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Der dritte Mann

Im Februar 2023 entlässt Münsters Bischof einen seiner beiden mächtigsten Mitarbeiter. Aber warum? Geht man der Frage nach, erlebt man die katholische Kirche so, wie sie offiziell gar nicht mehr sein will.

von Ralf Heimann • Fotos: Nikolaus Urban

Als Münsters damaliger Bischof Felix Genn Anfang 2021 den Verlagsmanager Ralf Hammecke an den Domplatz holt, versetzt er mit ihm einen wichtigen Stein im kirchlichen Machtgefüge und bringt damit etwas in Bewegung. Der Bischof gibt Hammecke einen der prestigeträchtigsten Posten, die das Bistum zu bieten hat. Er soll der neue Kanzler werden, eine Stelle, die man neu geschaffen hat.

Damit wird Hammecke zu einem der drei wichtigsten Männer im Bistum. Über ihm stehen jetzt nur noch der Bischof und Klaus Winterkamp, der Generalvikar. Winterkamp hat die Geschäfte am Domplatz bislang alleine geführt. Hammecke soll Winterkamp Arbeit abnehmen. Er soll ihn entlasten. Doch das bedeutet auch: Winterkamp muss Macht mit Hammecke teilen.

Auf dem Foto, das am 19. Januar auf den Seiten der Bistumszeitung erscheint, einen Tag nachdem die Personalie sich intern herumgesprochen hat, wirkt alles harmonisch. Hammecke nimmt mit einem angedeuteten Lächeln seine Urkunde aus den Händen des Bischofs entgegen. Im Hintergrund steht, eine Hand auf den Tisch gestützt, Klaus Winterkamp. Hammecke und Winterkamp kennen sich seit ihrer Jugend. Jetzt sind sie ein Team.

Ralf Hammecke scheint sein ganzes Berufsleben auf diesen Posten hingearbeitet zu haben. Er ist studierter Volkswirt und kennt sich aus in der Welt der Zahlen und Bilanzen. Zuvor hat er lange für die Deutsche Bank gearbeitet. Zugleich ist er geweihter Diakon, ein Geistlicher, der auch Seelsorge kann, einen Sinn fürs Soziale hat und zwischendurch auch mal eine Beerdigung oder Predigt übernimmt.

Jemand mit so unterschiedlichen, aber für den neuen Posten genau passenden Qualifikationen ist nicht leicht zu finden. Der Bischof hat offenbar ein glückliches Händchen gehabt.

So scheint es jedenfalls – bis nach zwei Jahren am 22. Februar 2023 eine knappe Meldung durch die lokalen Medien geht. Es ist eine Nachricht mit großer Sprengkraft. Der Bischof hat Hammecke als Kanzler abgesetzt. Mit sofortiger Wirkung. Über die Gründe erfährt die Öffentlichkeit nichts.

Ralf Hammecke selbst möchte sich zu der Angelegenheit nicht äußern. Er und das Bistum haben Stillschweigen vereinbart.

Ein tiefer Bruch

Das Bistum erwähnt Hammecke in den Monaten nach seiner Absetzung nur noch ein einziges Mal in einer öffentlichen Mitteilung. Anfang Mai, zweieinhalb Monate später, erscheint eine vier Sätze kurze Nachricht.

Hammecke bekommt eine neue Aufgabe. Er, der frühere Chef von über 700 Mitarbeitern, soll sich jetzt um die Kunst in den westfälischen Kirchen kümmern. Er soll die Öffentlichkeitsarbeit für ein Gemeinschaftsprojekt mit der Universität übernehmen. Es wirkt wie eine Strafarbeit. Aber wofür?

Das Bistum gibt darauf bis heute keine Antwort.

Um zu verstehen, warum der Bischof seinen Kanzler fallen ließ, muss man sich mit einem Ort beschäftigen, an dem schon vorher Dinge passierten, die zum Fall Hammecke Parallelen haben. Dieser Ort ist das Dialog-Medienhaus am Cheruskerring, ein kircheneigener Verlag mit ungefähr 40 Mitarbeitern, zu dem auch ein Reiseveranstalter gehört.

Hier war Ralf Hammecke ab 2018 Geschäftsführer. Er leitete das Unternehmen in einem bestimmten, meist freundlichen Ton. Menschen, die ihn zu jener Zeit erlebt haben, beschreiben ihn als „Alpha-Tier“, als hervorragend vernetzten „Machtmenschen“, aber auch als zugänglich, nahbar und als Mann der Kirche. Seine Doktorarbeit schrieb er beim renommierten Kirchenhistoriker Hubert Wolff.

Kurz nach Hammeckes Weggang beginnt im Dialog-Medienhaus eine Entwicklung, die von einigen Beschäftigten als tiefer Bruch erlebt wird.

Mit einem neuen Geschäftsführer verändern sich die Strukturen und auch der Tonfall. Mitarbeiter berichten in Gesprächen von wachsendem Druck, Misstrauen und der Erfahrung, dass Kritik unter dem neuen Chef eher als Störung wahrgenommen wird. Das wird bald auch zum Domplatz dringen.

Die neue Zeit beginnt neun Monate nach Ralf Hammeckes Wechsel. Am 14. Oktober 2021 stellt die Nachrichtenseite kirche-und-leben.de ihren Leserinnen und Lesern den Nachfolger vor. Er heißt David Rönker, ist damals 40 Jahre alt und kommt aus Bayern nach Westfalen.

Beim Oberbayerischen Volksblatt hat er das Werbegeschäft geleitet. Davor war er für die „Neue Osnabrücker Zeitung“ verantwortlich dafür gewesen, neue Geschäftsfelder zu erschließen – also Wege zu finden, um in einem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld weiter Geld zu verdienen. Eine Fähigkeit, die man im Dialog-Verlag gut gebrauchen kann.

Der Ausgangspunkt, Werte: das Dialog-Medienhaus am Cheruskerring, ein kircheneigener Verlag mit etwa 40 Mitarbeitern, zu dem auch ein Reiseveranstalter gehört.

