Eine Social-Media-Steuer für Münster | Gastbeitrag von Christian Humborg

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von Christian Humborg

Guten Tag,

am 25. März dieses Jahres saß in Los Angeles eine Zwanzigjährige vor einem Geschworenen-Gericht und gewann. Sie hatte Meta und Google verklagt, nicht wegen der Inhalte auf deren Plattformen, sondern wegen des Designs der Apps. Das Design, befanden die Geschworenen, habe sie süchtig gemacht. Millionen Schadensersatz, dazu Strafgelder, weil die Konzerne nach Auffassung des Gerichts in böser Absicht gehandelt hatten. In Deutschland wäre eine solche Klage chancenlos.

Allgemein gilt: Auf den Social-Media-Plattformen herrscht digitaler Wilder Westen. Hate Speech, Phishing, Cybermobbing, Identitätsdiebstahl, Cybergrooming – die Liste der Risiken wird täglich länger.

Frauen trifft es härter, marginalisierte Gruppen trifft es härter, Menschen des öffentlichen Lebens trifft es härter. Bei jungen Leuten kommt hinzu, was die Forschung inzwischen recht genau beschreibt: Suchtverhalten, Fear of Missing Out, Essstörungen, Selbstwertkrisen.

Wir leben in einem Land, das Beipackzettel für Halsbonbons vorschreibt, das jede Bürolampe durch den E-Check jagt, das die Höhe einer Hecke zum Nachbarn regelt. Aber bei den größten Aufmerksamkeitsmaschinen der Geschichte zucken wir mit den Schultern.

Chicago hat aufgehört zu zucken. Am 20. Dezember 2025 hat der Stadtrat eine „Social Media Amusement Tax“ beschlossen, eine Vergnügungssteuer auf kommerzielle soziale Netzwerke.

Könnte Münster das auch?

Seit dem 1. Januar gilt sie. Fünfzig Cent pro Monat und Nutzer, fällig für jede Plattform mit mehr als 100.000 Chicagoer Nutzerinnen und Nutzern.

Die Plattformen zahlen und klagen. Erwartete Einnahmen: 31 Millionen Dollar im Jahr, zweckgebunden für psychische Gesundheit. Bürgermeister Brandon Johnson zog die Parallele zur Tabaksteuer. Heute, sagt Johnson, geht es um die Plattformen.

Bleibt die Frage, die uns hier interessiert: Könnte Münster das auch?

Die Vergnügungssteuer ist in Deutschland eine kommunale Steuer. Das Grundgesetz weist die Gesetzgebungskompetenz für örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern den Ländern zu, und Nordrhein-Westfalen hat sie über das Kommunalabgabengesetz an die Gemeinden weitergereicht.

Münster hat seine Vergnügungssteuersatzung zuletzt im Februar vergangenen Jahres neu gefasst. Besteuert werden, wer es nicht weiß, staune: Schönheitstänze, Schausstellungen von Personen mit beabsichtigt erotisierender Wirkung, Ausspielungen in Spielkasinos, Pornofilme, Sex- und Erotikmessen.

Zweiundzwanzig beziehungsweise fünfundzwanzig Prozent bei Kartenverkauf, sonst nach Fläche. Ein Katalog, der riecht wie die Siebzigerjahre.

Drei verfassungsrechtliche Hürden

Eine Social-Media-Steuer in dieser Satzung wäre etwas anderes. Sie wäre Neuland, und sie hätte mit drei verfassungsrechtlichen Hürden zu kämpfen.

Erstens das Örtlichkeitsprinzip. Eine kommunale Aufwandsteuer muss einen Bezug zum Stadtgebiet haben. Bei Spielautomaten ist das einfach, sie stehen irgendwo. Bei Social Media ist es schwerer, denn die Nutzung findet im digitalen Nirgendwo statt. Chicago hat das gelöst, indem die Plattformen nachweisen müssen, welche ihrer Nutzer, die Chicago in ihrem Profil angeben, keine Chicagoer sind – die Beweislast liegt bei Meta und TikTok, nicht bei der Stadt.

Zweitens der Aufwandsbegriff. Eine Aufwandsteuer trifft Konsum, der über den allgemeinen Lebensbedarf hinausgeht. Wer eine Zweitwohnung hat, leistet sich etwas. Wer einen Hund hält, leistet sich etwas. Wer Lebensmittel kauft, leistet sich nichts Besonderes. Wo steht da die tägliche Stunde Instagram?

