Immer Ärger mit dem Rechtsstaat | Fahrradstraßen | Stadt duldet Gehwegparken

Guten Tag,

juris­ti­sche Ent­schei­dun­gen sind manch­mal schwer zu ver­ste­hen. So ist es auch im Fall eines Man­nes aus Müns­ter, der mög­li­cher­wei­se ein Mör­der ist, der aber in der ver­gan­ge­nen Woche aus der Unter­su­chungs­haft ent­las­sen wur­de und nun wie­der in Frei­heit lebt. Die Bild-Zei­tung ver­folgt den Fall mit dem für sie typi­schen Popu­lis­mus. Am Mon­tag titel­te sie, nach­dem eine Repor­te­rin den Mann in einem Klein­gar­ten in Müns­ter ent­deckt hat­te: „Hier erholt sich ein mut­maß­li­cher Mör­der in sei­ner Lau­be.“ Sol­che Berich­te füh­ren die ver­meint­lich hilf­lo­se Jus­tiz vor. Seht her, da sitzt ein gefähr­li­cher Mensch in sei­nem Lie­ge­stuhl, und der zahn­lo­se Rechts­staat schaut taten­los zu. Unge­fähr so lau­tet die Bot­schaft. In die­sem Fall hät­te zwar eini­ges bes­ser lau­fen kön­nen, und wahr­schein­lich sind Pan­nen pas­siert. Aber es ist wie so oft: Schaut man ein wenig genau­er hin, sieht alles doch etwas anders aus. 

Der Aus­lö­ser ist ein Ver­bre­chen, das schon fast 27 Jah­re zurück­liegt. Am Mor­gen des 15. Okto­ber 1993 fin­det eine Zei­tungs­bo­tin unter einer Hecke an einer Ein­fahrt zur Dort­mun­der Jung­fern­tal­schu­le die Lei­che einer jun­gen Frau. Die Hose des Mäd­chens ist her­un­ter­ge­zo­gen, neben ihr liegt ein ein­ge­schal­te­ter Walk­man, die Bat­te­rie ist leer. Was war pas­siert? Um die­se Fra­ge dreht sich alles. 

Das Maga­zin Stern hat den kom­pli­zier­ten Fall im ver­gan­ge­nen Jahr aus­führ­lich auf­ge­ar­bei­tet (65 Cent bei Blend­le). Die kur­ze Ver­si­on geht so:

Am 14. Okto­ber 1993 ver­bringt die 16-jäh­ri­ge Schü­le­rin Nico­le-Deni­se Schal­la den Abend bei ihrem neu­en Freund in Her­ne. Der Freund bie­tet spä­ter am Abend an, sie nach Hau­se zu fah­ren, doch die jun­ge Frau lehnt ab und nimmt allei­ne den Bus. In Dort­mund steigt sie an der dama­li­gen Hal­te­stel­le Jung­fern­tal aus. Ein etwa 30-jäh­ri­ger Mann folgt ihr. Kurz dar­auf ist Nico­le-Deni­se Schal­la tot. Ob der Mann der Täter ist oder nur ein Zeu­ge, lässt sich nicht sagen. Wer er war, ist nicht bekannt. 

In den Jah­ren dar­auf sieht es aus, als müss­ten die Eltern damit leben, dass der Mord an ihrer Toch­ter nicht auf­ge­klärt wird. Erst im Jahr 2013 ergibt sich durch neue DNA-Ana­ly­se-Metho­den ein neu­er Hin­weis. Die Poli­zei ent­deckt am Ruck­sack des ermor­de­ten Mäd­chens eine DNA-Spur, eine Haut­schup­pe. Fünf Jah­re spä­ter fin­det die Poli­zei den Mann, dem die­se Haut­schup­pe gehört.