Der Chefredakteur beschreibt Rönker in der Nachrichtenmeldung als erfahrenen Digital- und Verlagsfachmann, der seit seiner Kindheit eng mit der Kirche verbunden sei – als Messdiener, Jugendgruppenleiter, später als Mitglied des Pfarrgemeinderats. Der Subtext: Er ist einer von uns.

Sucht man im Netz nach David Rönker, findet man unter anderem ein Profil auf der Plattform „X“, die früher „Twitter“ hieß. Anfang 2025 zeigt das Profilbild Rönker in einem Flugzeug, das aussieht wie ein Privatjet, laut seinem Anwalt aber ein Linienflieger ist (hier eine Archiv-Version). In der Selbstbeschreibung des Profils steht: „Visionen möglich machen“.

Als Rönker seine neue Stelle in Münster antritt, bringt er ein Denken mit, das viele im Verlag so nicht kennen. In Hammeckes Zeit, so wird es erzählt, habe im Haus noch das gegolten, was bis heute auf der Website steht: dass man sich der Katholischen Soziallehre verpflichtet fühle. Sie steht für Mitbestimmung, Fürsorge und einen respektvollen Umgang. Doch auf einmal seien andere Dinge wichtig gewesen: Effizienz, Zahlen, Controlling. Das Menschliche sei eher in den Hintergrund gerückt.

Menschen, die Rönker im Medienhaus erlebt haben, beschreiben ihn als oberflächlich freundlichen, aber kühlen und unzugänglichen Manager, der gleich zu Beginn klargestellt habe, dass sich mit ihm vieles grundlegend ändern werde.

Die Dimension dieser Veränderungen zeigt sich erst langsam. Auch Ralf Hammecke ahnt am Domplatz nicht, dass diese Personalie später für ihn eine große Bedeutung haben wird.

Spricht man mit Menschen, die zu dieser Zeit im Medienhaus gearbeitet haben, über das, was in den Jahren 2022 und 2023 dort vor sich ging – und befragt man dann Bistum und Medienhaus dazu, ergeben sich sehr unterschiedliche Darstellungen.

Wir haben mit etwa einem Dutzend Personen, die diese Zeit erlebt haben, teilweise mehrstündige Gespräche geführt. Wir haben interne Dokumente ausgewertet und Urteile von Fällen gelesen, die vor Gericht verhandelt wurden.

„Die Idealbesetzung“

Daraus ergibt sich das Bild eines Umfelds, in dem Menschen von starkem Druck, Misstrauen und spürbarer Kälte berichten – von Überlastung, Einschüchterung und dem Gefühl, dass langjährige Mitarbeiter gezielt herausgedrängt werden sollten. Um sie wird es später noch gehen.

Die Menschen, mit denen wir gesprochen haben, möchten anonym bleiben – aus Angst vor beruflichen Konsequenzen, dem langen Arm der Kirche oder einer juristischen Auseinandersetzung mit einem solventen Gegner, der schnell seine Anwälte losschickt.

Das haben auch wir erlebt. Auf zwei Fragenkataloge, die wir dem Bistum und dem Medienhaus separat zusandten, antwortete die Münchener Anwaltskanzlei Romatka, die beide vertritt. In ihren E-Mails schickte sie zu ihren Antworten Belehrungen zur Rechtslage, insgesamt drei Mal. Ein gängiger Versuch, eine Drohkulisse herzustellen.

In der Darstellung der Kanzlei Romatka klingt die Geschichte ganz anders als in unseren Gesprächen. Hier hat das Bistum David Rönker geholt, um das Unternehmen umzubauen, „zukunftssicher“ zu machen, was eben auch bedeutet: Dinge verändern sich, und damit sind nicht alle zufrieden.

Hier ist nicht die Rede von Druck oder Angst, sondern von einer erfolgreichen „Transformation“, die David Rönker im Auftrag und in enger Abstimmung mit den Gesellschaftern durchgeführt habe und für die er „die Idealbesetzung war und ist“, so heißt es. Außerdem sei die Zusammenarbeit im Unternehmen seit der Umstrukturierung in den Jahren 2022 und 2023 „von einem vertrauensvollen, offenen und zugewandten Klima geprägt“.

Die Kanzlei beschreibt Jahresgespräche, Grillfeste und eine interne Umfrage, deren Ergebnisse ein positives Bild zeichnen: offene Führung, transparente Kommunikation, hohe Zufriedenheit. Rönker sei „in keinem Fall ein hierarchisch denkender oder agierender Vorgesetzter, sondern vielmehr zugewandt zupackend im Interesse der Unternehmen und unter Berücksichtigung der Interessen der Mitarbeitenden“, schreibt die Kanzlei.

Aber wie kommt es zu diesen unterschiedlichen Versionen?

Der Anwalt führt das darauf zurück, dass die „Ihnen offenkundig vorliegenden Informationen unvollständig, einseitig und vielfach auch unwahr sind“, so schreibt er. Er sieht einen „verstellten Blick“ der Informanten „auf die Realität“ und den Versuch, „die Person des Geschäftsführers der ‚Dialog‘-Mediengruppe zu diskreditieren“.

Unmut und viele Fragen

Interne Dokumente widersprechen dem Eindruck, dass es hier einfach darum geht, den Geschäftsführer schlecht zu machen. Aus ihnen geht hervor, dass Entscheidungen Rönkers sowie sein Führungsstil schon in der Anfangszeit auf große Irritationen und Widerstände stießen.

Anfang Januar 2022 – Rönker ist erst wenige Tage da – spricht man im Unternehmen über eine finanzielle Schieflage, zu der es gekommen sein soll. Die Kanzlei nennt es in ihrer Stellungnahme „eine schwierige Situation während der Coronapandemie“.

Nicht lange zuvor war noch die Rede davon gewesen, dass man das zweite Coronajahr gut überstanden habe. Jetzt soll es plötzlich anders sein.

