Ruprecht Polenz‘ Kolumne | Wählen mit 16

Porträt von Ruprecht Polenz
von Ruprecht Polenz

Einen schönen Sonntag wünsche ich Ihnen.

In vier Wochen wird Melanie 16 Jahre alt. Einen Tag später, am 13. September, darf sie mit allen Gleichaltrigen den Oberbürgermeister von Münster mitwählen und darüber entscheiden, wie der Rat und die Bezirksvertretungen für die nächsten fünf Jahre politisch zusammengesetzt sind. Doch nächstes Jahr, bei den Bundestagswahlen im Herbst, ist sie wieder außen vor.

Denn um an Bundestagswahlen teilnehmen zu können, muss man 18 Jahre alt sein. Diese Grenze wurde nach langer Diskussion vor genau 50 Jahren festgelegt. Ich war damals als Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Studentenschaften (ADS) zu einer Anhörung des Deutschen Bundestages eingeladen, bei der ich mich für eine Senkung des Volljährigkeitsalters – und damit verbunden des Wahlrechts – von 21 auf 18 Jahre ausgesprochen habe. Unser Hauptargument: Wenn man wegen der Wehrpflicht mit 18 Jahren alt genug ist für die Bundeswehr, ist man auch alt genug, den Bundestag mitzuwählen.

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