Es ist Ralf H. aus Müns­ter. Und es scheint alles per­fekt zu pas­sen. H. hat meh­re­re Jah­re im Gefäng­nis geses­sen. Er ist mehr­fach vor­be­straft, weil er Frau­en Gewalt ange­tan hat. Ein­mal hat­te er auf einer WG-Par­ty eine Frau mit einer Bier­fla­sche nie­der­ge­streckt und ihren Kopf immer wie­der gegen die Wand geschla­gen, bis jemand ein­schritt. Immer ging es um Frau­en, die er nicht kann­te. Zunächst sieht es so aus, als wäre der Mord end­lich auf­ge­klärt.

Doch ganz so per­fekt, wie es anfangs aus­sieht, passt alles doch nicht zusam­men. Zu die­sem Ergeb­nis kommt ein psych­ia­tri­sches Gut­ach­ten. Bei allen vor­he­ri­gen Taten hat­ten sexu­el­le Moti­ve kei­ne Rol­le gespielt. Nico­le-Deni­se Schal­la aber wur­de vor ihrer Ermor­dung ver­ge­wal­tigt. Das Phan­tom­bild passt eben­falls nicht zu Ralf H.

Vor allem aber bestrei­tet H. vehe­ment, etwas mit der Tat zu tun zu haben. Theo­re­tisch kann alles tat­säch­lich anders gewe­sen sein. H. und das Opfer kön­nen im Bus neben­ein­an­der gestan­den haben. Die Haut­schup­pe kann auf den Ruck­sack von Nico­le-Deni­se Schal­la gefal­len sein. Spä­ter fin­det die Poli­zei noch eine wei­te­re Haut­schup­pe auf ihrem Ober­schen­kel. Aber auch dafür kann es eine Erklä­rung geben. Sie kann sich gekratzt haben. 

Das ist die Dar­stel­lung des Falls aus dem Stern.

Es gibt aber noch wei­te­re Indi­zi­en. Blon­de Haa­re, die in der Nähe von Nico­le-Deni­se Schal­las Lei­che gefun­den wur­den. In ihnen sieht die Ver­tei­di­gung einen Beleg dafür, dass jemand ande­res am Tat­ort gewe­sen sein muss. Das alles soll­te in dem Pro­zess geklärt wer­den. Schon im ver­gan­ge­nen Juli wur­de das Urteil erwar­tet. Doch es ver­ging immer mehr Zeit. 

Die Uhr lief für Ralf H.

Ralf H. trug zu den Ver­zö­ge­run­gen selbst bei. Er stell­te Beweis- und meh­re­re Befan­gen­heits­an­trä­ge. Der Kam­mer­vor­sitz wech­sel­te. Die zustän­di­ge Rich­te­rin fiel län­ger wegen Krank­heit aus. Der Pro­zess muss­te neu begin­nen. Und das hieß: Die Uhr lief nun für Ralf H., denn in Deutsch­land gilt der soge­nann­te Beschleu­ni­gungs­grund­satz. Wer in Unter­su­chungs­haft sitzt, soll nicht zu lan­ge auf sein Ver­fah­ren war­ten müs­sen. Maxi­mal sechs Mona­te lang. Je mehr Zeit ohne Pro­zess ver­geht, des­to schwe­rer wiegt der Anspruch auf Freiheit.

Die Unter­su­chungs­haft ist kei­ne Stra­fe. Sie soll ver­hin­dern, dass Tat­ver­däch­ti­ge flüch­ten, Beweis­mit­tel ver­schwin­den las­sen oder ihre Tat auf ande­re Wei­se ver­dun­keln. Die­se Tat­ver­däch­ti­gen kön­nen aber eben auch unschul­dig sein. Die Beschrän­kung soll ver­hin­dern, dass unschul­di­ge Men­schen jah­re­lang im Gefäng­nis auf ihren Pro­zess war­ten müs­sen. Für die Jus­tiz ist das ein Anreiz, schnell zu arbei­ten.

