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Immer Ärger mit dem Rechtsstaat | Fahrradstraßen | Stadt duldet Gehwegparken
Guten Tag,
juristische Entscheidungen sind manchmal schwer zu verstehen. So ist es auch im Fall eines Mannes aus Münster, der möglicherweise ein Mörder ist, der aber in der vergangenen Woche aus der Untersuchungshaft entlassen wurde und nun wieder in Freiheit lebt. Die Bild-Zeitung verfolgt den Fall mit dem für sie typischen Populismus. Am Montag titelte sie, nachdem eine Reporterin den Mann in einem Kleingarten in Münster entdeckt hatte: „Hier erholt sich ein mutmaßlicher Mörder in seiner Laube.“ Solche Berichte führen die vermeintlich hilflose Justiz vor. Seht her, da sitzt ein gefährlicher Mensch in seinem Liegestuhl, und der zahnlose Rechtsstaat schaut tatenlos zu. Ungefähr so lautet die Botschaft. In diesem Fall hätte zwar einiges besser laufen können, und wahrscheinlich sind Pannen passiert. Aber es ist wie so oft: Schaut man ein wenig genauer hin, sieht alles doch etwas anders aus.
Der Auslöser ist ein Verbrechen, das schon fast 27 Jahre zurückliegt. Am Morgen des 15. Oktober 1993 findet eine Zeitungsbotin unter einer Hecke an einer Einfahrt zur Dortmunder Jungferntalschule die Leiche einer jungen Frau. Die Hose des Mädchens ist heruntergezogen, neben ihr liegt ein eingeschalteter Walkman, die Batterie ist leer. Was war passiert? Um diese Frage dreht sich alles.
Das Magazin Stern hat den komplizierten Fall im vergangenen Jahr ausführlich aufgearbeitet (65 Cent bei Blendle). Die kurze Version geht so:
Am 14. Oktober 1993 verbringt die 16-jährige Schülerin Nicole-Denise Schalla den Abend bei ihrem neuen Freund in Herne. Der Freund bietet später am Abend an, sie nach Hause zu fahren, doch die junge Frau lehnt ab und nimmt alleine den Bus. In Dortmund steigt sie an der damaligen Haltestelle Jungferntal aus. Ein etwa 30-jähriger Mann folgt ihr. Kurz darauf ist Nicole-Denise Schalla tot. Ob der Mann der Täter ist oder nur ein Zeuge, lässt sich nicht sagen. Wer er war, ist nicht bekannt.
In den Jahren darauf sieht es aus, als müssten die Eltern damit leben, dass der Mord an ihrer Tochter nicht aufgeklärt wird. Erst im Jahr 2013 ergibt sich durch neue DNA-Analyse-Methoden ein neuer Hinweis. Die Polizei entdeckt am Rucksack des ermordeten Mädchens eine DNA-Spur, eine Hautschuppe. Fünf Jahre später findet die Polizei den Mann, dem diese Hautschuppe gehört.
Es ist Ralf H. aus Münster. Und es scheint alles perfekt zu passen. H. hat mehrere Jahre im Gefängnis gesessen. Er ist mehrfach vorbestraft, weil er Frauen Gewalt angetan hat. Einmal hatte er auf einer WG-Party eine Frau mit einer Bierflasche niedergestreckt und ihren Kopf immer wieder gegen die Wand geschlagen, bis jemand einschritt. Immer ging es um Frauen, die er nicht kannte. Zunächst sieht es so aus, als wäre der Mord endlich aufgeklärt.
Doch ganz so perfekt, wie es anfangs aussieht, passt alles doch nicht zusammen. Zu diesem Ergebnis kommt ein psychiatrisches Gutachten. Bei allen vorherigen Taten hatten sexuelle Motive keine Rolle gespielt. Nicole-Denise Schalla aber wurde vor ihrer Ermordung vergewaltigt. Das Phantombild passt ebenfalls nicht zu Ralf H.
Vor allem aber bestreitet H. vehement, etwas mit der Tat zu tun zu haben. Theoretisch kann alles tatsächlich anders gewesen sein. H. und das Opfer können im Bus nebeneinander gestanden haben. Die Hautschuppe kann auf den Rucksack von Nicole-Denise Schalla gefallen sein. Später findet die Polizei noch eine weitere Hautschuppe auf ihrem Oberschenkel. Aber auch dafür kann es eine Erklärung geben. Sie kann sich gekratzt haben.