Kurzarbeit soll diese Schwierigkeit abmildern. Das bedeutet: Beschäftigte arbeiten vorübergehend weniger und bekommen in dieser Zeit weniger Geld. Einen Teil des Verdienstausfalls übernimmt der Staat, in diesem Fall die Arbeitsagentur.

David Rönkers Ankündigung kommt für die Mitarbeitervertreter kurzfristig, es muss alles sehr schnell gehen. Für ausführliche Begründungen scheint keine Zeit zu sein. Der Betriebsrat stimmt seinen Plänen zu, ohne wirtschaftliche Details zu kennen; schließlich geht es um Arbeitsplätze. Eine detaillierte Begründung solle nachgeliefert werden, so habe man es festgehalten.

Im Reiseunternehmen geht es Mitte Januar los, schon wenige Tage später. Anfang Februar beginnt die Kurzarbeit auch in der Redaktion. Als sich im März die Frage stellt, ob sie fortgesetzt wird, beginnt es in der Belegschaft zu brodeln.

Es gibt Unmut und viele Fragen. Die Geschäftsführung lädt das Team von Emmaus-Reisen, dem Reiseveranstalter des Medienhauses, zu einem ganztägigen Austausch in einer Eventagentur am Hafen ein. Offiziell will man über die Strategie sprechen, später nennt man die Veranstaltung „Workshop“, schließlich „Teamtag“.

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Kurzarbeit gerechtfertigt ist. Das Team macht deutlich, so steht es im Protokoll, dass genügend Arbeit vorhanden wäre, um alle voll zu beschäftigen – und dass im Gegenteil sogar wirtschaftlicher Schaden zu erwarten sei, wenn man die Kurzarbeit fortführe und dann keine Buchungen bearbeite und keine neuen Reisen planen könne. Die Geschäftsführung verweist auf die schwierige wirtschaftliche Lage und hält an der Kurzarbeit fest.

Die erste Machtprobe

Die Zahlen, Daten und Fakten, die der Betriebsrat fordert, liefert das Unternehmen nicht. Der Betriebsrat bittet mehrfach um eine Auskunft zur wirtschaftlichen Lage und schaltet eine Anwältin ein. Sie wirft der Geschäftsführung vor, die Kurzarbeit rechtswidrig umgesetzt und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats verletzt zu haben.

Die Geschäftsleitung sieht das anders. Die Anwaltskanzlei Romatka schreibt auf die Frage, warum man dem Betriebsrat die Auskunft nicht gab: „Offenbar hatte der Betriebsrat (…) alle für den Abschluss der Betriebsvereinbarungen erforderlichen Informationen, da er andernfalls die Betriebsvereinbarungen so nicht mit abgeschlossen hätte.“

In der Mitarbeitervertretung hatte man die Zustimmung anders verstanden – als eine Art Vertrauensvorschuss, als Signal, dass man sich in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage nicht in den Weg stelle, heißt es. Eine Person, die mit der Sache zu tun hatte, sagt im Nachhinein, die Annahme sei wohl „blauäugig“ gewesen.

Zur Jahresmitte endet die Kurzarbeit. Der Betriebsrat hat damit rechtlich keine Möglichkeit mehr, die Informationen über die wirtschaftliche Lage einzufordern. Es ist die erste Machtprobe zwischen dem neuen Chef und dem Betriebsrat. David Rönker entscheidet sie für sich.

Das Misstrauen in der Belegschaft scheint zu diesem Zeitpunkt bereits groß zu sein. Im Protokoll des „Teamtags“ steht wörtlich: „Das Emmaus-Team wird durch den täglichen, massiven, ungerechtfertigten Druck des GFT (Geschäftsführungsteams, Anm.) seit dem 13.01.22 stark belastet.“

Viele schliefen schlecht und fühlten sich mittlerweile gesundheitlich angeschlagen. Eine Mitarbeiterin sei langfristig erkrankt. Der Arzt einer anderen Mitarbeiterin habe ihr gesagt, ihm falle bei den Untersuchungen auf, dass die Kurzarbeit sie belaste. Eine weitere, so steht es im Protokoll, wolle sich nach einem neuen Job umsehen.

Das Fazit des vierseitigen Dokuments beginnt mit dem Satz: „Wir, das Team von Emmaus, haben uns entschlossen, dem offensichtlich stattfindenden Sozialbetrug mit unangebrachter Kurzarbeit entgegenzutreten.“

Aber stimmt der Eindruck, dass Kurzarbeit verordnet wurde, obwohl genug Arbeit da gewesen wäre? Kann es nicht sein, dass das eine mit dem anderen gar nichts zu tun hatte und die Kurzarbeit trotz voller Schreibtische notwendig war?

Ein Wendepunkt

Die Anwaltskanzlei Romatka geht in ihrer Antwort auf keine der fünf Fragen ein, die wir in einem zweiten Fragenkatalog zur Kurzarbeit gestellt haben. In der Antwort heißt es, die „enthaltenen Behauptungen sind unwahr, jedenfalls (bewusst) unvollständig dargestellt“.

Kurzarbeit habe schon in den Jahren 2020 und 2021 stattgefunden, während der Pandemie. Alles sei zusammen mit dem Betriebsrat vereinbart worden. Auf die Frage, ob Kurzarbeitergeld zurückgefordert worden sei, antwortet die Kanzlei nicht.

Rückblickend wird deutlich, dass der Streit um die Kurzarbeit mehr ist als eine Auseinandersetzung über Arbeitszeit und Auftragslage. Er markiert einen Wendepunkt im Verhältnis zwischen Geschäftsführung und Belegschaft. Und er gibt einen Eindruck davon, wie Konflikte im Unternehmen ausgetragen werden. Das bildet den Hintergrund für den Fall Hammecke.