An die­sem Fall wird deut­lich, dass die glei­chen Prin­zi­pi­en, die unschul­di­ge Men­schen schüt­zen, für ande­re unschul­di­ge Men­schen zur Gefahr wer­den kön­nen, wenn nicht alles so läuft, wie es vor­ge­se­hen ist. Ralf H. ver­brach­te ins­ge­samt zwei Jah­re im Gefäng­nis. Vor fünf Tagen ent­schied das Ober­lan­des­ge­richt in Hamm, dass die Unter­su­chungs­haft nicht mehr ver­län­gert wer­den darf. Ralf H. ist damit ein frei­er Mann. Für ihn gilt die Unschulds­ver­mu­tung.

Das bedeu­tet: Die Sache mag noch so ein­deu­tig erschei­nen, der Tatver­däch­ti­ge ist zu behan­deln wie ein Unschul­di­ger. Und das, obwohl das Ober­lan­des­ge­richt es nicht für unwahr­schein­lich hält, dass Ralf H. tat­säch­lich der Täter ist; es war aber der Auf­fas­sung, das Land­ge­richt in Dort­mund habe sich zu viel Zeit gelas­sen. Das führ­te letzt­lich zur Freilassung. 

Man habe das anders bewer­tet, aber: „Die­se Ein­schät­zung des Senats als über­ge­ord­ne­te Instanz ist zu akzep­tie­ren“, schreibt die Spre­che­rin des Dort­mun­der Landgerichts.

Damit ist nun eine Situa­ti­on ent­stan­den, mit der vie­le unzu­frie­den sind. Die Eltern von Nico­le-Deni­se Schal­la müs­sen damit leben, dass der Mann, der unter drin­gen­dem Tat­ver­dacht steht, ihre Toch­ter ermor­det zu haben, als frei­er Mann durch die Stadt läuft. 

Theo­re­tisch kann es in so einem Fall pas­sie­ren, dass ein Mör­der vor sei­nem Pro­zess noch ein­mal meh­re­re Mona­te lang die Gele­gen­heit erhält, in Frei­heit wei­te­re Taten zu ver­üben, weil das Gericht einen Ter­min zu spät ange­setzt hat. Aller­dings gibt es dazwi­schen noch eine wei­te­re Instanz, die so etwas ver­hin­dern soll: die Poli­zei.

Tipp aus dem Umfeld der Polizei

Vor ein paar Tagen gab uns jemand aus dem Umfeld der Behör­de den Tipp, dass ein mut­maß­li­cher Mör­der frei­ge­las­sen wor­den sei. Da wuss­ten wir noch nicht, wor­um es geht. Die Poli­zei obser­vie­re den Mann, sag­te der Tipp­ge­ber. Ob das wirk­lich stimmt, wis­sen wir nicht.

Die Poli­zei in Müns­ter gibt an, sie sei nicht zustän­dig. Der Mann lebe zwar hier, doch der Fall sei Sache der Poli­zei in Dort­mund. Bis­lang arbei­te man auch nicht zusam­men. Ein Spre­cher der Dort­mun­der Poli­zei schreibt, es gebe den Haft­grund der Wie­der­ho­lungs­ge­fahr, der eine Unter­su­chungs­haft recht­fer­ti­ge, aber: „Offen­sicht­lich sehen die Rich­ter die­se Gefahr nicht, sonst hät­ten sie den Mann wohl nicht aus der U-Haft ent­las­sen.“ Auch das klingt nicht, als hal­te man es für not­wen­dig, Ralf H. zu observieren.

Es kann aller­dings durch­aus sein, dass ein Gericht die Gefahr einer Wie­der­ho­lungs­tat sieht, einen Tat­ver­däch­ti­gen aber den­noch frei­lässt. Für eine Unter­su­chungs­haft müs­sen näm­lich drei Bedin­gun­gen erfüllt sein. 

1. Es muss einen Haft­grund geben. Das kann zum Bei­spiel eine Wie­der­ho­lungs­ge­fahr sein – oder auch eine Fluchtgefahr. 