Das ist die Darstellung des Falls aus dem Stern.
Es gibt aber noch weitere Indizien. Blonde Haare, die in der Nähe von Nicole-Denise Schallas Leiche gefunden wurden. In ihnen sieht die Verteidigung einen Beleg dafür, dass jemand anderes am Tatort gewesen sein muss. Das alles sollte in dem Prozess geklärt werden. Schon im vergangenen Juli wurde das Urteil erwartet. Doch es verging immer mehr Zeit.
Die Uhr lief für Ralf H.
Ralf H. trug zu den Verzögerungen selbst bei. Er stellte Beweis- und mehrere Befangenheitsanträge. Der Kammervorsitz wechselte. Die zuständige Richterin fiel länger wegen Krankheit aus. Der Prozess musste neu beginnen. Und das hieß: Die Uhr lief nun für Ralf H., denn in Deutschland gilt der sogenannte Beschleunigungsgrundsatz. Wer in Untersuchungshaft sitzt, soll nicht zu lange auf sein Verfahren warten müssen. Maximal sechs Monate lang. Je mehr Zeit ohne Prozess vergeht, desto schwerer wiegt der Anspruch auf Freiheit.
Die Untersuchungshaft ist keine Strafe. Sie soll verhindern, dass Tatverdächtige flüchten, Beweismittel verschwinden lassen oder ihre Tat auf andere Weise verdunkeln. Diese Tatverdächtigen können aber eben auch unschuldig sein. Die Beschränkung soll verhindern, dass unschuldige Menschen jahrelang im Gefängnis auf ihren Prozess warten müssen. Für die Justiz ist das ein Anreiz, schnell zu arbeiten.
An diesem Fall wird deutlich, dass die gleichen Prinzipien, die unschuldige Menschen schützen, für andere unschuldige Menschen zur Gefahr werden können, wenn nicht alles so läuft, wie es vorgesehen ist. Ralf H. verbrachte insgesamt zwei Jahre im Gefängnis. Vor fünf Tagen entschied das Oberlandesgericht in Hamm, dass die Untersuchungshaft nicht mehr verlängert werden darf. Ralf H. ist damit ein freier Mann. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
Das bedeutet: Die Sache mag noch so eindeutig erscheinen, der Tatverdächtige ist zu behandeln wie ein Unschuldiger. Und das, obwohl das Oberlandesgericht es nicht für unwahrscheinlich hält, dass Ralf H. tatsächlich der Täter ist; es war aber der Auffassung, das Landgericht in Dortmund habe sich zu viel Zeit gelassen. Das führte letztlich zur Freilassung.
Man habe das anders bewertet, aber: „Diese Einschätzung des Senats als übergeordnete Instanz ist zu akzeptieren“, schreibt die Sprecherin des Dortmunder Landgerichts.
Damit ist nun eine Situation entstanden, mit der viele unzufrieden sind. Die Eltern von Nicole-Denise Schalla müssen damit leben, dass der Mann, der unter dringendem Tatverdacht steht, ihre Tochter ermordet zu haben, als freier Mann durch die Stadt läuft.
Theoretisch kann es in so einem Fall passieren, dass ein Mörder vor seinem Prozess noch einmal mehrere Monate lang die Gelegenheit erhält, in Freiheit weitere Taten zu verüben, weil das Gericht einen Termin zu spät angesetzt hat. Allerdings gibt es dazwischen noch eine weitere Instanz, die so etwas verhindern soll: die Polizei.
Tipp aus dem Umfeld der Polizei
Vor ein paar Tagen gab uns jemand aus dem Umfeld der Behörde den Tipp, dass ein mutmaßlicher Mörder freigelassen worden sei. Da wussten wir noch nicht, worum es geht. Die Polizei observiere den Mann, sagte der Tippgeber. Ob das wirklich stimmt, wissen wir nicht.
Die Polizei in Münster gibt an, sie sei nicht zuständig. Der Mann lebe zwar hier, doch der Fall sei Sache der Polizei in Dortmund. Bislang arbeite man auch nicht zusammen. Ein Sprecher der Dortmunder Polizei schreibt, es gebe den Haftgrund der Wiederholungsgefahr, der eine Untersuchungshaft rechtfertige, aber: „Offensichtlich sehen die Richter diese Gefahr nicht, sonst hätten sie den Mann wohl nicht aus der U-Haft entlassen.“ Auch das klingt nicht, als halte man es für notwendig, Ralf H. zu observieren.
