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Die RUMS-Kolumne von Michael Jung | Heilige Bürokrazia!

Guten Tag,
im Bundestagswahlkampf war viel davon die Rede, dass Bürokratie abgebaut werden soll. Vor allem die Wirtschaft sieht sich überrollt von immer neuen Berichtspflichten und Anforderungen; entsprechend laut sind die Klagen. In der Praxis zeigt sich dann oft: Bürokratieabbau ist vor allem in Sonntagsreden einfach, in der Realität viel weniger. Denn hinter jeder Regelung steckt ein Ziel, und hinter jeder Vorgabe auch eine Verwaltung, die sie für wichtig hält.
Ich möchte Sie heute mitnehmen in die Welt der städtischen Bürokratie – also zu solchen Regelungen, die es nur in Münster gibt und die nicht auf Grund von Bundes- oder Landesvorgaben existieren, sondern nur, weil Rat und Verwaltung in unserer Stadt es so wollen. Für keine dieser Regelungen existiert eine gesetzliche Verpflichtung. Hier sind die schönsten Ergebnisse der heiligen Bürokrazia in Münster.
Beispiel 1: Viereckig kommt nicht in Frage
Wenn Sie in Münsters Innenstadt die Außengastronomie nutzen, wird Ihnen vermutlich entgangen sein, mit welcher Hingabe die Expert:innen von Münster-Marketing, des Planungsamtes, des Ordnungsamtes und der Wirtschaftsförderung– selbstverständlich im Einvernehmen mit handverlesenen Gastronomen – festgelegt haben, was an Tischen und Stühlen in Frage kommt und was nicht.
So existiert seit gut zwanzig Jahren, letztmalig aktualisiert im Jahre 2009, ein „Möblierungsknigge“ für die Außengastronomie in der Altstadt: „Tisch und Stuhl auf Münsters Pflaster“ heißt das 21-seitige Elaborat, das Sie hier ansehen können. Dort ist die Altstadt in zwei, wenn man genauer hinschaut aber drei Zonen eingeteilt: historischer Kern, die Zonen B1 (restlicher Kern) und B2 (Kuhviertel und äußere Zonen), und das ist die Grundlage für – sagen wir es vorsichtig – recht kleinteilige Vorgaben.
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