2. Es muss ein drin­gen­der Tat­ver­dacht bestehen.

3. Und die Unter­su­chungs­haft muss ver­hält­nis­mä­ßig sein. 

Einen Haft­grund sieht das Ober­lan­des­ge­richt wei­ter­hin, auch einen drin­gen­den Tat­ver­dacht, das bestä­tigt die Spre­che­rin des Dort­mun­der Land­ge­richts. Nur für ver­hält­nis­mä­ßig habe das Gericht in Hamm die Unter­su­chungs­haft nach zwei Jah­ren nicht mehr gehalten.

Viel­leicht will die Poli­zei sich ein­fach nicht in die Kar­ten schau­en las­sen. Unge­fähr danach klingt jeden­falls das, was der Poli­zei­spre­cher wei­ter schreibt: „Ich bit­te um Ver­ständ­nis, dass wir zu Maß­nah­men oder Mög­lich­kei­ten, die die Poli­zei in die­sem Fall hät­te, kei­ne wei­te­ren Anga­ben machen wer­den.“

Am 4. August beginnt in Dort­mund der neue Pro­zess. Dann muss Ralf H. vor dem Land­ge­richt erschei­nen. Ändert sich an den Vor­aus­set­zun­gen für einen Haft­be­fehl nichts, trägt die All­ge­mein­heit bis zum Urteil die hohen Kos­ten des Risi­kos, dass mög­li­cher­wei­se ein Mör­der in Frei­heit lebt, weil die Jus­tiz sich zu viel Zeit genom­men hat. Man kann es aber auch anders sehen, denn der Fall zeigt eben­so, dass der Rechts­staat sei­ne Grund­sät­ze ernst nimmt – auch, wenn es weh tut. 


In aller Kürze

+++ In der Dis­kus­si­on um die Fahr­rad­stra­ßen hat sich ein Exper­te mit ein paar kri­ti­schen Anmer­kun­gen gemel­det. Er steht mit der Stadt in einer Ver­bin­dung und möch­te daher lie­ber nicht nament­lich genannt wer­den. Zum Unter­schied zwi­schen dem Rad­we­ge­netz in Deutsch­land und den Nie­der­lan­den sagt er: „In Hol­land baut man für den Fahr­rad­ver­kehr. Hier macht man neue Schil­der, Mar­kie­run­gen, viel­leicht noch ein paar neue Ampeln.“ Das erin­ne­re ihn alles ein wenig an eine Play­mo­bil-Land­schaft. In Hol­land lege man eine nicht ganz so grel­le Asphalt­spur aus rotem Natur­stein. Das sei güns­ti­ger und es gebe deut­lich weni­ger Über­gän­ge. Die Asphalt-Klum­pen an den Über­gän­gen sei­en das bes­te Bei­spiel dafür, dass in Müns­ter die Stra­ße immer zuerst gedacht wer­de. Das zei­ge sich gene­rell in der Raum­ge­stal­tung. Vie­les, was in den Nie­der­lan­den längst selbst­ver­ständ­lich sei, ste­he in Müns­ter gar nicht in den Aus­schrei­bun­gen. Wenn man es rich­tig machen woll­te, sagt der Exper­te, müs­se man es eben so machen wie in den Nie­der­lan­den – aber dann nicht nur ein biss­chen, son­dern auch genau so. 