Es bleibt nicht bei internen Protokollen. Wie groß die Verwerfungen im Unternehmen zu dieser Zeit bereits sind, macht ein zweiseitiger Brief deutlich, den zwei Dutzend Reiseleiter im Mai 2022 an die Verantwortlichen im Bistum adressieren – an den Bischof, die Weihbischöfe, das Domkapitel, an das Bischöfliche Generalvikariat und zur Kenntnis an David Rönker.

„Wir sind der festen Überzeugung, dass ein Unternehmen wie Emmaus-Reisen nicht hierarchisch, von oben herab geführt werden darf, wenn es seinem besonderen Auftrag gerecht werden will“, schreiben sie.

Ganz offensichtlich wolle die neue Geschäftsführung „die Grundausrichtung des Unternehmens radikal verändern“. Man mache sich große Sorgen um das Arbeitsklima, die Situation der Beschäftigten und die erfolgreiche Arbeit von Emmaus-Reisen.

Ganz konkret heiße das, „dass psychischer Druck, krankmachende Überlastung, Diskriminierung älterer langjährig erfahrener Mitarbeiter, Verbreitung von Unsicherheit und Misstrauen sowie mangelhafte Kommunikation und Transparenz das Unternehmen gefährden“.

Mit ihrem Brief wollten sie „auf Missstände aufmerksam machen“, schreiben die Reiseleiter, „und die Verantwortlichen im Bistum aufrufen, sich der Probleme anzunehmen“. Passiert das auch?

Einer entschuldigte sich

Es habe später eine Besprechung gegeben, an der David Rönker und die Gesellschafter teilgenommen hätten, schreibt die Kanzlei Romatka. In dem Gespräch sei es vor allem um den Weg gegangen, den die Reiseleiter gewählt hatten.

Die Gesellschafter hätten verdeutlicht, „dass etwaige Beanstandungen“ nicht an sie zu richten seien, „sondern innerhalb des Unternehmens zu klären sind“, schreibt die Kanzlei. Diesen Versuch hätten die Verfasser des Schreibens gar nicht erst unternommen.

Im Übrigen, schreibt die Kanzlei, habe sich später einer der Unterzeichner bei Rönker für den Inhalt des Schreibens entschuldigt. Er arbeite auch heute noch im Unternehmen. Das bedeutet allerdings auch: Über 20 Personen, deren Namen unter dem Schreiben stehen, haben sich nicht entschuldigt.

Mitarbeiter machen in einem sorgenvollen Hilferuf auf Missstände aufmerksam, die sie laut dem Brief alle gleichermaßen wahrnehmen. Die Reaktion des Bistums wirkt wie eine Zurechtweisung.

Beschwerden nach oben folgen einem klaren Weg: Sie werden auf den vorgesehenen Dienstweg verwiesen – und der führt zurück in das Unternehmen.

Im Frühjahr 2023 kommt so etwas in ähnlicher Weise noch einmal vor. Kurzarbeit ist nun kein Thema mehr. Inzwischen geht es um eine deutlich größere Veränderung. Das Medienhaus soll in mehrere Gesellschaften aufgespalten werden.

Laut der Kanzlei Romatka ist das Teil des „umfassenden Transformationsprozesses“, der „von den Gesellschaftern Schritt für Schritt begleitet und beschlossen“ wurde, so schreibt die Kanzlei. Die Grundlage dafür sei die Untersuchung einer Unternehmensberatung gewesen.

Für die Belegschaft ist es vor allem ein harter Schnitt, der mit Sorge aufgenommen wird. Was bedeutet die Aufspaltung für die Menschen im Unternehmen? Wie geht es weiter? Wieder gibt es viele Fragen. Das Unternehmen setzt daher in der zweiten Mai-Woche eine Informationsveranstaltung an.

Was, wenn es um den Chef geht?

Die Prokuristin Stefanie Kemper soll die Pläne erklären und Fragen beantworten. So ist es angekündigt. Doch dann nimmt, für einige überraschend, auch David Rönker an der Konferenz teil.

Das begründet Rönker laut mehreren Personen mit einem anonymen Brief, den offenbar ein Mitarbeiter an das Domkapitel geschrieben hat, um sich über die geplanten Veränderungen zu beschweren. Rönker habe deutlich seinen Unmut geäußert, so wird es beschrieben. Bei solchen Fragen sei er der Ansprechpartner, habe er bekräftigt. Danach hätten alle geschwiegen.

In den neuen Unternehmensrichtlinien, die das Medienhaus später veröffentlicht, steht ganz ausdrücklich: „Das Bischöfliche Generalvikariat als Gesellschafter hat privilegierten Zugriff auf Unternehmensinterna. Die einzige kommunikative Schnittstelle für den Gesellschafter ist die Geschäftsleitung.“ In anderen Worten: Mitarbeiter dürfen nicht direkt mit dem Bistum sprechen; sie müssen sich zuerst an den Chef wenden.

Aber was, wenn es um den Chef geht? Was, wenn sie sich über den Chef beschweren möchten? Das ist offenbar nicht vorgesehen.

In einem anderen Fall ist ein Schreiben, von dem ein langjähriger Mitarbeiter sagt, er habe es an den Bischof geschickt, später nicht mehr zu finden.

Im Verlauf des Jahres 2023 wendet der Mitarbeiter sich in einem zweiseitigen Brief an Bischof Felix Genn. Nach über 20 Jahren hat er sich dazu entschieden, das Medienhaus zu verlassen. Bevor er geht, will er erklären, warum er keine andere Möglichkeit sieht.

„Vielen war es am Ende nicht mehr möglich, nach außen über die frohe Botschaft zu berichten, während im Inneren des Verlags eine Atmosphäre von Angst, Erniedrigung und Geringschätzung entstand“, schreibt er. „Nicht wenige“ hätten aufgegeben, gekündigt oder seien gekündigt worden, „weil sie die Entwicklung anmahnten“, so steht es in dem Brief.