Es kann allerdings durchaus sein, dass ein Gericht die Gefahr einer Wiederholungstat sieht, einen Tatverdächtigen aber dennoch freilässt. Für eine Untersuchungshaft müssen nämlich drei Bedingungen erfüllt sein.
1. Es muss einen Haftgrund geben. Das kann zum Beispiel eine Wiederholungsgefahr sein – oder auch eine Fluchtgefahr.
2. Es muss ein dringender Tatverdacht bestehen.
3. Und die Untersuchungshaft muss verhältnismäßig sein.
Einen Haftgrund sieht das Oberlandesgericht weiterhin, auch einen dringenden Tatverdacht, das bestätigt die Sprecherin des Dortmunder Landgerichts. Nur für verhältnismäßig habe das Gericht in Hamm die Untersuchungshaft nach zwei Jahren nicht mehr gehalten.
Vielleicht will die Polizei sich einfach nicht in die Karten schauen lassen. Ungefähr danach klingt jedenfalls das, was der Polizeisprecher weiter schreibt: „Ich bitte um Verständnis, dass wir zu Maßnahmen oder Möglichkeiten, die die Polizei in diesem Fall hätte, keine weiteren Angaben machen werden.“
Am 4. August beginnt in Dortmund der neue Prozess. Dann muss Ralf H. vor dem Landgericht erscheinen. Ändert sich an den Voraussetzungen für einen Haftbefehl nichts, trägt die Allgemeinheit bis zum Urteil die hohen Kosten des Risikos, dass möglicherweise ein Mörder in Freiheit lebt, weil die Justiz sich zu viel Zeit genommen hat. Man kann es aber auch anders sehen, denn der Fall zeigt ebenso, dass der Rechtsstaat seine Grundsätze ernst nimmt – auch, wenn es weh tut.
+++ In der Diskussion um die Fahrradstraßen hat sich ein Experte mit ein paar kritischen Anmerkungen gemeldet. Er steht mit der Stadt in einer Verbindung und möchte daher lieber nicht namentlich genannt werden. Zum Unterschied zwischen dem Radwegenetz in Deutschland und den Niederlanden sagt er: „In Holland baut man für den Fahrradverkehr. Hier macht man neue Schilder, Markierungen, vielleicht noch ein paar neue Ampeln.“ Das erinnere ihn alles ein wenig an eine Playmobil-Landschaft. In Holland lege man eine nicht ganz so grelle Asphaltspur aus rotem Naturstein. Das sei günstiger und es gebe deutlich weniger Übergänge. Die Asphalt-Klumpen an den Übergängen seien das beste Beispiel dafür, dass in Münster die Straße immer zuerst gedacht werde. Das zeige sich generell in der Raumgestaltung. Vieles, was in den Niederlanden längst selbstverständlich sei, stehe in Münster gar nicht in den Ausschreibungen. Wenn man es richtig machen wollte, sagt der Experte, müsse man es eben so machen wie in den Niederlanden – aber dann nicht nur ein bisschen, sondern auch genau so.
+++ Die Kritik von Andreas K. Bittner vom Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) geht in eine ähnliche Richtung. Er sagt: „Rotgefärbte Fahrradstraßen, Flyovers und Ampeltrittbretter sind kaum mehr als Marketing.“ Das alles lenke von den Pendlerproblemen und dem Klimanotstand ab. Der Stadt fehlt einMobilitätsmanager, der nicht einfach nur Radverkehrsbeauftragter sei. Zudem gebe es weiterhin keinen Generalverkehrsplan. Der „Masterplan Münster Mobilität 2035+“ sei ein anspruchsvolles, aber unausgereiftes Konzept mit vielen Schlagwörtern und massivem Umsetzungsstau. Der Beirat, dem auch er angehöre, sei bislang nicht funktionsfähig und tage schon seit vielen Monaten nicht mehr. Außerdem fehle ein hierarchischer Fahrradnetzplan. Dessen Aufstellung habe der Rat zwar im Februar genehmigt. Fertig sei der Plan damit aber noch lange nicht.
