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Die Kolumne von Ludwig Lübbers | Inklusion und Illusion

Guten Tag,
in diesem Jahr jährt sich das Holocaust-Gedenken zum achtzigsten Mal. Veranstaltungen dazu berühren mich als Mensch mit Behinderungen sehr, da ich, wenn ich damals gelebt hätte, den Repressalien des Systems ausgesetzt gewesen wäre und wahrscheinlich mein Leben verloren hätte.
Im Namen des Staates wurden damals Menschen getötet oder „Sterbehilfe“ geleistet, also Euthanasie betrieben. Von 1941 bis 1945 wurden in der Tötungsanstalt im mittelhessischen Hadamar etwa 15.000 Menschen mit Behinderungen getötet. Minderheiten wurden systematisch verfolgt, ihrer Freiheit beraubt und grausam ermordet.
Der Staat entschied, wer den Idealvorstellungen der menschlichen Rasse entspricht. Die staatliche Gewalt setzte diese Wahnvorstellungen um. Millionen wurden umgebracht und der Zweite Weltkrieg entfacht.
Grundlegende Prinzipien wie die Menschenwürde und moralische Instanzen wurden von einem autoritären System außer Kraft gesetzt. Hier ist eine stärkere und zugleich respektvolle Formulierung: Menschen mit Behinderungen wurden damals entmenschlicht, als wertlos abgestempelt und ihrer Würde vollständig beraubt.
Eltern, deren Kinder mit einer Behinderung geboren wurden, hatten Angst um deren Leben und erlebten einen emotionalen Albtraum. Sie waren vor Denunzianten nicht sicher. Die Entscheidung über Leben und Tod wurde zu staatlicher Willkür, das Böse regierte und Furcht und Angst bestimmten das Leben dieser Menschen.
In diesem Jahr gab es viele Gedenkfeiern zu den Naziverbrechen und den unmenschlichen Verhältnissen. Vor achtzig Jahren wurden viele Gefangenenlager und Einrichtungen befreit. Es geht heute darum, die Erinnerung wach zu halten.
Zweifel an den Lehren der Vergangenheit
Allerdings kommen Zweifel auf, ob die Verantwortlichen die richtigen Lehren aus der Vergangenheit gezogen haben. Die Erinnerung scheint zu verblassen. Immer mehr Autokraten und Diktatoren kommen an die Macht. Die Demokratie wirkt beinahe wie ein Auslaufmodell.
Ich denke an Donald Trump, der sich 2019 öffentlich über Menschen mit Behinderungen lustig machte – ein deutliches Zeichen dafür, wie wenig Wert er ihnen beimisst und wie sehr er sie als Belastung ansieht. Schon damals hätte uns das alarmieren müssen: Es war ein deutliches Signal, dass sich in den USA der Wind in Fragen der Menschenrechte gefährlich zu drehen begann.
Laut aktuellen Umfragen trauen über 20 Prozent der Menschen in unserem Land der AfD eine realpolitische Verantwortung zu, darunter viele junge. Ein gesellschaftlicher Rechtsruck ist spürbar. Diese Tendenzen machen mir Angst.

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Ich frage mich, ob diese Menschen ihre Entscheidung bereuen würden, wenn sie in Zukunft um das Leben ihrer Kinder fürchten müssten, so wie es damals die Eltern taten, als es um ihre Nachkommen mit Behinderungen ging. Und hat die gegenwärtige Politik nicht alles dafür zu tun, mir diese Angst zu nehmen?
Die Gräueltaten des NS-Regimes haben das Bewusstsein für den Schutz der Menschenwürde tief geprägt. Ein besonderer Meilenstein war die Ergänzung des Artikels 3, Absatz 3 im Jahr 1994 im Grundgesetz: Seitdem heißt es dort ausdrücklich, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf.
Alle anderen rechtlichen Rahmenbedingungen lassen sich hieraus ableiten. Es ist wichtig, die Geschichte für junge Menschen erlebbar zu machen, damit sie die richtigen Lehren aus der Vergangenheit ziehen. Das ist eine Grundlage für eine empathische Haltung und eine Zukunft in Gleichberechtigung.
Bedeutung der Zivilcourage
Wie wichtig der menschliche und demokratische Umgang auch heute noch ist, zeigen meine persönlichen Erfahrungen als Mensch mit Behinderung in Münster. Leider gibt es immer weniger Zeitzeugen für Gedenkveranstaltungen. Ich schlage vor, auch Menschen mit Behinderungen sowie andere Minderheiten zu diesen einzuladen.
Eine stärkere Auseinandersetzung und mehr Zivilcourage in der Gesellschaft wären notwendig, um die Wertvorstellungen der Väter unseres Grundgesetzes ins aktuelle Leben zu übertragen. Man sollte jungen Menschen vor Augen führen, welchen Schaden rechtsextremistisches Gedankengut für ihre Zukunft haben könnte.
Demokratie ist kein Selbstläufer, sondern ein Prozess, an dem jeder Einzelne mitwirken sollte, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu verteidigen. Daran mitzuwirken ist die Verantwortung aller. Nur so hat eine demokratische Mehrheit eine Chance, rechtsextremistisches Gedankengut zu ersticken.
