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Warum der Messie aus Kinderhaus weiter frei ist | Die China-Verbindungen der Uni Münster | RUMS 3 Monate zum halben Preis


Münster, 14. Oktober 2022
der Mann, der in diesem Jahr zwei Mal einen Kran an der Hammer Straße besetzt hat, hat jetzt offenbar zugeschlagen. Das sagt seine Nachbarin. Dem WDR hat die Frau ihre geschwollene Unterlippe gezeigt. Und sie hat erzählt, der Mann habe gedroht, er werde entscheiden, wann ihr Leben endet. Dann werde die Polizei nicht dabei sein.
Die Polizei hat mit dem Mann gesprochen und ist wieder gefahren. Den Westfälischen Nachrichten haben Polizei und Staatsanwaltschaft gesagt, rechtlich gebe es keinen Grund, den Mann festzunehmen.
Er bleibt also in seinem Haus. Vielleicht wird er die Frau wieder bedrohen. Vielleicht wird er sie wieder schlagen. Und wenn es stimmt, was die Frau über seine Drohungen sagt, warum sollte er das nicht auch in die Tat umsetzen? Die Behörden unternehmen nichts. Kann das richtig sein?
Das lässt sich nicht so leicht sagen: Wenn bis zum Gerichtsverfahren nichts passiert, war es das. Wenn der Mann die Frau bis dahin wieder schlägt oder noch weitergeht, war es falsch. Einschätzen müssen das Polizei und Staatsanwaltschaft. Auch die können sich irren. Aber bevor man über deren Einschätzung den Kopf schüttelt, sollte man vielleicht daran denken, dass Ferndiagnosen ihre Schwächen haben.
Das ist alles leicht gesagt. Der zweite Fall könnte für die Frau ja fatal enden. Sollte man den Mann da nicht doch besser einsperren? Kann doch nicht sein, dass sich einer dauerhaft so daneben benimmt. Und na ja, man weiß ja nie.
In diesen emotionalen Gedankenspielen vergisst man schnell eines. Auch diese Entscheidung hätte Folgen. Einem Menschen die Freiheit zu nehmen, ist in Deutschland das Äußerste, was der Staat machen kann. Und wenn der Staat zu diesem Mittel nicht greift, bedeutet das nicht, dass er machtlos ist.
Der Mann wird demnächst wieder vor Gericht stehen, weil er seine Nachbarin bedroht hat. Die Höchststrafe dafür liegt bei zwei Jahren Gefängnis. Auch für den Faustschlag wird er bestraft werden – wie auch für alles andere, was er in den vergangenen Monaten angestellt hat.
Man kann der Justiz vorwerfen, dass das alles mitunter sehr lange dauert. Aber dass Menschen in Deutschland nicht sofort eingesperrt werden, wenn sie fremdes Eigentum in Beschlag nehmen, auf ihrem Grundstück Müll anhäufen oder beschuldigt werden, andere geschlagen zu haben, bevor ein Gericht sich die Sache angesehen hat, das ist unter dem Strich doch ganz gut so.
Und sonst?
Außerdem geht es im RUMS-Brief heute um zwei weitere Themen. Das erste ist: Die Uni Münster arbeitet in verschiedenen Forschungsprojekten mit Instituten und Einrichtungen aus China zusammen. Nils Dietrich hat sich für uns mit der Frage beschäftigt, ob das problematisch ist – und wenn ja, an welchen Stellen.
Sebastian Fobbe hat sich ein Phänomen angesehen, das mit der steigenden Inflation immer häufiger auftritt: Indexmietverträge. Für Menschen, die Wohnungen vermieten, sind diese Verträge besonders interessant, denn die Mieten steigen Jahr für Jahr ganz automatisch. Nur für Menschen, die in Mietwohnungen leben, haben sie nicht ganz so viele Vorteile oder anders gesagt: eher Nachteile.
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Herzliche Grüße
Ralf Heimann
PS
Ende Oktober bekommen wir Besuch von der Reportageschule Reutlingen. Das wissen Sie bereits. Und hier schon mal ganz herzlichen Dank an alle, die sich gemeldet haben und in dieser Zeit ein Zimmer oder ein Fahrrad zur Verfügung stellen. Das ist ganz großartig. Nur eine Kleinigkeit: Zwei Fahrräder fehlen noch. Es wäre wunderbar, wenn wir die auch noch zusammenbekommen würden. Daher die direkte Frage: Steht in Ihrem Schuppen zufällig noch ein verkehrstüchtiges Fahrrad, das Sie ab dem 24. Oktober (Montag) ein paar Tage lang entbehren könnten. Falls ja, freuen wir uns über eine E-Mail.
PPS
Wenn Sie den Münster-Tatort mögen, könnten Sie es sich schon mal in den Kalender schreiben: Am 22. Oktober um 20:15 Uhr wiederholt der WDR den ersten Fall von Thiel und Boerne aus dem Jahr 2002.