+++ Bürokratie hat den Nachteil, dass oft vieles sehr lange dauert. Aber sie hat den großen Vorteil, dass alles immer ganz gut dokumentiert ist. In Deutschland gibt das Informationsfreiheitsgesetz Menschen die Möglichkeit, amtliche Dokumente unter bestimmten Bedingungen einzusehen. Das Portal FragDenStaat hilft dabei, dieses Recht durchzusetzen. Konstantin Kubina hat die Stadt Münster gebeten, die Dienstanweisung zu veröffentlichen, in der geregelt ist, wann das Ordnungsamt nicht so ganz genau hinschaut, wenn Autos auf dem Gehweg parken. Die Stadt hat das Dokument inzwischen veröffentlicht und so unter anderem verraten, was man eh schon vermutet hatte: „Es gilt der Grundsatz, dass Gehwegparken innerhalb des Stadtgebiets geduldet wird.“ Etwas überraschend klingt die Begründung. Unter anderem soll es der Sicherheit von Kindern dienen. Es gibt allerdings Ausnahmen. Innerhalb des Promenadenrings gilt die Anweisung laut dem städtischen Papier nicht. Am besten schreiben wir uns jetzt schon mal in den Kalender, die Anfrage im nächsten Jahr zu wiederholen. Und dann müssten wir einfach hoffen, dass wir darin einen Satz nicht finden: „Es gilt der Grundsatz, dass wir beim Parken auf Fahrradstraßen beide Augen zudrücken.“
Wer in einem Risikogebiet Urlaub gemacht hat (was ja eigentlich nicht so sehr nach Urlaub klingt), muss ab der nächsten Woche bei der Rückkehr einen Corona-Test machen. Sie haben es vielleicht schon gehört. Risikogebiete sind so ziemlich alle Länder außerhalb Europas, die Ihnen gerade einfallen. Die Tagesschau zeigt in ihrem Artikel über die neue Testpflicht auch eine Karte mit den hundert Ländern, um die es geht. Dem Robert-Koch-Institut machen nicht nur die bald zurückkehrenden Urlauber:innen Sorgen, sondern vor allem die Corona-Zahlen generell, wie unter anderem die Tagesschau berichtet. „Wir sind mitten in einer sich rasant entwickelnden Pandemie“, sagt RKI-Chef Lothar Wieler. In Münster ist davon bislang nur wenig zu spüren. Die Stadt meldet am Dienstagnachmittag zwei neue Fälle. Insgesamt sind es damit aktuell 17. Damit wären wir wieder beim Stand von Mitte Juni. Was jetzt zu tun ist, wissen wir ja schon.
Wir sind Ihnen noch eine Information schuldig. Am Freitag schrieben wir, dass die Stadt Münster mehrere Millionen Euro zurückzahlen wird. Dabei geht es um Geld für Angebote, die bezahlt wurden, die aber während der Corona-Zeit nicht zur Verfügung standen. Kita-Beiträge, Geld für Schulessen oder Kosten für Bäder-Jahreskarten. Wir hatten versprochen, herauszufinden, was Sie machen müssen, um an Ihr Geld zu kommen. Das ist zum Glück sehr einfach. In den meisten Fällen nämlich gar nichts. Das Geld wird einfach so zurücküberwiesen, teilt die Stadt mit. Nur bei den Bäderkarten ist es etwas anders. Die Gültigkeit sei schon automatisch um 90 Tage verlängert worden. Wenn die Karte nach der Verlängerung noch nicht genutzt wurde, bestehe die Möglichkeit, einen Teil des Geldes zurückzubekommen. Dazu ist ein Antrag beim Sportamt bis zum 14. August nötig. Und fairerweise, weil wir geschrieben hatten, wir könnten am Freitagnachmittag bei der Stadt niemanden mehr fragen: Das Presseamt hat uns versichert, wenn wir gefragt hätten, hätten wir die Information auch am Freitagnachmittag noch bekommen.
Und dann noch eine Korrektur: Am vergangenen Dienstag hatten wir auf die Lach-Yoga-Treffen am Aasee hingewiesen. Leider stimmte die Adresse nicht. Hier nun die richtige: Die Lach-Yoga-Gruppe finden Sie immer mittwochs ab 7:30 Uhr am Aasee-Uferweg (Kardinal-von-Galen-Ring/Annette-Allee). Und falls sie einmal nicht genau dort sein sollte, dürften Sie sie ja wahrscheinlich auch relativ leicht hören.
