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Porträt von Constanze Busch
von Constanze Busch

Münster, 28. Januar 2022

wir haben im RUMS-Brief am Dienstag über die Aktion Out in Church geschrieben. Schwule, lesbische und transsexuelle Menschen fordern, in der katholischen Kirche anerkannt zu werden und arbeiten zu können. Am Mittwoch hat das Bistum Münster eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der Bischof Felix Genn sich zu der Aktion äußert. Er habe großen Respekt vor den Menschen, die sich daran beteiligt haben. Und: Wer für das Bistum Münster arbeite und sich offen zu seiner Homosexualität bekenne, müsse keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen fürchten. Letzteres zitieren die Westfälischen Nachrichten, die die Pressemitteilung hier quasi wortgleich übernommen haben, in fetten Buchstaben in einer Zwischenüberschrift.

Das Statement ist ein positives Signal. Aber zwischen den Zeilen der Pressemitteilung steht auch, was noch nicht geht.

„Außerdem ist es seit einigen Jahren im Bistum Münster bereits so, dass auch der persönliche Familienstand keine Relevanz für die Anstellung oder Weiterbeschäftigung bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung hat“, heißt es in der Mitteilung. Das bedeutet: Menschen, die in einer gleichgeschlechtlichen Ehe leben, dürfen für das Bistum arbeiten – aber nur in bestimmten Berufen. Ich habe beim Bistum nachgefragt, wer hier gemeint ist. Pressesprecher Stephan Kronenburg schreibt dazu: „Das betrifft sehr unterschiedliche Berufsgruppen: Verwaltungsangestellte, Juristen, Pädagogen, Journalisten, IT-Fachleute, Bauingenieure, etc. Auch Erzieherinnen, die in einer geschlechtlichen Ehe leben, können in den mehr als 660 katholischen Kitas arbeiten, die sich in unserem Bistum in Trägerschaft der katholischen Pfarreien befinden.“

Und was ist mit Religionslehrer:innen, die mit gleichgeschlechtlichen Partner:innen verheiratet sind? Da müsse der Bischof die Entscheidung treffen, ob er die Unterrichtserlaubnis aufrechterhält, schreibt Stephan Kronenburg. Seiner Kenntnis nach sei es so, „dass auch hier vom Bischof im Sinne einer Weiterbeschäftigung entschieden wird“.

Verwaltung: ja. Seelsorge: nein.

Für die angehende Theologin Isabel Staps, die sich auch an der Aktion beteiligt hat (hier ist sie im ARD-Interview zu sehen), wird das allerdings erst einmal nichts ändern. Sie wollte Pastoralreferentin werden, also einen seelsorgerischen Beruf im Dienst der Kirche ergreifen. Doch das ist nun nicht möglich, weil sie eine Frau geheiratet hat.

Felix Genn wird in der Pressemitteilung zitiert: „Viele homosexuelle Menschen wurden über Jahre und Jahrzehnte durch Äußerungen der Kirche verletzt. Das darf heute und in Zukunft nicht mehr so sein. Jede Person – völlig unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung und geschlechtlichen Identität – ist unbedingt von Gott geliebt.“ Auch das ist ein positives Signal.

Aber: Von Gott geliebt zu sein und im Namen der katholischen Kirche davon erzählen zu dürfen, sind immer noch zwei Paar Schuhe. Jedenfalls dann, wenn Menschen sich nicht nur zu ihrer Homosexualität bekennen, sondern auch in einer gleichgeschlechtlichen Ehe leben. Bei Seelsorger:innen gilt eine Ehe zwischen zwei Frauen oder zwei Männern nach dem kirchlichen Arbeitsrecht als „Loyalitätsverstoß“, weil sie nicht zu den Prinzipien der katholischen Kirche passt. Die lauten knapp zusammengefasst: Homosexuell zu sein, ist in Ordnung. Die Homosexualität auszuleben, nicht.

Reform des kirchlichen Arbeitsrechts?

Das galt jedenfalls bisher. Felix Genn spricht in der Pressemitteilung des Bistums von „Diskussionen im Rahmen des Synodalen Weges, die nicht-heterosexuellen Menschen und ihrem Lebensstand ohne Diskriminierung gerecht werden soll. Dies betrifft auch das kirchliche Arbeitsrecht. Davon besonders betroffen sind aktuell die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Seelsorge.“

Der Synodale Weg ist der Versuch der katholischen Kirche in Deutschland, aus der fundamentalen Krise herauszufinden, die spätestens mit der Aufarbeitung der Missbrauchsskandale sichtbar geworden ist. In einem mehrjährigen Prozess beschäftigen sich zahlreiche Vertreter:innen der Kirche und andere Katholik:innen mit den Strukturen, Erneuerungsbedarfen und Perspektiven der Organisation.

Pressesprecher Stephan Kronenburg weist auf einen Antrag hin, über den die Mitglieder der Bischofskonferenz sowie Vertreter:innen des Zentralkomitees der deutschen Katholiken und anderer Organisationen nächste Woche bei der Synodalversammlung beraten werden. In dem Antrag geht es um eine Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts: Den oben beschriebenen Loyalitätsverstoß soll es nicht mehr geben. Eine gleichgeschlechtliche Ehe soll dann kein Grund mehr für eine Kündigung oder gegen eine Anstellung im Kirchendienst sein – auch nicht für Seelsorger:innen wie etwa Pastoralreferent:innen.

Ob die Synodalversammlung dem Antrag zustimmen und ob die deutsche Bischofskonferenz die gewünschte Reform dann auch umsetzen wird, ist noch ungewiss. Aber laut Stephan Kronenburg beschäftigt sich die Bischofskonferenz auch schon selbst mit dem Thema. Zumindest lässt sich also sagen: Da könnte etwas in Bewegung geraten.

Bauen auf Lücken

Vielleicht ist Ihnen in der Stadt schon einmal ein leeres Grundstück aufgefallen, das rechts und links an Wohnhäuser angrenzt. Bei einer solchen Fläche handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um eine sogenannte Baulücke: ein Grundstück, das laut Bebauungsplan eigentlich für ein Wohngebäude gedacht ist, auf dem aber keines steht.

Johanne Burkhardt ist für RUMS der Frage nachgegangen, wie viele solcher Baulücken und damit potenzielle Bauplätze es in Münster gibt. Und sie hat herausgefunden: Bisher weiß das niemand so genau. Warum das so ist und ob sich das ändern könnte, lesen Sie mit unserem kostenlosen 30-Tage-Probeabo in ihrem Beitrag.

Herzliche Grüße

Constanze Busch

PS

Fürs Wochenende möchte ich Ihnen noch ein sehr schönes Hörstück empfehlen. Heute vor 20 Jahren ist die Schriftstellerin Astrid Lindgren gestorben. Der WDR hat zu ihrem Todestag in der Sendung Zeitzeichen ihre Lebensgeschichte erzählt. Es geht darin natürlich auch um Pippi Langstrumpf und Bullerbü, vor allem aber um Freiheit und Verantwortung. Hören Sie unbedingt rein.

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