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Die Geschichte der leeren Stühle | Isolation im Pflegeheim | Großer Kiepenkerl

von Ralf Heimann
Guten Tag,
die neuen Corona-Regeln zu Veranstaltungen und Versammlungen sind im Prinzip ganz einfach: Veranstaltungen und Versammlungen sind untersagt. So steht es in Paragraph 11 der Corona-Schutzverordnung. Aber dann kommt noch ein Nachsatz, und da geht es um die Ausnahmen.
Diese Ausnahmen und die Frage, was überhaupt Veranstaltungen und Versammlungen sind, haben in den vergangenen Tagen in Münster für viel Ärger und Verwirrung gesorgt.
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