Der Ton ist nicht bitter, eher traurig. „Ich konnte es nicht mehr ertragen, wie unchristlich der Umgang mit vielen Angestellten war, während nach außen immer die christlichen Werte vertreten werden sollten“, schreibt der Mitarbeiter. Den Brief habe er per Post geschickt, sagt er.

Eine Antwort bekommt er nicht. Die Kanzlei Romatka schreibt, der Brief sei im Bistum und im Medienhaus nicht bekannt.

Der Journalistenverband schreibt

Auf einen weiteren Brief an den Bischof zu den Vorgängen im Medienhaus antwortet das Bistum schon, allerdings nur sehr kurz. Im Sommer 2023 erfährt der Deutsche Journalisten-Verband von den Geschehnissen am Cheruskerring.

Ein Unternehmen soll aufgespalten werden? In mehrere kleinere Firmen? Bei dem Verband klingt das sehr vertraut. Am 20. Juli 2023 bittet der Verbandsgeschäftsführer Volkmar Kah den Bischof in einem Brief, seinen Einfluss geltend zu machen.

Die neuen Gesellschaften haben mit Ausnahme der größten Einheit weniger als zehn Beschäftigte. Das kenne man von Arbeitgebern, die auf diese Weise Schwellenwerte zum Schutz von Arbeitnehmern unterschritten, schreibt Volkmar Kah auf unsere Frage nach dem Inhalt seines Briefes.

Dazu wird das Medienhaus den Tarifvertrag verlassen. Auch das ist im Mai bekannt geworden. Und auch das kommt dem Verband bekannt vor. „Wenn Unternehmen zu solchen Mitteln greifen, ist das in der Regel immer mit einer Absenkung des Gehaltsniveaus verbunden“, schreibt Volkmar Kah.

Die Kanzlei Romatka widerspricht. Sie bestätigt, dass mit dem Wechsel in die neuen Gesellschaften „eine etwaig bestehende Tarifbindung beendet“ worden sei. Das habe man getan, um „die Mitarbeitenden künftig flexibel und leistungsbezogen zu vergüten“ – und das auch nicht zu deren Nachteil.

Schon die Grundvergütung liege auf oder über etwaigen tariflichen Vorgaben. Hinzu komme eine zusätzliche variable Bezahlung, also ein Bonus, der bis zu 1,3 Monatsgehälter betragen könne.

Die Kanzlei argumentiert, die variable Vergütung sei ein Vorteil. Doch eine überdurchschnittliche Bezahlung wäre auch innerhalb der Tarifbindung möglich.

Ein neuer Arbeitsvertrag, den wir einsehen konnten, weicht in mehreren Punkten vom Tarifvertrag ab – zu Ungunsten der beschäftigten Person.

Leistungsbezogen bedeutet hier: Fünf Prozent des Gehalts werden nur dann ausgezahlt, wenn bestimmte Ziele erreicht werden. Extras wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder vermögenswirksame Leistungen gibt es nicht.

In seiner Antwort an die Gewerkschaft teilt Generalvikar Klaus Winterkamp laut Volkmar Kah stellvertretend für den Bischof mit, er habe das Schreiben an den Geschäftsführer weitergeleitet. Danach habe er nichts mehr gehört, sagt Kah.

Der Ausgangspunkt: Werte

All das wäre schon in einem gewöhnlichen Unternehmen bemerkenswert. Doch im Dialog-Medienhaus bekommt es noch mehr Gewicht. Das wird deutlich, wenn man sich seine Geschichte ansieht.

Die Keimzelle, aus der das Medienhaus wuchs, war die Wochenzeitung „Kirche + Leben“. Clemens August Graf von Galen, der durch seine Predigten gegen die Euthanasiepolitik der Nationalsozialisten berühmt gewordene Bischof von Münster, hatte die Zeitung im Jahr 1946 gegründet, um dem Bistum eine Stimme zu geben.

Das Blatt sollte den Menschen in den Trümmern, die der Nationalsozialismus hinterlassen hatte, eine Orientierung sein. Und es sollte christliche Werte in die Welt tragen – oder erst mal zumindest in die Region.

So erklärt sich das auf den ersten Blick disparate Konstrukt des heutigen Unternehmens aus einem Verlag und einem Reiseveranstalter. Medien verbreiten die christliche Botschaft, Reisen stiften Gemeinschaft und machen den Glauben erlebbar. Das Unternehmen ist nicht aus einer Geschäftsidee entstanden; der Ausgangspunkt waren Werte.

Die „Kirche + Leben“ soll kein Verlautbarungsorgan sein, keine „Prawda“. So bekräftigt es Bischof Felix Genn bei einem Redaktionsbesuch im August 2017.

Die Zeitung erfüllt ihren Auftrag lange sehr erfolgreich. Sie entwickelt sich zur größten deutschen Bistumszeitung und wächst langsam heraus aus den bestehenden Strukturen. Im Jubiläumsjahr 1996, genau 50 Jahre nach der Zeitungsgründung, gliedert man die Redaktion deshalb in eine eigene Gesellschaft aus, in den neu gegründeten Dialog-Verlag.

Dieser Verlag verzweigt sich mit den Jahren immer weiter. Ursprünglich eigenständige kirchliche Anbieter verschmelzen zu einem vielgliedrigen Medienunternehmen. Im Jahr 2015 übernimmt der Verlag den bischöflichen Reiseveranstalter Emmaus-Reisen; drei Jahre später eine weitere Gesellschaft.

Das Medienhaus wächst. Doch parallel dazu vollzieht sich schon seit einigen Jahren eine Entwicklung auf dem Zeitungsmarkt, die nichts Gutes verheißt.

Sie zeigt sich in den Auflagenzahlen der „Kirche + Leben“. Zu ihren Hochzeiten, Ende der Achtzigerjahre, verkaufte die Zeitung Woche für Woche knapp 200.000 Exemplare. Ende des vergangenen Jahres lag die verkaufte Auflage bei knapp 19.000.