+++ Die Kri­tik von Andre­as K. Bitt­ner vom All­ge­mei­nen Deut­schen Fahr­rad-Club (ADFC) geht in eine ähn­li­che Rich­tung. Er sagt: „Rot­ge­färb­te Fahr­rad­stra­ßen, Fly­o­vers und Ampel­tritt­bret­ter sind kaum mehr als Mar­ke­ting.“ Das alles len­ke von den Pend­ler­pro­ble­men und dem Kli­ma­not­stand ab. Der Stadt fehlt ein Mobi­li­täts­ma­na­ger, der nicht ein­fach nur Rad­ver­kehrs­be­auf­trag­ter sei. Zudem gebe es wei­ter­hin kei­nen Gene­ral­ver­kehrs­plan. Der „Mas­ter­plan Müns­ter Mobi­li­tät 2035+“ sei ein anspruchs­vol­les, aber unaus­ge­reif­tes Kon­zept mit vie­len Schlag­wör­tern und mas­si­vem Umset­zungs­stau. Der Bei­rat, dem auch er ange­hö­re, sei bis­lang nicht funk­ti­ons­fä­hig und tage schon seit vie­len Mona­ten nicht mehr. Außer­dem feh­le ein hier­ar­chi­scher Fahr­rad­netz­plan. Des­sen Auf­stel­lung habe der Rat zwar im Febru­ar geneh­migt. Fer­tig sei der Plan damit aber noch lan­ge nicht.

+++ Büro­kra­tie hat den Nach­teil, dass oft vie­les sehr lan­ge dau­ert. Aber sie hat den gro­ßen Vor­teil, dass alles immer ganz gut doku­men­tiert ist. In Deutsch­land gibt das Infor­ma­ti­ons­frei­heits­ge­setz Men­schen die Mög­lich­keit, amt­li­che Doku­men­te unter bestimm­ten Bedin­gun­gen ein­zu­se­hen. Das Por­tal Frag­Den­Staat hilft dabei, die­ses Recht durch­zu­set­zen. Kon­stan­tin Kubi­na hat die Stadt Müns­ter gebe­ten, die Dienst­an­wei­sung zu ver­öf­fent­li­chen, in der gere­gelt ist, wann das Ord­nungs­amt nicht so ganz genau hin­schaut, wenn Autos auf dem Geh­weg par­ken. Die Stadt hat das Doku­ment inzwi­schen ver­öf­fent­licht und so unter ande­rem ver­ra­ten, was man eh schon ver­mu­tet hat­te: „Es gilt der Grund­satz, dass Geh­weg­par­ken inner­halb des Stadt­ge­biets gedul­det wird.“ Etwas über­ra­schend klingt die Begrün­dung. Unter ande­rem soll es der Sicher­heit von Kin­dern die­nen. Es gibt aller­dings Aus­nah­men. Inner­halb des Pro­me­na­den­rings gilt die Anwei­sung laut dem städ­ti­schen Papier nicht. Am bes­ten schrei­ben wir uns jetzt schon mal in den Kalen­der, die Anfra­ge im nächs­ten Jahr zu wie­der­ho­len. Und dann müss­ten wir ein­fach hof­fen, dass wir dar­in einen Satz nicht fin­den: „Es gilt der Grund­satz, dass wir beim Par­ken auf Fahr­rad­stra­ßen bei­de Augen zudrü­cken.“


Corona-Update

Wer in einem Risi­ko­ge­biet Urlaub gemacht hat (was ja eigent­lich nicht so sehr nach Urlaub klingt), muss ab der nächs­ten Woche bei der Rück­kehr einen Coro­na-Test machen. Sie haben es viel­leicht schon gehört. Risi­ko­ge­bie­te sind so ziem­lich alle Län­der außer­halb Euro­pas, die Ihnen gera­de ein­fal­len. Die Tages­schau zeigt in ihrem Arti­kel über die neue Test­pflicht auch eine Kar­te mit den hun­dert Län­dern, um die es geht. Dem Robert-Koch-Insti­tut machen nicht nur die bald zurück­keh­ren­den Urlauber:innen Sor­gen, son­dern vor allem die Coro­na-Zah­len gene­rell, wie unter ande­rem die Tages­schau berich­tet. „Wir sind mit­ten in einer sich rasant ent­wi­ckeln­den Pan­de­mie“, sagt RKI-Chef Lothar Wie­ler. In Müns­ter ist davon bis­lang nur wenig zu spü­ren. Die Stadt mel­det am Diens­tag­nach­mit­tag zwei neue Fäl­le. Ins­ge­samt sind es damit aktu­ell 17. Damit wären wir wie­der beim Stand von Mit­te Juni. Was jetzt zu tun ist, wis­sen wir ja schon. 


