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von Constanze Busch

Georg Hünnekens hat uns zum RUMS-Brief vom 10. September geschrieben:

Guten Tag Frau Busch,

in Ihrem RUMS-Brief vom 10.09.2021 nehmen Sie die Berichterstattung in den Westfälischen Nachrichten zu der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln betreffend die Anordnung zur Räumung der Baumhäuser im Hambacher Forst zum Anlass für eine in Frageform („Wahlkampf durch Weglassen?“) gekleidete Kritik. Diese Kritik mag man teilen. Allerdings versäumen auch Sie es die erstaunlich reduzierte Berichterstattung in vielen anderen Printmedien in Frage zu stellen, die sich letztlich auf die Feststellung reduziert, das Verwaltungsgericht Köln habe entschieden, dass die Räumungsanordnungen im Jahr 2018 rechtswidrig gewesen seien.

Es ist schon sehr erstaunlich, dass eine Gegenüberstellung des aktuellen Urteils mit den Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln, des Verwaltungsgerichts Aachen und des Oberverwaltungsgerichts Münster in den Eilverfahren im Jahr 2018 vollständig unterbleibt. Ich habe Ihnen diese Entscheidungen anliegend beigefügt. Es ist schon sehr bemerkenswert, mit in welcher Deutlichkeit zwei Verwaltungsgerichte und in der Beschwerdeinstanz auch das Oberverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit der Verfügungen seinerseits bestätigt haben, wovon sich das Verwaltungsgericht Köln (in einer anderen Besetzung der zuständigen Kammer) nun offensichtlich absetzen möchte. Dass dieser Umstand in der Presse nicht gewürdigt wird, ist meines Erachtens sehr viel kritikwürdiger als die Tatsache, dass der Name des Ministerpräsidenten in dem WN-Artikel, den Sie angesprochen haben, nur indirekt erwähnt wird. Den von Ihnen vermuteten „Wahlkampf durch Weglassen“ könnte man auch darin erkennen, dass bei der Berichterstattung über die aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln die deutlich anders lautenden Entscheidungen aus dem Jahr 2018 nicht erwähnt werden.

Mit besten Grüßen,
Georg Hünnekens

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