Der Wertekompass

In diesen Strudel geraten nahezu alle Zeitungen. Doch beim Dialog-Verlag kommt eine weitere Entwicklung hinzu: die allgemeine Abkehr der Menschen von den Kirchen, die von immer neuen Missbrauchs-Enthüllungen und öffentlich gewordenen Vertuschungsversuchen beschleunigt wird.

Das alles wirkt in die späteren Konflikte hinein. Die Aufspaltung des Medienhauses und die Verwerfungen danach sind eine Folge des Versuchs, mit dieser multiplen Krise umzugehen.

Das alles erklärt, warum die Auseinandersetzungen im Medienhaus nicht nur als betriebliche Konflikte wahrgenommen werden, sondern als Bruch mit dem eigenen Anspruch – mit der katholischen Soziallehre. Sie ist ein Wertekompass, den die katholische Kirche seit dem 19. Jahrhundert entwickelt hat – als Antwort auf das unbarmherzige Effizienzdenken der Industrialisierung.

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Die Soziallehre sollte dem sich ausbreitenden Kapitalismus etwas entgegensetzen und zeigen, dass es auch anders geht als in den menschenverschleißenden Fabriken – dass ein wertschätzender Umgang, Mitbestimmung und eine faire Bezahlung in der Arbeitswelt möglich sind. Auf diese Prinzipien beruft sich die Kirche bis heute.

Erst im Sommer startete das Bistum Münster eine Kampagne, um für sich als Arbeitgeber zu werben. Warum das nötig wurde, erklärte Generalvikar Klaus Winterkamp im vergangenen Dezember in einem Brief, der an alle Beschäftigten ging. „Das insgesamt schlechte Image der katholischen Kirche erschwert uns die Gewinnung neuer Fachkräfte und die Bindung der vorhandenen zusätzlich“, schrieb Winterkamp.

Für das Bistum arbeiten in Kirchengemeinden, Schulen, der Verwaltung und bei der Caritas etwa 100.000 Menschen. Ihnen wolle man Danke sagen – und man wolle „potenziellen Mitarbeitenden von Beginn an“ vermitteln, „dass sie willkommen sind und dass es bei kirchlichen Arbeitgebern nicht nur um einen Job geht, sondern auch darum wertschätzende Beziehungen zu etablieren“, schreibt das Bistum Anfang Juli in einer Pressemitteilung, mit der die Kampagne beginnt.

Gilt das auch für die Belegschaft des Dialog-Medienhauses, das der Kirche zu einhundert Prozent gehört? Gilt es für den Betriebsrat? Und gilt es für die Führungsriege im Bistum? Auch für Ralf Hammecke?

Überraschende Vorwürfe

Die Auseinandersetzungen bleiben anfangs intern. Doch in einigen Fällen werden aus Machtfragen Rechtsfragen. Der Fall des späteren Betriebsratsvorsitzenden beginnt im Frühjahr 2022 mit kleineren Differenzen. Zwischen dem Mann – zu dieser Zeit normales Mitglied im Betriebsrat – und David Rönker knirscht es schon seit den ersten Wochen.

In der Führungsetage nimmt man den Mitarbeiter als „erfahrenen Haudegen“ wahr, so wird es im Gerichtsurteil zitiert. Und man empfindet ihn als „extrem streitfreudig und streiterfahren“, so steht es in einem anderen. Andere sagen: Der Mann habe seinen Job als Betriebsrat einfach ernst genommen.

Im neuen Jahr stehen Neuwahlen an. Doch zunächst muss geklärt werden, wer sich zur Wahl stellen kann. Die Geschäftsführung muss dazu eine Liste mit allen wählbaren Personen anfertigen. Als die Liste beim Wahlvorstand ankommt, fehlt der Name des Mannes.

Der Wahlvorstand fügt ihn hinzu und hängt die Liste aus. Als jemandem aus der Geschäftsführung auffällt, dass der Name nun doch auf der Liste steht, schreibt David Rönker dem Wahlvorstand eine E-Mail – „mit der Überlegung, ob diese Person für den Betriebsrat überhaupt wählbar oder vielmehr als leitender Angestellter einzuordnen sei“, so stellt die Kanzlei Romatka es dar.

Tatsächlich formuliert Rönker sein Anliegen nicht als „Überlegung“, sondern sehr deutlich. Dass der Mann auf der Liste stehe, sei falsch, schreibt er. Rönker legt Einspruch ein und fordert eine Korrektur. Der Mitarbeiter legt dar, warum er ohne Personalverantwortung gar nicht als leitender Angestellter gilt und daher eindeutig wählbar ist.

Die Kanzlei Romatka schreibt, Rönker habe keine weiteren Schritte unternommen. Bei den Betriebsratswahlen wird der Mann bestätigt – mit 88 Prozent, dem besten Ergebnis von allen. Jetzt übernimmt er den Vorsitz.

Der Streit geht weiter

Im Sommer 2022 bittet David Rönker den Mitarbeiter zu einem Personalgespräch. Er ist seit über 20 Jahren im Unternehmen. Anderthalb Jahre zuvor hatte man ihm ein Zwischenzeugnis mit der Bewertung „sehr gut“ ausgestellt.

Nun eröffnet Rönker ihm, seine Leistungen seien unzureichend. Ändere sich das nicht, werde er in Zukunft nicht mehr als Teamleiter arbeiten, sondern als normaler Redakteur. So geht es aus den Gerichtsdokumenten hervor.

Der Mitarbeiter geht noch am selben Tag zum Arzt und lässt sich krankschreiben. David Rönker bezweifelt, dass er tatsächlich krank ist und greift hart durch. Er verlangt den Dienstwagen zurück und zahlt ab September kein Gehalt mehr.

Der Mitarbeiter klagt. Er gewinnt vor dem Arbeitsgericht, auch in der zweiten Instanz vor dem Landesarbeitsgericht, und er klagt auch gegen seine Kündigung. Am Ende einigt man sich auf einen Vergleich. Teil der Einigung ist: Das Unternehmen stellt dem Mitarbeiter ein Arbeitszeugnis auf Grundlage seines sehr guten Zwischenzeugnisses aus.

