Spenden: Wer kontrolliert Gerichte und Staatsanwaltschaften? | Wie löst man die Kita-Misere? | Ist der neue Parkausweis zu teuer?

Porträt von Ralf Heimann
von Ralf Heimann

Guten Tag,

in Deutschland gibt es die Möglichkeit, sich vor Gericht freizukaufen, wenn das Gericht oder die Staatsanwaltschaft das vorschlägt. Das klingt etwas seltsam, aber eigentlich steht dahinter eine gute Idee. Das Verfahren soll die Gerichte entlasten. Über Bande entlastet das auch die Kassen von gemeinnützigen Organisationen, denn an sie geht das Geld – wenn sie Glück haben. Und das ist ein Problem. Die Gerichte können frei entscheiden, ob das Geld an den Staat geht, an die Geschädigten oder an irgendeinen gemeinnützigen Verein.

In Münster sind so im Jahr 2021 eine knappe Million Euro verteilt worden. Etwa drei Viertel des Geldes hat die Staatskasse bekommen, der Rest floss an Organisationen und Vereine. Das Recherchenetzwerk Correctiv hat in einer Datenbank zusammengetragen, wer in den vergangenen Jahren von den Zahlungen profitiert hat. Und das ist interessant, denn warum welche Organisation das Geld bekam, ist oft nicht so richtig klar.

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