kann ich also nichts über die Fach­ta­gung berich­ten. Es war aber nicht die ein­zi­ge Ver­an­stal­tung in Müns­ter, bei der es um das The­ma ritu­el­le Gewalt ging. Auch die inzwi­schen auf­ge­lös­te Bera­tungs­stel­le hat Tagun­gen ver­an­stal­tet. Ich habe mit Men­schen gespro­chen, die die­se Tagun­gen besucht haben. 

Astrid-Maria Krey­er­hoff von Zart­bit­ter war bei meh­re­ren Tagun­gen dabei. Sie sagt, dort habe ein fach­li­cher Aus­tausch statt­ge­fun­den. Der Welt­an­schau­ungs­be­auf­trag­te Andre­as Hahn von der evan­ge­li­schen Kir­che in Bie­le­feld hat einen ande­ren Ein­druck gewonnen.

Er hat im Jahr 2016 eine Tagung einer Vor­gän­ger­fach­stel­le besucht, die sich mit ritu­el­ler Gewalt befasst hat­te, und sei­ne Ein­drü­cke in einem Fach­ar­ti­kel zusam­men­ge­fasst. Hahn sag­te mir am Tele­fon, er sei unvor­ein­ge­nom­men in die zwei­tä­gi­ge Ver­an­stal­tung gegan­gen. Erwar­tet habe er, dass man sich aus ver­schie­de­nen Blick­win­keln mit ritu­el­ler Gewalt beschäf­ti­ge. Es sei aber anders gekommen. 

Das Ver­an­stal­tungs­kon­zept habe kei­ne Ein­ord­nung zuge­las­sen, sagt er. Es sei zum Bei­spiel eine Betrof­fe­ne anwe­send gewe­sen, die ritu­el­len Miss­brauch schil­der­te. Allein dadurch sei es unmög­lich gewor­den, kri­tisch über das The­ma zu spre­chen. Statt­des­sen sei es um Sata­nis­mus gegan­gen, um Riten, Fol­ter, Kan­ni­ba­lis­mus, um gehei­me Täter­krei­se und unter­lau­fe­ne Straf­ver­fol­gungs­be­hör­den. Ähn­li­ches berich­tet auch die Psy­cho­the­ra­peu­tin Ant­je Krü­ger-Gott­schalk. Sie hat­te 2017 eine sol­che Tagung besucht. 

Die Berich­te, die im Nach­gang zu den Fach­ta­gun­gen der Bera­tungs­stel­le in der Bis­tums­zei­tung „Kir­che und Leben“ erschie­nen, sind nach der Auf­lö­sung der Bera­tungs­stel­le von der Web­site ver­schwun­den. Die Begrün­dung aus der Bis­tums-Pres­se­stel­le: Eini­ge Aus­sa­gen, die auf den Tagun­gen getrof­fen wur­den, sei­en falsch gewe­sen oder ent­sprä­chen nicht mehr dem Stand der Wissenschaft. 

Aber wenn es nur um ein­zel­ne Aus­sa­gen ging, war­um hat man sie nicht kennt­lich gemacht und trans­pa­rent korrigiert? 

Der Link zum Bericht über die Tagung im Jahr 2019 führt heu­te ins Lee­re. Doch wenn man ein biss­chen sucht, fin­det man eine im Febru­ar zwi­schen­ge­spei­cher­te Ver­si­on der Pres­se­mit­tei­lung. Dort kann man nach­le­sen, wor­über das Bis­tum heu­te lie­ber schwei­gen möchte. 

Bri­git­te Hahn, die frü­he­re Lei­te­rin der Fach­stel­le für Sek­ten- und Welt­an­schau­ungs­fra­gen im Bis­tum Müns­ter, sprach bei der Tagung laut dem Bericht unter ande­rem „von sys­te­ma­ti­scher Fol­ter, Tötun­gen und dem Aus­schal­ten jeg­li­cher Kri­tik“ in Sekten. 