Doch die Auseinandersetzung ist damit nicht beendet. Danach streitet man weiter, noch bis Ende 2025 – über Details im Arbeitszeugnis. Der Mitarbeiter arbeitet da längst woanders.

Die beiden übrigen Betriebsratsmitglieder treten im Juni 2023 zurück. Im Medienhaus gibt es seitdem keine Mitarbeitervertretung mehr. Die Kanzlei Romatka betont, dass der Betriebsrat sich „vollkommen eigenständig und ohne jede Mitwirkung unserer Mandanten“ auflöste.

Interessant ist vor allem die Härte, mit der diese Auseinandersetzung geführt wird. Auch Volkmar Kah kritisierte in seinem Brief an den Bischof, wie das Medienhaus gegen seinen Mitarbeiter vorging.

„All das waren und sind Vorgehensweisen, die sich aus Sicht des DJV nicht mit der besonderen sozialen Verantwortung des Arbeitgebers Kirche in Einklang bringen lassen“, schreibt Kah in seiner E-Mail an uns.

„Leitz-Ordner mit Belegen“

Dass ein Mitarbeiter in einer wichtigen Position, der seit Jahrzehnten im Unternehmen ist, plötzlich ins Visier der Geschäftsleitung gerät und am Ende nicht mehr da ist, das passiert im Medienhaus unter Rönker noch ein weiteres Mal.

Im Frühjahr 2022 hat David Rönker ein Gespräch mit dem Leiter von Emmaus-Reisen. Er soll seine Arbeitszeit von fünf auf drei Tage pro Woche reduzieren. Der Mitarbeiter, Prokurist und seit über 30 Jahren im Unternehmen, lehnt das ab. Kurz darauf entzieht man ihm die Prokura. Der Fall landet später vor dem Arbeitsgericht und ist daher in einem Urteil dokumentiert.

Im Sommer schreibt ein Arzt den Mann krank. Trotz der Krankschreibung fordert das Unternehmen ihn zu einem Gespräch auf. Als der Mitarbeiter sich dazu nicht in der Lage sieht, wie er schriftlich mitteilt, greift die Geschäftsführung zu anderen Mitteln: Sie sperrt den Zugriff auf sein Diensthandy und den Laptop und schließt ihn intern von der Kommunikation aus.

In einer E-Mail an die Kolleginnen und Kollegen bittet die Geschäftsführung, „jeglichen Kontakt“ mit dem Mitarbeiter zu unterlassen – auch über private Kanäle.

Der Mitarbeiter klagt. Das Gericht erkennt Ansprüche auf Urlaubsabgeltung, Weihnachtsgeld und Auslagenersatz an – weist jedoch die Forderungen nach Schmerzensgeld, Widerruf und Unterlassung zurück.

Das Medienhaus verklagt den Mann seinerseits und erhebt schwere Vorwürfe. Bei einer routinemäßigen Belegprüfung seien „zahlreiche Unregelmäßigkeiten“ aufgetaucht, so wird es im Urteil zitiert. Es bestehe der Verdacht, der Mitarbeiter habe sich auf Kosten des Unternehmens bereichert. Dafür gebe es „einen Leitz-Ordner mit Belegen“, so heißt es.

Den Ordner legt das Unternehmen im Verfahren nicht vor. Das Gericht erkennt keine konkrete Pflichtverletzung. Die Gegenklage scheitert. Am Ende ist auch dieser Mitarbeiter nicht mehr da.

Die Anwaltskanzlei Romatka sieht in gerichtlichen Auseinandersetzungen nichts Außergewöhnliches. „Selbstverständlich“ lassen „sich auch in einem Unternehmen wie der ‚Dialog‘-Unternehmensgruppe Meinungsverschiedenheiten nicht gänzlich vermeiden“; gegebenenfalls würden sie eben auch vor Gericht ausgetragen.

Zwei parallele Verfahren

Dort wird vieles konkret, was zuvor nur Gerücht oder vage Erzählung war, auch im Fall von Ralf Hammecke. Dort wird schließlich greifbar, warum er im Februar 2023 so plötzlich gehen musste.

In der Gerichtsverhandlung, die am 19. Oktober 2023 vor dem Landgericht Münster stattfindet, geht es um ein ganzes Bündel an Vorwürfen. Es wirkt, als habe sich viel angesammelt – oder als habe sich jemand gezielt auf die Suche gemacht. Es erinnert an den Leitz-Ordner aus dem anderen Verfahren.

Eine frühere Mitarbeiterin hat den Prozess verfolgt und eine Mitschrift angefertigt. Hammecke soll demnach – das wirft man ihm vor – in seiner Zeit als Chef des Medienhauses über 100.000 Euro veruntreut haben. Nicht durch einen Griff in die Kasse, sondern auf sehr kleinteilige Weise, über Abrechnungen, Aufträge oder in Anspruch genommene Preisnachlässe.

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Einen großen Teil machen Kosten für Workshops und Coachings aus, die im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Kirchenzeitung stattfanden. Außerdem soll Hammecke dem Unternehmen einen Schaden verursacht haben, indem er den firmeneigenen Fuhrpark auf Leasingfahrzeuge umstellte. Hinzu kommen Geschäftsessen, die falsch abgerechnet worden sein sollen. Die Liste ist lang. Am Ende verwirft der Richter die angeführten Punkte laut Mitschrift allesamt. Parallel zur zivilrechtlichen Auseinandersetzung vor dem Landgericht läuft auch ein strafrechtliches Verfahren. Denn Ende Dezember 2022 hat die von Rönker geführte Gesellschaft Strafanzeige gegen Ralf Hammecke gestellt – auch hier wegen des Verdachts der Untreue.