Korrekturen und Ergänzungen

Wir sind Ihnen noch eine Infor­ma­ti­on schul­dig. Am Frei­tag schrie­ben wir, dass die Stadt Müns­ter meh­re­re Mil­lio­nen Euro zurück­zah­len wird. Dabei geht es um Geld für Ange­bo­te, die bezahlt wur­den, die aber wäh­rend der Coro­na-Zeit nicht zur Ver­fü­gung stan­den. Kita-Bei­trä­ge, Geld für Schu­les­sen oder Kos­ten für Bäder-Jah­res­kar­ten. Wir hat­ten ver­spro­chen, her­aus­zu­fin­den, was Sie machen müs­sen, um an Ihr Geld zu kom­men. Das ist zum Glück sehr ein­fach. In den meis­ten Fäl­len näm­lich gar nichts. Das Geld wird ein­fach so zurück­über­wie­sen, teilt die Stadt mit. Nur bei den Bäder­kar­ten ist es etwas anders. Die Gül­tig­keit sei schon auto­ma­tisch um 90 Tage ver­län­gert wor­den. Wenn die Kar­te nach der Ver­län­ge­rung noch nicht genutzt wur­de, bestehe die Mög­lich­keit, einen Teil des Gel­des zurück­zu­be­kom­men. Dazu ist ein Antrag beim Sport­amt bis zum 14. August nötig. Und fai­rer­wei­se, weil wir geschrie­ben hat­ten, wir könn­ten am Frei­tag­nach­mit­tag bei der Stadt nie­man­den mehr fra­gen: Das Pres­se­amt hat uns ver­si­chert, wenn wir gefragt hät­ten, hät­ten wir die Infor­ma­ti­on auch am Frei­tag­nach­mit­tag noch bekom­men.

Und dann noch eine Kor­rek­tur: Am ver­gan­ge­nen Diens­tag hat­ten wir auf die Lach-Yoga-Tref­fen am Aasee hin­ge­wie­sen. Lei­der stimm­te die Adres­se nicht. Hier nun die rich­ti­ge: Die Lach-Yoga-Grup­pe fin­den Sie immer mitt­wochs ab 7:30 Uhr am Aasee-Ufer­weg (Kar­di­nal-von-Galen-Rin­g/An­net­te-Allee). Und falls sie ein­mal nicht genau dort sein soll­te, dürf­ten Sie sie ja wahr­schein­lich auch rela­tiv leicht hören.


Unbezahlte Werbung

Für eines unse­rer ers­ten RUMS-Tref­fen saßen wir im Hin­ter­hof vom Café Drei­klang zusam­men. Es war sehr warm, wir quetsch­ten uns auf einer Bank neben­ein­an­der. Nie­mand von uns hat­te je in einem Café eine Mas­ke getra­gen. Das waren Nach­mit­ta­ge, die ich mir in den ver­gan­ge­nen Mona­ten wäh­rend der zahl­lo­sen Video-Kon­fe­ren­zen zurück­ge­wünscht habe. Am Mon­tag­nach­mit­tag woll­te ich im Café Drei­klang arbei­ten. Drin­nen sah ich jeman­den hin­ter der The­ke ste­hen, aber die Tür war geschlos­sen. Am Fens­ter hing ein Schild: Ab Diens­tag (28. Juli) wie­der geöff­net. Das ist heu­te. Falls Sie gegen Abend also noch einen schö­nen Platz suchen, um ein Bier zu trin­ken oder eine Limo, die Adres­se wäre: Wol­be­cker Stra­ße 36. Wenn Ihnen das zu knapp ist, war­ten Sie doch ein­fach bis zum Wochen­en­de. Es gibt dort auch ein sehr gutes Früh­stück.