Hahn wird dort in indi­rek­ter Rede zitiert: „Gro­ße Tei­le der Gesell­schaft wür­den die­ser extre­men Gewalt ungläu­big und mit Ableh­nung gegen­über­ste­hen. Die Täter agier­ten im Dun­kel­feld. Ritu­el­le und orga­ni­sier­te Gewalt wer­de plan­mä­ßig und sys­te­ma­tisch aus­ge­führt. Die Opfer wer­den mit extrem bru­ta­len Hand­lun­gen gequält. Ihnen Hil­fe zu ver­wei­gern, mache sie ein zwei­tes Mal zu Opfern.“

In einer ande­ren Pas­sa­ge stellt Bri­git­te Hahn „bei den Taten ritu­el­ler und orga­ni­sier­ter Gewalt (…) zahl­rei­che Über­schnei­dun­gen mit dem Geschäft um Kin­der­por­no­gra­fie, Zwangs­pro­sti­tu­ti­on und Kin­der­han­del“ fest. Und wei­ter: „Nicht sel­ten wür­den die Taten ideo­lo­gisch ver­brämt und im Diens­te von Satan, Luzi­fer, Odin, Seth oder Luna gerechtfertigt.“

Es wirkt, als wol­le das Bis­tum mit der Löschung der Pres­se­mit­tei­lung ein unan­ge­neh­mes The­ma unter den Tep­pich keh­ren. Der Ein­druck ergibt sich auch an ande­rer Stelle. 

Zum „Arbeits­kreis ritu­el­le Gewalt“, dem die Bis­tü­mer Müns­ter, Osna­brück und Essen ange­hört haben, gibt sich das Bis­tum schmal­lip­pig. Die Pres­se­stel­le teilt mir ledig­lich mit, dort habe zwei­mal im Jahr ein „kol­le­gia­ler Aus­tausch“ statt­ge­fun­den. Die Mit­glied­schaft des Bis­tums Müns­ter ruhe derzeit. 

Die­ser Arbeits­kreis hat­te 2014 ein Buch über ritu­el­le Gewalt her­aus­ge­ge­ben. Laut dem „Spie­gel“ behaup­ten die Autor:innen dar­in unter ande­rem, dass Sek­ten in Aus­bil­dungs­la­gern Per­sön­lich­kei­ten aufspalten.

Was jetzt passieren muss

Mit der Schlie­ßung der Bera­tungs­stel­le hat sich das Bis­tum Luft ver­schafft. Doch Astrid-Maria Krey­er­hoff vom Ver­ein Zart­bit­ter sieht die­sen Schritt kritisch. 

Das Unter­stüt­zungs­an­ge­bot für Miss­brauchs­be­trof­fe­ne sei dadurch stark ein­ge­schränkt wor­den. Die­se Men­schen stün­den nun allei­ne da, sagt sie. Doch war­um springt Zart­bit­ter nicht ein? Das Bis­tum hat den Ver­ein gefragt, ob er die Bera­tung über­neh­men kön­ne. Doch das lehn­te Zart­bit­ter in Tei­len ab. 

Astrid-Maria Krey­er­hoff sagt, Zart­bit­ter feh­le im Moment die nöti­gen Kapa­zi­tä­ten, um alle Betrof­fe­nen von der Bera­tungs­stel­le des Bis­tums zu über­neh­men. Die War­te­zei­ten lägen schon jetzt bei sechs Mona­ten nach dem Erst­ge­spräch. Jede Bera­tung umfas­se zehn Sit­zun­gen pro Per­son. „Das reicht oft nicht aus für den Unter­stüt­zungs­be­darf von Men­schen mit kom­ple­xen Pro­blem­la­gen“, sagt Kreyerhoff.

Das Bis­tum schreibt, man sei erstaunt dar­über, „wie zurück­hal­tend ande­re Bera­tungs­stel­len sind, wenn doch ein sol­ches Ange­bot als so drin­gend erfor­der­lich ange­se­hen wird“.

Ob und wie das Bis­tum Müns­ter Betrof­fe­nen von ritu­el­ler Gewalt in Zukunft hel­fen wird, ist wei­ter offen. Zur­zeit prü­fe man das, sagt Anto­ni­us Hamers. Ein Pro­blem sehe er auch dar­in, dass die katho­li­sche Kir­che selbst eine Miss­brauchs­ge­schich­te hat. So eine Orga­ni­sa­ti­on soll­te sei­ner Mei­nung nach kei­ne betrof­fe­nen Men­schen bera­ten. Des­halb müs­se das Bis­tum hier mit exter­nen Stel­len zusammenarbeiten. 

Astrid-Maria Krey­er­hoff hät­te sich vom Bis­tum trotz­dem einen „ver­ant­wort­li­che­ren, dif­fe­ren­zier­te­ren und fach­li­che­ren Umgang“ gewünscht. Zum Bei­spiel im Rah­men des Beschwer­de­ma­nage­ments oder mit einer dienst­recht­li­chen Lösung. 

Obwohl die Debat­te um ritu­el­le Gewalt hit­zig und emo­tio­nal geführt wird, sind sich am Ende alle Men­schen, mit denen ich in den ver­gan­ge­nen Mona­ten gespro­chen habe, in eini­gen Punk­ten einig:

Kei­ner von ihnen bestrei­tet, dass es schwers­te For­men der sexua­li­sier­ten Gewalt gibt. 

