Was an Karfreitag verboten ist | Anklage gegen früheren Preußen-Kapitän

Portrait Raphael Balke neu
von Raphael Balke

Guten Tag,

normalerweise könnten Sie heute in der „Roten Lola“ feiern. An jedem ersten Donnerstag im Monat heißt das Motto von 22 bis 5 Uhr: „Tanzen geht immer…“ Nur dass es eben nicht immer geht – zum Beispiel ab heute Nacht. Da fällt die Party aus, denn es herrscht Tanzverbot.

Der morgige Karfreitag ist ein stiller Feiertag. Deshalb schicken wir den RUMS-Brief bereits heute. Stille Feiertage sind gesetzlich noch ein wenig strenger geregelt als andere Feiertage. Für Karfreitag bedeutet das unter anderem: Öffentliche unterhaltende Veranstaltungen außerhalb der Wohnung, Filmvorführungen, Wochenmärkte, Theater, musikalische Veranstaltungen, öffentliches Tanzen – alles verboten. Oder anders gesagt: Der Spaß wird eingeschränkt. Bäckereien dürfen hingegen für maximal fünf Stunden öffnen.

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