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Die Kolumne von Michael Tillmann | Der Klimastadtvertrag: Vorschlag für eine Präambel

Guten Tag,
ist Ihnen schon mal ein wichtiger Vertragstext in die Hände geraten, so einer zwischen Städten oder Staaten oder anderen wichtigen Institutionen? Die werden zumeist mit einer feierlichen Erklärung eingeleitet. Häufig stehen da solche bedeutungsschweren Satzanfänge wie „In Anerkennung der Notwendigkeit“ oder „Im Bewusstsein der Verantwortung“, „In der übereinstimmenden Erkenntnis“ oder „Unter voller Berücksichtigung“. Diese Einleitungen, wie sie etwa auch dem Pariser Klimaabkommen von 2015 vorangestellt sind, dienen dazu, einen Konsens zwischen den Vertragspartners festzuhalten.
Nun soll in den nächsten Monaten für Münster ein „Klimastadtvertrag“ erarbeitet werden, ein Vertrag, den die Akteure der Stadtgesellschaft, alsoVerwaltung, Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft untereinander abschließen und in dem sie ihre jeweiligen Beiträge zum Ziel von Münsters Klimaneutralität benennen. Der Vertrag, der natürlich keine juristische Bindungswirkung hat, wird bei der Europäischen Union in Brüssel eingereicht und hinterlegt. Münster erfüllt damit eine Bedingung aus dem EU-Programm „100 smart und climate-neutral cities“.
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