Drinnen

+++ Falls Ihnen jemand die Geschich­te von dem Repor­ter der Süd­deut­schen Zei­tung erzäh­len soll­te, der die Zei­tung ver­ließ, weil sie dort nur noch das dru­cken woll­ten, was ihrem Welt­bild ent­sprach, schi­cken Sie am bes­ten die­sen Link zurück. Dort fin­den Sie eine ande­re Ver­si­on der Geschichte. 


Draußen

+++ Die Gedenk­stät­te Vil­la ten Hom­pel hat ihr Pro­gramm für das zwei­te Halb­jahr ver­öf­fent­licht. Es sind sehr inter­es­san­te Ter­mi­ne dabei, zum Bei­spiel – am bes­ten schon vor­mer­ken – am 25. Novem­ber ein Vor­trag von Ronen Stein­ke, Redak­teur der Süd­deut­schen Zei­tung und Autor des Buches, auf des­sen Grund­la­ge der Kino­film „Der Staat gegen Fritz Bau­er“ gedreht wur­de. Im Juli ist sein neu­es Buch erschie­nen. Der Titel: „Ter­ror gegen Juden. Wie anti­se­mi­ti­sche Gewalt erstarkt und der Staat ver­sagt“. Noch bis zum 9. Okto­ber läuft vor der Vil­la ten Hom­pel eine Ver­an­stal­tung, für die man das Haus gar nicht betre­ten muss, ein soge­nann­ter Gal­lery Walk. Die­se Aus­stel­lung mit dem Titel „Eini­ge waren Nach­barn“ ist drau­ßen am Zaun der Gedenk­stät­te zu sehen. Sie han­delt davon, dass eine Dik­ta­tur nur dann funk­tio­nie­ren kann, wenn es Men­schen gibt, die weg­schau­en, mit­lau­fen und hin­neh­men. Über 8.000 Men­schen haben die Aus­stel­lung Anfang des Jah­res in der Vil­la gese­hen. Wegen der gro­ßen Reso­nanz wird sie nun noch ein­mal drau­ßen gezeigt. 

Am Frei­tag schreibt Ihnen mei­ne Kol­le­gin Kat­rin Jäger. Bis dahin wün­sche ich Ihnen eine schö­ne Woche.

Herz­li­che Grüße

Ralf Heimann


PS

Ein Leser erzähl­te uns am Wochen­en­de von einer gro­ßen Such­ak­ti­on am Kanal in der Nacht zu Sams­tag. Kurz nach 1 Uhr. Fünf Män­ner auf dem Heim­weg aus einem Bier­gar­ten. Und dann steht zwi­schen Albers­lo­her Weg und Schil­ler­stra­ße plötz­lich eine Kat­ze auf dem Weg. Einer erkennt in dem Tier sofort den ent­lau­fe­nen Kater eines Bekann­ten. Was also tun? Sie klin­geln den Bekann­ten aus dem Bett. Der macht sich mit­ten in der Nacht aus Kin­der­haus mit einem Kat­zen­korb auf den Weg. Als er ankommt, sind die Män­ner noch da, der Kater nicht. Nach 20 Minu­ten Suche fin­den sie ihn dann doch. Über­ra­schen­der­wei­se gelingt es sogar, ihn ein­zu­fan­gen. Als er dann end­lich im Korb sitzt, fällt dem Bekann­ten auf: Das ist der fal­sche. Alles umsonst. Der Korb wird wie­der geöff­net. Das Tier darf her­aus. Die sechs Män­ner fah­ren ernüch­tert nach Hau­se und legen sich ins Bett. Wie wir hör­ten, erwach­ten eini­ge von ihnen am Mor­gen dar­auf über­ra­schend dann doch: mit einem Kater.