Kei­ner leug­net die Exis­tenz von orga­ni­sier­ter Kriminalität.

Kei­ner hält Fäl­le von ritu­el­ler Gewalt für eine Erfindung. 

Kei­ner strei­tet ab, dass es die dis­so­zia­ti­ve Iden­ti­täts­stö­rung gibt. 

Kei­ner stellt sich schüt­zend vor Täter.

Und trotz­dem gibt es kei­ne Einigkeit. 

Was statt­des­sen pas­siert, fasst das Bis­tum in sei­ner Miss­brauchs­stu­die tref­fend zusam­men. Dort heißt es in einer Pas­sa­ge über ritu­el­le Gewalt: „Die Pole in der öffent­li­chen Debat­te rei­chen von einer gene­rel­len Zurück­wei­sung und Leug­nung der Exis­tenz des Phä­no­mens auf der einen bis zu abstru­sen Ver­schwö­rungs­er­zäh­lun­gen auf der ande­ren Seite.“ 

Vie­le Grup­pen strei­ten über Deu­tun­gen und Sicht­wei­sen. Sie ver­su­chen auf unter­schied­li­che Wei­se, mög­lichst wir­kungs­voll ihre Inter­es­sen durch­zu­set­zen. Dabei geht es am Ende vor allem um eins: Die Betrof­fe­nen von Miss­brauch brau­chen bes­se­re Hilfe.


Update, 14. November 2023

Die Recher­che hat eini­ge Reak­tio­nen her­vor­ge­ru­fen. Auch das Bis­tum hat sich gemel­det, um auf ein paar Unge­nau­ig­kei­ten in dem Text hin­zu­wei­sen, die wir an den ent­spre­chen­den Stel­len kor­ri­giert haben:

  • In einer frü­he­ren Ver­si­on schrie­ben wir, dass die Psy­cho­the­ra­peu­tin Jut­ta Ste­ge­mann die Bera­tungs­stel­le gelei­tet hat­te. Die­se Infor­ma­ti­on hat auch der „Spie­gel“ ver­brei­tet. Rich­tig ist, dass Ste­ge­mann offi­zi­ell kei­ne Lei­tungs­funk­ti­on aus­ge­übt hat. Die geschlos­se­ne Bera­tungs­stel­le für ritu­el­le Gewalt hat­te zwei gleich­be­rech­tig­te Mit­ar­bei­te­rin­nen. Das Bis­tum hat­te den „Spie­gel“ nicht auf die­sen Feh­ler auf­merk­sam gemacht, weil die Pres­se­stel­le in der Recher­che nicht kon­tak­tiert wurde.
  • Wir schrei­ben außer­dem, dass die Stel­le zwi­schen 2019 und 2021 etwa 1000 Men­schen bera­ten hat. Rich­tig ist, dass es hier­bei um Bera­tungs­kon­tak­te ging, die nicht unbe­dingt von unter­schied­li­chen Men­schen bean­sprucht wur­den. Pro Jahr hat­te die Bera­tungs­stel­le unge­fähr drei­ßig Men­schen in der Beratung.
  • Das Bis­tum hat außer­dem kei­ne Beschwer­den über die Bera­tungs­stel­le an die Psy­cho­the­ra­peu­ten­kam­mer Nord­rhein-West­fa­len wei­ter­ge­lei­tet, wie von uns behaup­tet. Die­je­ni­gen, die sich beschwert haben, wur­den nur auf die Mög­lich­keit auf­merk­sam gemacht, sich an die Kam­mer zu wenden.
  • Der letz­te Punkt: Wir schrei­ben, dass der Welt­an­schau­ungs­be­auf­trag­te der evan­ge­li­schen Kir­che in Bie­le­feld, Andre­as Hahn, 2016 an einer Tagung der Bera­tungs­stel­le teil­ge­nom­men hat­te. Das stimmt so nicht, die Stel­le wur­de erst 2019 gegrün­det. Rich­tig ist, dass Andre­as Hahn eine Tagung der ehe­ma­li­gen Fach­stel­le für Sek­ten- und Welt­an­schau­ungs­fra­gen besucht hat. Aus der Fach­stel­le ist die Bera­tungs­stel­le her­vor­ge­gan­gen. Bei­de Stel­len haben fast ein iden­ti­sches Ange­bot geleis­tet, wobei die Fach­stel­le für Sek­ten- und Welt­an­schau­ungs­fra­gen brei­ter auf­ge­stellt war.