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Die Kolumne von Carla Reemtsma | Meint die SPD es ernst?

Liebe Leser:innen,
vergangene Woche hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zum Klimagesetz der Bundesregierung zumindest rechtswissenschaftliche Geschichte geschrieben – wenn man den Karlsruher Korrespondent:innen Glauben schenkt.
Die Richter:innen urteilten, dass das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung in Teilen verfassungswidrig ist, da es nicht ausreicht. Die vorgesehenen Reduktionsziele würden die notwendigen Klimaschutzmaßnahmen auf zukünftige Generationen auslagern und dort unverhältnismäßige Einschränkungen notwendig machen. Klimaschutz als verfassungsrechtlich verankertes Recht, die zukünftigen Generationen gleichberechtigt neben den heutigen: eine nie dagewesene Rechtsprechung.
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