Man kann argumentieren, sie sei längst Lebensbedarf. Man kann auch argumentieren, sie sei genau das nicht – sondern ein besonderer, freiwilliger Konsum, den man auch lassen kann. Beide Positionen sind vertretbar.

Hinzu kommt: Die Plattformen sind für die Nutzer kostenlos, der „Aufwand“ besteht in Aufmerksamkeit und Daten. Ob das verfassungsrechtlich reicht, ist umstritten. In Chicago zahlt nicht der Nutzer, sondern die Plattform pro Nutzer – die Steuer ist auf den Kopf gestellt.

Drittens das Gleichartigkeitsverbot. Eine kommunale Steuer darf den Bundessteuern nicht zu nahe kommen, vor allem nicht der Umsatzsteuer. Hier wäre zu prüfen, ob eine Steuer, die direkt bei den Plattformen ansetzt, in dieses Gehege gerät.

Drei Hürden also, alle hoch, keine unüberwindlich. In Deutschland wird viel zu oft die Frage gestellt, ob etwas geht. In Tübingen hat Boris Palmer die Verpackungssteuer eingeführt, McDonald’s hat geklagt, das Bundesverfassungsgericht hat sie 2025 in weiten Teilen bestätigt. Niemand hatte vorher geglaubt, dass das durchgeht. Es ging durch.

Auch eine kassierte Satzung wäre ein Signal

Bleibt eine letzte Sorge, die ehrlicherweise dazugehört: Eine Steuer auf Social Media ist auch eine Steuer auf den freien Informationsfluss. Auf den Plattformen wird nicht nur gepöbelt und gelitten, dort wird auch debattiert, dort organisieren sich Bewegungen, dort findet ein Teil der Öffentlichkeit statt.

Eine Vergnügungssteuer behandelt all das wie ein Tabledance-Lokal. Das ist nicht unproblematisch. Ich halte es trotzdem für vertretbar.

Was Münster machen müsste: Eine Satzung beschließen, sie der Bezirksregierung zur Genehmigung vorlegen, sich auf Klagen einstellen, durch die Instanzen gehen. Vielleicht bis nach Karlsruhe. Vielleicht würde sie kassiert. Vielleicht aber auch nicht. Und selbst eine kassierte Satzung hätte ein Signal gesetzt – an Berlin, an Brüssel, an die Plattformen.

Natürlich wäre Regulierung das bessere Werkzeug. Eine Steuer ist ein stumpfes Instrument, sie ändert nichts an Algorithmen, an Designentscheidungen oder an der Frage, wie Empfehlungssysteme funktionieren.

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Die Europäische Union hat mit dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act) und dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act) zwei Regelwerke geschaffen, die international Regulierungsmaßstäbe setzen, jedenfalls auf dem Papier. In der Praxis kämpft Brüssel mit der Durchsetzung, mit zähen Verfahren, mit Konzernen, die Bußgelder einkalkulieren wie Reisekosten.

Und seit Anfang 2025 weht aus Washington ein kalter Wind. US-Vizepräsident J.D. Vance hat im Februar 2025 auf der Münchner Sicherheitskonferenz eine Rede gehalten, in der ausgerechnet er den Europäern vorwarf, mit ihrer Plattformregulierung die Meinungsfreiheit zu zerstören.

Seitdem ist klar: Jede europäische Regel, die amerikanische Konzerne trifft, wird in Washington als Handelsfrage behandelt, mit Zöllen gedroht, mit politischem Druck beantwortet. Wer weiß, wann endlich Lösungen kommen. Eine kommunale Vergnügungssteuer dagegen lässt sich in Münster in einem Ratsbeschluss verabschieden. Sie ersetzt keine Regulierung. Aber sie wartet auch nicht auf sie.

Der Wilde Westen, den die Plattformen geschaffen haben, kostet uns mehr – an Gesundheit, an Vertrauen, an demokratischer Substanz – als ein paar Cent Steuer ihn kosten würden. Die 31 Millionen Dollar, die Chicago in Prävention und Therapie steckt, sind das eigentliche Argument. Bei uns wären es vielleicht ein paar Millionen Euro. Sie würden gebraucht.

Probieren wir’s doch mal.

Herzliche Grüße

Ihr Christian Humborg

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Über den Autor

Christian Humborg ist gebürtiger Münsteraner, promovierter Betriebswirt und einer der Mitgründer von RUMS. Er ist bei einer Stiftung in Deutschland tätig und war zuvor Vorstandsvorsitzender von Wikimedia Deutschland.

Gastbeitrag

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