Alle gesellschaftlichen Kräfte, zum Beispiel Eltern, Lehrer und Politiker, sollten zusammenarbeiten, um jungen Menschen ein Fundament für das Leben mitzugeben und Werte zu vermitteln, die menschliches Mit- und Füreinander in den Mittelpunkt stellen.
Als Mensch mit Behinderung in Münster erlebe ich immer wieder Situationen, die zeigen, wie Miteinander und Verständnis im Alltag wachsen können. Wenn ich allein einkaufen gehe, bieten mir viele Menschen ihre Hilfe an – oft, ohne dass ich darum bitten muss.
Als Mensch ohne Hände benötige ich nicht immer Unterstützung, aber ich schätze solche Gesten sehr. Ich nehme sie als Zeichen von Achtsamkeit wahr, danke freundlich und fühle mich dadurch keineswegs belästigt.
Meistens frage ich um Hilfe im Supermarkt, wenn Dinge aus dem Regal in meine Einkaufstasche gesteckt oder am Kassenband wieder ausgepackt werden müssen.
Es ist erfreulich, dass diese Hilfe noch niemals abgelehnt wurde. Ein gutes Beispiel, dass sich Menschlichkeit in der Nähe von Menschen mit Behinderungen zeigt. Ähnlich dürfte es beim Besuch von kranken oder alten Menschen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sein, denn es spiegelt unser zukünftiges Leben und unsere Hoffnungen und Erwartungen im Alter.
In der lokalen Politik mache ich andere Erfahrungen. Es ist herausfordernd, nachhaltige Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen in Münster zu erreichen. Bis heute gibt es kein rechtsverbindliches Konzept zu „Behindertenparkplätzen“ oder ein barrierefreies Toilettenkonzept, obwohl Arbeitsgruppen der Kommission für Inklusion von Menschen mit Behinderungen der Stadt Münster (KIB) sinnvolle Konzepte erarbeitet haben.
Mangel an barrierefreien Einrichtungen
Im öffentlichen Nahverkehr könnte vieles besser sein für Menschen mit Behinderungen. Auch bei den öffentlichen Toiletten gibt es Nachholbedarf.
Ein Beispiel aus Münster zeigt, dass die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen noch immer nicht den nötigen Stellenwert haben. Zwar gibt es in der Innenstadt barrierefreie Toiletten – etwa am Domplatz oder im Stadthaus 1 –, doch diese sind nur eingeschränkt nutzbar: teils nur zu bestimmten Zeiten, teils nur mit einem speziellen Euroschlüssel.
Für viele Betroffene bedeutet das: Eine selbstverständliche Teilhabe am öffentlichen Raum bleibt schwierig. Statt pragmatische Lösungen zu schaffen, verliert sich die Politik oft in Planungen und Debatten.
Dabei ist klar: Barrierefreiheit darf kein Thema für irgendwann sein, sondern muss jetzt Priorität haben. Ein barrierefreier Zugang zu Toiletten ist laut UN-Behindertenrechtskonvention ein grundlegendes Menschenrecht. Wenn Münster sich – wie 2027 bei den Skulptur Projekten – als weltoffene Stadt zeigen will, müssen diese Rechte konsequent umgesetzt werden. Erinnern allein reicht nicht – es braucht entschlossenes Handeln.
Oft hat man den Eindruck, dass Verwaltung und Politik sich selbst im Weg stehen, wenn es um konkrete Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen geht. Ein bewusster Blick in die Geschichte – auf das Leid und die Ausgrenzung, die Menschen mit Behinderungen einst erfahren haben – könnte helfen, heutige Entscheidungen mit mehr Verantwortung und Empathie zu treffen.
Als pragmatische Lösung schlage ich vor, kurzfristig einen barrierefreien WC-Container am oder nahe dem Domplatz aufzustellen. Eine solche mobile Lösung wäre schnell umsetzbar, flexibel nutzbar und würde das große Bauprojekt nicht behindern – aber den Alltag vieler Menschen spürbar verbessern.
Herzliche Grüße
Ihr Ludwig Lübbers
Korrekturhinweis:
In einer früheren Version des Textes hieß es, der Schutz vor Benachteiligung aufgrund einer Behinderung sei von den Verfassern des Grundgesetzes festgeschrieben worden. Richtig ist: Der entsprechende Satz in Artikel 3, Absatz 3 („Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“) wurde erst 1994 durch eine Grundgesetzänderung eingefügt.
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Ludwig Lübbers
… hat an der Uni Münster Mathematik und Sozialwissenschaften studiert und anschließend das Referendariat absolviert. Heute arbeitet er als Lehrer am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium. Von 1997 bis 2000 initiierte und betreute er das Projekt „Handicap im Internet“, eine Plattform, auf der sich Menschen mit Behinderung vernetzen und austauschen konnten. In der städtischen Kommission zur Förderung der Inklusion (KIB) setzt er sich heute für die Interessen von Menschen mit Behinderungen in Münster ein. 2021 veröffentlichte er sein erstes Buch: „L’Ultima Spiaggia – Meine letzte Hoffnung“. In seinen RUMS-Kolumnen schreibt er über Barrieren und Barrierefreiheit, über den Alltag von Menschen mit Behinderung und über Inklusion in Münster.
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