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Die AfD klagt in Münster | Unbezahlte Werbung: Monsieur P.

Guten Tag,
die Süddeutsche Zeitung hat gestern über ein Verfahren am Oberverwaltungsgericht Münster berichtet, das heute beginnen sollte, auf den 12. und 13. März verschoben wurde. Schon jetzt steht fest: Es wird überregionale Bedeutung haben.
Worum geht es? Die AfD klagt vor dem Gericht in Münster gegen eine Entscheidung des Verfassungsschutzes. Der listet die Partei und ihre Nachwuchsorganisation seit drei Jahren als „rechtsextremen Verdachtsfall“. Die AfD kann dadurch mit nachrichtendienstliche Mitteln überwacht werden.
Gegen die Einstufung als Verdachtsfall hat die AfD bereits vor dem Verwaltungsgericht in Köln geklagt. Das Verfahren endete damals mit einer Niederlage für die Partei. Jetzt folgt die Berufung auf höherer Ebene in Münster.
Das allein ist schon interessant. Noch interessanter könnte es aber werden, wenn sich bewahrheitet, was die Süddeutsche gestern berichtete. Ihr liegen interne E-Mails aus dem Kölner Amt vor, heißt es. Und die besagen, dass der Verfassungsschutz die AfD als „gesichert rechtsextrem“ einstufen möchte. Bis zur Entscheidung möchte man das Urteil aus Münster aber noch abwarten.
Das dürfte aber wohl nur eine Formalie sein, eine Absicherung. Denn offenbar hat der Verfassungsschutz schon seine Entscheidung getroffen. Die Süddeutsche zitiert in ihrem Artikel nämlich einen Vorgesetzten, der die Frage eines Verfassungsschutzmitarbeiters beantwortet. Der wollte wissen, was man der AfD nachweisen müsse, damit sie als „gesichert extremistisch“ gilt. Die Antwort: „Allzu viele Neuigkeiten brauche es gar nicht. Es genüge schon, wenn bei der AfD alles so bleibe, wie es ist.“
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