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Porträt von Sebastian Fobbe
Mit Sebastian Fobbe

Guten Tag,

Anfang der Woche haben an der Wolbecker Straße und vielen anderen Orten in Münster noch Plakate gehangen, auf denen die Silhouette eines Kopfes, die Adresse einer Internetseite und die Frage „Wer ist Georg Lunemann?“ standen.

Das Ganze ist natürlich Wahlwerbung. Denn Georg Lunemann ist nicht irgendwer, sondern der Oberbürgermeisterkandidat der CDU Münster. Mit der Plakataktion wollte die CDU den miesen Bekanntheitsgrad ihres Kandidaten auf die Schippe nehmen: In einer Umfrage sagten zwei Drittel der Befragten aus Münster, sie hätten den Namen von Georg Lunemann noch nie gehört (den OB-Kandidaten von SPD und Grünen geht’s übrigens genauso).

Dieses pfiffige Marketing haben die Westfälischen Nachrichten prompt mit einem ausgesprochen wohlwollenden Artikel gewürdigt. Was die Zeitung zuerst nicht schrieb: Plakatwerbung ist laut Wahlwerbeerlass in Nordrhein-Westfalen erst drei Monate vor einer Wahl zulässig. Das wäre für die Kommunalwahl ab Mitte Juni, also in grob zwei Wochen, der Fall.

Jetzt sind die Plakate weg. Wie kam’s dazu?

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