Für eines unserer ersten RUMS-Treffen saßen wir im Hinterhof vom Café Dreiklang zusammen. Es war sehr warm, wir quetschten uns auf einer Bank nebeneinander. Niemand von uns hatte je in einem Café eine Maske getragen. Das waren Nachmittage, die ich mir in den vergangenen Monaten während der zahllosen Video-Konferenzen zurückgewünscht habe. Am Montagnachmittag wollte ich im Café Dreiklang arbeiten. Drinnen sah ich jemanden hinter der Theke stehen, aber die Tür war geschlossen. Am Fenster hing ein Schild: Ab Dienstag (28. Juli) wieder geöffnet. Das ist heute. Falls Sie gegen Abend also noch einen schönen Platz suchen, um ein Bier zu trinken oder eine Limo, die Adresse wäre: Wolbecker Straße 36. Wenn Ihnen das zu knapp ist, warten Sie doch einfach bis zum Wochenende. Es gibt dort auch ein sehr gutes Frühstück.
Hier finden Sie alle unsere Empfehlungen. Sollte Ihnen ein Tipp besonders gut gefallen, teilen Sie ihn gerne!
+++ Falls Ihnen jemand die Geschichte von dem Reporter der Süddeutschen Zeitung erzählen sollte, der die Zeitung verließ, weil sie dort nur noch das drucken wollten, was ihrem Weltbild entsprach, schicken Sie am besten diesen Link zurück. Dort finden Sie eine andere Version der Geschichte.
+++ Die Gedenkstätte Villa ten Hompel hat ihr Programm für das zweite Halbjahr veröffentlicht. Es sind sehr interessante Termine dabei, zum Beispiel – am besten schon vormerken – am 25. November ein Vortrag von Ronen Steinke, Redakteur der Süddeutschen Zeitung und Autor des Buches, auf dessen Grundlage der Kinofilm „Der Staat gegen Fritz Bauer“ gedreht wurde. Im Juli ist sein neues Buch erschienen. Der Titel: „Terror gegen Juden. Wie antisemitische Gewalt erstarkt und der Staat versagt“. Noch bis zum 9. Oktober läuft vor der Villa ten Hompel eine Veranstaltung, für die man das Haus gar nicht betreten muss, ein sogenannter Gallery Walk. Diese Ausstellung mit dem Titel „Einige waren Nachbarn“ ist draußen am Zaun der Gedenkstätte zu sehen. Sie handelt davon, dass eine Diktatur nur dann funktionieren kann, wenn es Menschen gibt, die wegschauen, mitlaufen und hinnehmen. Über 8.000 Menschen haben die Ausstellung Anfang des Jahres in der Villa gesehen. Wegen der großen Resonanz wird sie nun noch einmal draußen gezeigt.
Am Freitag schreibt Ihnen meine Kollegin Katrin Jäger. Bis dahin wünsche ich Ihnen eine schöne Woche.
Herzliche Grüße
Ralf Heimann
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PS
Ein Leser erzählte uns am Wochenende von einer großen Suchaktion am Kanal in der Nacht zu Samstag. Kurz nach 1 Uhr. Fünf Männer auf dem Heimweg aus einem Biergarten. Und dann steht zwischen Albersloher Weg und Schillerstraße plötzlich eine Katze auf dem Weg. Einer erkennt in dem Tier sofort den entlaufenen Kater eines Bekannten. Was also tun? Sie klingeln den Bekannten aus dem Bett. Der macht sich mitten in der Nacht aus Kinderhaus mit einem Katzenkorb auf den Weg. Als er ankommt, sind die Männer noch da, der Kater nicht. Nach 20 Minuten Suche finden sie ihn dann doch. Überraschenderweise gelingt es sogar, ihn einzufangen. Als er dann endlich im Korb sitzt, fällt dem Bekannten auf:Das ist der falsche. Alles umsonst. Der Korb wird wieder geöffnet. Das Tier darf heraus. Die sechs Männer fahren ernüchtert nach Hause und legen sich ins Bett. Wie wir hörten, erwachten einige von ihnen am Morgen darauf überraschend dann doch: mit einem Kater.
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