Im Juli 2024 hat sich der Vorwurf offenbar erledigt. Rönkers Gesellschaft nimmt die Strafanzeige zurück und erklärt, es bestehe kein Interesse an einer Strafverfolgung. Das schreibt die Staatsanwaltschaft in einer Antwort auf eine RUMS-Anfrage. Im Oktober, drei Monate später, kommt sie zu dem Ergebnis, dass auch kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht und stellt das Ermittlungsverfahren ein.

Im zivilrechtlichen Prozess einigt man sich am Ende auf einen Vergleich. Aber was steht in diesem Vergleich? Wir wollten es wissen und haben einen Antrag auf Akteneinsicht gestellt.

David Rönker verhinderte, dass wir in die Akten schauen durften. Sein Rechtsanwalt widersprach unserem Antrag mit der Begründung, die Parteien hätten Stillschweigen vereinbart.

Bemerkenswert ist: Ralf Hammecke hat unserem Antrag auf Akteneinsicht nicht widersprochen. Er hätte offenbar nichts dagegen gehabt, dass wir die Unterlagen einsehen.

„Geschwisterliche Liebe, Barmherzigkeit, Demut“

Aber wen schützt so eine Verschwiegenheitsklausel, wenn nicht Ralf Hammecke? Und welchen Zweck hat sie überhaupt? Das haben wir David Rönker gefragt.

Die Kanzlei Romatka geht nicht direkt auf unsere Frage ein. Sie schreibt in ihrer Stellungnahme lediglich: „Etwaige arbeits- oder strafrechtliche Maßnahmen gegen einzelne Mitarbeitende beruhten auf gravierenden Vorfällen.“

Und sie verweist darauf, dass Rönker nicht eigenmächtig gehandelt habe, sondern „jeweils auf ausdrückliche Anweisung der Gesellschafter, die jeweils durch einen entsprechenden Beschluss dokumentiert ist“.

Die Anweisungen gab damit vor allem der größte Gesellschafter, das Bistum. An dessen Spitze steht bis März vergangenen Jahres Münsters Bischof Felix Genn.

Als das Medienhaus im September 2024 in einen mehrere Millionen Euro teuren Neubau am Cheruskerring einzieht, hält Genn die Einweihungsrede. Er spricht über die Bibel. Die Aufgabe der Unternehmen des Medienhauses sei, „Menschen mit den Werten des Christentums in Berührung zu bringen“, sagt er.

Es steht gleich im zweiten Satz der Pressemitteilung, die das Bistum damals veröffentlicht. Und Genn wird noch deutlicher. Die zentralen christlichen Werte seien „geschwisterliche Liebe, Barmherzigkeit, Demut“ und die Suche nach Frieden, sagt er. Wie passt das alles zu dem, was in den Gerichtsakten steht?

Menschen, die den Bischof über viele Jahre erlebt haben, sagen, Genn habe sich aus dem Alltagsgeschäft herausgehalten. Die Entscheidungen habe der Generalvikar getroffen, Klaus Winterkamp.

Ein Korrektiv?

Winterkamp gilt als der Mann, der unter Genn die Weichen gestellt hat. Eine dieser Weichenstellungen war die Verpflichtung von David Rönker, den Winterkamp als Vertreter des Bistums, dem größten Medienhaus-Gesellschafter, mit dem Umbau des Unternehmens beauftragte.

Wandte sich jemand ans Bistum, um sich zu beschweren oder um Hilfe zu bitten, wie im Fall des anonymen Briefes oder des Schreibens vom Journalistenverband, konnte es passieren, dass die Beschwerde am Ende wieder bei Rönker auf dem Schreibtisch lag.

Eine unabhängige Stelle oder jemand, der David Rönker kontrollierte, fehlte dem Anschein nach. Den Aufsichtsrat, der das theoretisch hätte übernehmen können, hatte man schon unter Ralf Hammecke abgeschafft. Auch jemanden, der Klaus Winterkamp kontrollierte, gab es nach unseren Recherchen nicht.

So etwas ist in der katholischen Kirche nicht neu. Auch bei der Aufarbeitung der sexualisierten Gewalt zeigte sich über Jahrzehnte ein Zusammenspiel aus Loyalitäten, Hierarchien und Abschottung. Hinweise wurden intern gehalten, Konflikte nach innen gezogen, Verantwortung delegiert – nach unten, selten nach oben.

Wer Fragen stellte oder Kritik äußerte, galt als Störfaktor. Dass sich Menschen im Dialog-Medienhaus an diese Zeit erinnert fühlen, sagt weniger über die einzelnen Vorfälle, die sie erlebten, als über ein System, das sehr gut darin ist, sich selbst zu schützen.

Mitte März vergangenen Jahres geht Bischof Felix Genn mit seinem 75. Geburtstag in den Ruhestand. Danach kommt es an der Bistumsspitze zu einem Umbruch.

Genns vorübergehender Nachfolger wird nicht Klaus Winterkamp, die Nummer zwei, sondern dessen bisheriger Stellvertreter Antonius Hamers. Auf den ersten Blick eine große Veränderung. Auf den zweiten bleibt vieles beim Alten. Klaus Winterkamp ist jetzt Ständiger Stellvertreter von Hamers und leitet wie bisher die Bistumsverwaltung.

David Rönker ist im vergangenen Frühjahr noch etwas einflussreicher geworden. Im Juni 2025 wird er einstimmig zum Vorsitzenden des Katholischen Medienverbands gewählt. Damit vertritt er die Interessen von 120 katholischen Medienunternehmen in Deutschland.

Und Ralf Hammecke?

Wir haben das Bistum gefragt, warum es über den Vergleich und die Einstellung des Verfahrens nicht transparent informiert hat und wie es die öffentliche Wirkung der Vorwürfe im Nachhinein bewertet – und ob das Bistum noch eine öffentliche Einordnung plant, vielleicht sogar eine Klärung.

Das Bistum schweigt dazu. In Affären wie dieser ist das meist auch eine Antwort.

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