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Was an Karfreitag verboten ist | Anklage gegen früheren Preußen-Kapitän

Guten Tag,
normalerweise könnten Sie heute in der „Roten Lola“ feiern. An jedem ersten Donnerstag im Monat heißt das Motto von 22 bis 5 Uhr: „Tanzen geht immer…“ Nur dass es eben nicht immer geht – zum Beispiel ab heute Nacht. Da fällt die Party aus, denn es herrscht Tanzverbot.
Der morgige Karfreitag ist ein stiller Feiertag. Deshalb schicken wir den RUMS-Brief bereits heute. Stille Feiertage sind gesetzlich noch ein wenig strenger geregelt als andere Feiertage. Für Karfreitag bedeutet das unter anderem: Öffentliche unterhaltende Veranstaltungen außerhalb der Wohnung, Filmvorführungen, Wochenmärkte, Theater, musikalische Veranstaltungen, öffentliches Tanzen – alles verboten. Oder anders gesagt: Der Spaß wird eingeschränkt. Bäckereien dürfen hingegen für maximal fünf Stunden öffnen.
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