Zwei Euro die Stunde? Nächste Runde im Streit um die Bezahlung in Werkstätten | Haushaltskrise: Ein Gespräch mit Münsters Kämmerin

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von Anna Niere

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„fünfzehn, sechzehn, siebzehn“, zählt eine Mitarbeiterin des Arbeitsgerichts am Alten Steinweg am Donnerstagmorgen. Sie muss den Sitzungssaal mit zusätzlichen Stühlen ausstatten – auf so viele Menschen ist das Gericht nicht vorbereitet. „So voll ist es hier vielleicht alle zehn Jahre“, sagt Direktorin Ines Koch.

Es wird darüber verhandelt, ob in Behindertenwerkstätten Mindestlohn gezahlt werden sollte. Geklagt hatte Jürgen Linnemann (RUMS-Brief). Er bekommt für seine Arbeit in den Freckenhorster Werkstätten im Kreis Warendorf rund zwei Euro pro Stunde. Der 57-Jährige findet, seine Arbeit sollte genauso bezahlt werden wie die von regulär Beschäftigten, mit den vorgeschriebenen 13,90 Euro.

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